403/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 27.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, DI Dr.
Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und
Freunde
betreffend Aufstockung der Finanzmittel
für die Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES)
Die Österreichische
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) wurde
mit dem Ziel zur
Wahrung des Schutzes der Gesundheit von Menschen, Tieren und
Pflanzen und zur wirksamen Evaluierung und
Bewertung der Ernährungssicherheit
gegründet. Aufgabe der AGES ist es
daher, ein hohes Niveau des
Gesundheitsschutzes und des Schutzes
der Verbraucherinteressen unter
Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips
(Risikoanalyse, Risikobewertung,
Risikomanagement) sicherzustellen.
Die vormaligen
Bundesanstalten wurden mit dem Ziel größerer Effizienz und
Flexibilität
ausgegliedert und in der AGES zusammengefasst. Die Arbeitsfähigkeit
dieser Institution setzt allerdings eine
entsprechenden Finanzdotierung voraus.
Gemäß dem Beratungsinstitut ROI
betrugen vor der Ausgliederung die
Gesamtausgaben 81,5 Mio. € /1121,1 Mio. ATS
Einnahmen (privat 198,8 hoheitlich
75,4) 19,9 Mio. € / 274,2 Mio. ATS
Nettobedarf 61,6 Mio. € / 846,9
Mio. ATS
Laut Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz ist für
das Jahr 2002 eine
Basiszuwendung von 33,1 Mio. € vorgesehen (die Agentur
nahm mit 1. Juni 2002 die
Arbeit
auf), für die Jahre
2003 und 2004 je 56,7 Mio. €
2005: 56,0 Mio. €
2006: 55,2 Mio. € und ab 2007: 54,6
Mio. €.
Ferner war im Jahr 2002 eine Bareinlage von insgesamt 14,5
Mio. €, in die das
Stammkapital von 1 Mio. € einzurechnen ist, einzubringen. Nach Maßgabe der
wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft kann bis Dezember 2004 eine
weitere
Bareinlage von 7,2 Mio. € geleistet werden.
Obwohl
Zusammenschlüsse in der Regel mit hohen Anfangsinvestitionen und einem
kurzfristigen Rückgang der Effizienz verbunden sind, entspricht die
Mittelausstattung
der Jahre 2002, 2003
und 2004 nur den bisher zur Verfügung gestellten Mitteln. Ab
2005 wird sogar der Sparstift angesetzt,
obwohl durch die Ausgliederung Mehrkosten
in der Verwaltung entstehen werden.
Insgesamt bedeutet dies mittelfristig eine
erhebliche Mittelkürzung bei
erhöhten Anforderungen.
Dem entgegen empfahl das Beratungsinstitut ROI eine
fundierte Finanzausstattung,
da ausgegliederte Unternehmen gegenüber
Bundesdienststellen diverse
Zusatzfunktionen/kosten hätten.
Durch die Schaffung der Agentur entstanden
aber folgende Mehrkosten:
Die Agentur hat dem Bund monatlich die
Gehaltsaufwendungen für die Beamten
zuzüglich 31,8 % zur Deckung des
Pensionsaufwandes zu leisten, bisher musste der
Bund in keine Pensionskasse
einzahlen. Aufwendungen für Dienstleistungen, die
bisher nicht im Budget der Anstalten
waren wie Lohnverrechnung
Vertragsbedienstete Aufwendungen für
Haftpflichtversicherungen, die der Bund
bisher nicht abschloss, eine
Gesellschaft aber abschließen muss, weiters
Steuerberatungs- und Rechtsberatungskosten Aufwendungen für die
zusätzlichen
Funktionen für Geschäftsführer, Aufsichtsrat,
Geschäftsleitung mit Sekretariat,
Controlling, Kostenrechnung,
Einkauf, Bestellwesen, Personalbüro.
Daraus ergibt sich ein höherer
Nettoaufwand, den ROI mit 94,11 Mio. € / 1.295 Mio.
ATS beziffert. Dem stehen reduzierte
Zuwendungen des Bundes von 56,7 Mio. €
derzeit und ab 2007 von 54,6 Mio. €
gegenüber. Die Differenz von 40 Mio. € kann
nicht durch Synergien ausgeglichen
werden.
Dies wurde von den Grünen bereits in
der Debatte bei der Beschlussfassung sowie
bei allen
Budgetdiskussionen eingefordert, da sonst der Ruin der Lebens- und
Futtermittelkontrolle bevorstehe (vgl. auch
abweichende Stellungnahmen der
Antragstellerin).
In den gesetzlichen
Regelungen über die AGES ist eine Evaluierung des
Finanzbedarfs 2004
vorgesehen. Bereits im ersten Jahr zeichnete sich erhöhter
Finanzbedarf ab, nun ist die Höhe der
erforderlichen Mittel auf Basis der Erfahrungen
von zwei Jahren genau ersichtlich. Auch der Rohbericht des
Rechnungshofes sieht
eine Erhöhung der Basisfinanzierung als
unabdingbar an. Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, das Bundesgesetz, mit dem
die Österreichische
Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das
Bundesamt für Ernährungssicherheit eingerichtet werden (Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz) wie folgt zu
novellieren:
1.
Die finanzielle Dotation der AGES wird in kürzest
möglicher Zeit auf das
erforderliche
Ausmaß aufgestockt und bei zukünftigen Budgets realistisch
kalkuliert, damit ein
hohes Niveau des Gesundheitsschutzes und
des
Schutzes
der Verbraucherinteressen (insbesondere im Bereich der Lebens-
und Futtermittel) gewährleistet werden kann und die Zielbestimmungen des
Gesundheits-
und Ernährungssicherheitsgesetzes It. § 1, § 3, §4 und 5 im
Rahmen
der AGES umgesetzt werden können.
2.
Es wird ein
jährlicher
Tätigkeitsbericht
mit Schwerpunkt Lebensmittel-,
Futtermittelkontrolle
unter besonderer Beachtung des Einsatzes von
gentechnisch veränderten Produkten
vorgelegt.
In formeller Hinsicht
wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss
vorgeschlagen.