403/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 27.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, DI Dr. Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und
Freunde

betreffend Aufstockung der Finanzmittel für die Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES)

Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) wurde
mit dem Ziel zur Wahrung des Schutzes der Gesundheit von Menschen, Tieren und
Pflanzen und zur wirksamen Evaluierung und Bewertung der Ernährungssicherheit
gegründet. Aufgabe der AGES ist es daher, ein hohes Niveau des
Gesundheitsschutzes und des Schutzes der Verbraucherinteressen unter
Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips (Risikoanalyse, Risikobewertung,
Risikomanagement) sicherzustellen.

Die vormaligen Bundesanstalten wurden mit dem Ziel größerer Effizienz und
Flexibilität ausgegliedert und in der AGES zusammengefasst. Die Arbeitsfähigkeit
dieser Institution setzt allerdings eine entsprechenden Finanzdotierung voraus.
Gemäß dem Beratungsinstitut ROI betrugen vor der Ausgliederung die

Gesamtausgaben                        81,5 Mio. € /1121,1 Mio. ATS

Einnahmen (privat 198,8 hoheitlich 75,4)                       19,9 Mio. € / 274,2 Mio. ATS

Nettobedarf                       61,6 Mio. / 846,9 Mio. ATS

Laut Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz ist für das Jahr 2002 eine

Basiszuwendung von 33,1 Mio. € vorgesehen (die Agentur nahm mit 1. Juni 2002 die

Arbeit auf), für die Jahre

2003 und 2004 je 56,7 Mio.

2005: 56,0 Mio. €

2006: 55,2 Mio. € und ab 2007: 54,6 Mio. €.

Ferner war im Jahr 2002 eine Bareinlage von insgesamt 14,5 Mio. €, in die das
Stammkapital von 1 Mio. € einzurechnen ist, einzubringen. Nach Maßgabe der
wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft kann bis Dezember 2004 eine weitere
Bareinlage von 7,2 Mio. € geleistet werden.

Obwohl Zusammenschlüsse in der Regel mit hohen Anfangsinvestitionen und einem
kurzfristigen Rückgang der Effizienz verbunden sind, entspricht die Mittelausstattung
der Jahre 2002, 2003 und 2004 nur den bisher zur Verfügung gestellten Mitteln. Ab
2005 wird sogar der Sparstift angesetzt, obwohl durch die Ausgliederung Mehrkosten
in der Verwaltung entstehen werden. Insgesamt bedeutet dies mittelfristig eine
erhebliche Mittelkürzung bei erhöhten Anforderungen.

Dem entgegen empfahl das Beratungsinstitut ROI eine fundierte Finanzausstattung,
da ausgegliederte Unternehmen gegenüber Bundesdienststellen diverse
Zusatzfunktionen/kosten hätten.


Durch die Schaffung der Agentur entstanden aber folgende Mehrkosten:
Die Agentur hat dem Bund monatlich die Gehaltsaufwendungen für die Beamten
zuzüglich 31,8 % zur Deckung des Pensionsaufwandes zu leisten, bisher musste der
Bund in keine Pensionskasse einzahlen. Aufwendungen für Dienstleistungen, die
bisher nicht im Budget der Anstalten waren wie Lohnverrechnung
Vertragsbedienstete Aufwendungen für Haftpflichtversicherungen, die der Bund
bisher nicht abschloss, eine Gesellschaft aber abschließen muss, weiters
Steuerberatungs- und Rechtsberatungskosten Aufwendungen für die zusätzlichen
Funktionen für Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Geschäftsleitung mit Sekretariat,
Controlling, Kostenrechnung, Einkauf, Bestellwesen, Personalbüro.

Daraus ergibt sich ein höherer Nettoaufwand, den ROI mit 94,11 Mio. € / 1.295 Mio.
ATS beziffert. Dem stehen reduzierte Zuwendungen des Bundes von 56,7 Mio. €
derzeit und ab 2007 von 54,6 Mio. € gegenüber. Die Differenz von 40 Mio. € kann
nicht durch Synergien ausgeglichen werden.

Dies wurde von den Grünen bereits in der Debatte bei der Beschlussfassung sowie
bei allen Budgetdiskussionen eingefordert, da sonst der Ruin der Lebens- und
Futtermittelkontrolle bevorstehe (vgl. auch abweichende Stellungnahmen der
Antragstellerin).

In den gesetzlichen Regelungen über die AGES ist eine Evaluierung des
Finanzbedarfs 2004 vorgesehen. Bereits im ersten Jahr zeichnete sich erhöhter
Finanzbedarf ab, nun ist die Höhe der erforderlichen Mittel auf Basis der Erfahrungen
von zwei Jahren genau ersichtlich. Auch der Rohbericht des Rechnungshofes sieht
eine Erhöhung der Basisfinanzierung als unabdingbar an. Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, das Bundesgesetz, mit dem die Österreichische
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das
Bundesamt für Ernährungssicherheit eingerichtet werden (Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz) wie folgt zu novellieren:

1.             Die finanzielle Dotation der AGES wird in kürzest möglicher Zeit auf das
erforderliche Ausmaß aufgestockt und bei zukünftigen Budgets realistisch
kalkuliert,   damit  ein   hohes   Niveau   des   Gesundheitsschutzes   und   des
Schutzes der Verbraucherinteressen (insbesondere im Bereich der Lebens-
und Futtermittel) gewährleistet werden kann und die Zielbestimmungen des
Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes It. § 1, § 3, §4 und 5 im
Rahmen der AGES umgesetzt werden können.

2.             Es   wird   ein  jährlicher  Tätigkeitsbericht   mit   Schwerpunkt   Lebensmittel-,
Futtermittelkontrolle    unter   besonderer   Beachtung    des    Einsatzes   von
gentechnisch veränderten Produkten vorgelegt.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss
vorgeschlagen.