496/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 22.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lunacek, Bayr, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Lage in Sudan/Darfur

Laut Entschließungsantrag 428/A(E) XXII. GP vom 28.6.2004 forderten alle vier
Parlamentsparteien die Bundesregierung und insbesondere die Ministerin für
auswärtige Angelegenheiten unter anderem dazu auf, sich innerhalb der UNO und
der EU sowie bei der sudanesischen Regierung dafür einzusetzen, dass die
Kampfhandlungen sowie die Übergriffe auf die Zivilbevölkerung gestoppt werden, die
Menschenrechtsverletzungen in Darfur untersucht und die Schuldigen vor Gericht
gestellt werden sowie dass die Milizen, insbesondere die Janjaweed, tatsächlich
entwaffnet werden.

Die Situation hat sich seitdem nicht wesentlich verbessert.

Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 4./5. November 2004
erneut seine „ernste Besorgnis über die Lage in Sudan/Darfur" zum Ausdruck
gebracht und darauf hingewiesen, dass „der Achtung der Menschenrechte und der
Verbesserung der Sicherheitsverhältnisse größte Bedeutung zukommt". Die
sudanesische Regierung wird nachdrücklich aufgefordert, den „Forderungen der
internationalen Gemeinschaft" nachzukommen. Die Afrikanische Union (AU) soll
„weiterhin unterstützt" und „Hilfe und Fachkompetenz" für den „Ausbau" der AU-
Mission bereitgestellt werden. „Sanktionen" sind „nicht auszuschließen". Laut „Der
Standard" vom 10.12.2004 schätzt der Chef des UN-Welternährungsprogrammes,
James Morris, dass alleine in Darfur 300.000 Menschen vom Hungertod bedroht
sind, dass jedoch die Sicherheitslage die Lieferung der vorhandenen Lebensmittel zu
diesen Menschen verunmöglicht.

Der Europäische Rat vom 16./17. Dezember 2004 hat in seinen Schlussfolgerungen
festgehalten, dass die EU „die Mission der AU in Darfur und den Befriedungs- und
Übergangsprozess in der Region der Großen Seen weiterhin unterstützen wird".

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

a) dem Botschafter der Republik Sudan in Österreich in einem persönlichen
Gespräch die ernsthafte Besorgnis der Republik Österreich über die Lage in
Darfur zum Ausdruck zu bringen und ihm die Schlussfolgerungen des
Europäischen Rates der Europäischen Union als Forderungen, die
selbstverständlich auch das EU-Mitgliedsland Österreich teilt, darzulegen;


b)            den Botschafter der Republik Sudan in Österreich aufzufordern, dass seine
Regierung die im Abkommen von Abuja vom 9.November 2004 vereinbarten
Bestimmungen einhält, insbesondere die Bestimmungen über die Einrichtung
einer (international überwachten) No-Fly Zone für die sudanesische Luftwaffe;

c)             den Botschafter der Republik Sudan in Österreich aufzufordern, dass seine
Regierung   dafür   Sorge   trägt,   dass   die   immer   noch   stattfindenden
Kampfhandlungen   sowie   die   Übergriffe   auf  die  Zivilbevölkerung   sofort
gestoppt werden.  Die Milizen sollten (wenn möglich unter internationaler
Aufsicht) entwaffnet werden;

d)            politisch den von der AU initiierten Darfur-Friedensprozess zu unterstützen;

e)            sich im Rahmen der Vereinten Nationen verstärkt für gezielte Sanktionen
gegenüber der sudanesischen  Regierung einzusetzen.  Diese Sanktionen
sollen   ein   Waffenembargo,   ein   Einfrieren   ausländischer  sudanesischer
Konten sowie Visa- und Einreisebeschränkungen für Regierungsmitglieder
und hochrangige Verwaltungsbeamte umfassen;

f)                 sich international und innerhalb der EU für Aufstockung und logistische
Unterstützung der in Darfur stationierten Einheiten der AU einzusetzen;

g)            sich im Rahmen der Vereinten Nationen dafür einzusetzen, dass die in Darfur
stationierten     Einheiten    der    Afrikanischen     Union    ein    Mandat    zur
Friedenssicherung (UN-Charta, Kapitel 7) erhalten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischer Ausschuss
vorgeschlagen.