512/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 26.01.2005
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2. DRAFT 18.10.04

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Glawischnig, Kopf, Wittauer, Krainer

 

und KollegenDr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen

 

 

betreffend die Position Österreichs zum Schutz von Walen und Delfinen bei den Vertragsstaatenkonferenzen des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfanges (ICRW)1[1] und in anderen Gremien

 

Da durch die exzessive Waljagd fast alle Walarten an den Rand des Aussterbens gebracht wurden, besteht seit 1986 ein Moratorium für den kommerziellen Walfang. Lediglich indigenen Gruppen  in Dänemark/Grönland, Russland, USA und St. Vincent werden Quoten zugeteilt. Japan und Island setzen die Jagd auf Wale unter dem Vorwand der „Wissenschaft“ basierend auf der Ausnahmeregelung der Konvention (Art. VIII) fort. Norwegen bejagt weiterhin Wale für kommerzielle Zwecke, da es sich auf Grund eines Vorbehaltes nicht an das Moratorium gebunden sieht.

 

Die IWC hat in den vergangenen Jahren mehrfach die als wissenschaftlich bezeichneten und die kommerziellen Walfangaktivitäten verurteilt und die Walfangnationen aufgefordert, ihre Fangaktivitäten einzustellen. Diese Forderung wird von den Walfangstaaten ignoriert und Fangquoten werden sogar angehoben. Weiterhin steigt der Druck innerhalb der IWC an, um in naher Zukunft – vielleicht schon auf der nächsten IWC-Konferenz 2005 - den kommerziellen Walfang im Rahmen eines so genannten Bewirtschaftungsverfahrens für Walbestände wieder zuzulassen.

 

Gleichzeitig mehren sich die Kenntnisse über die negativen Auswirkungen zahlreicher zumeist vom Menschen verursachter Faktoren auf die Walbestände, wie z.B. zunehmende Lärmverschmutzung, Beifang in der Fischerei, Nahrungsmangel durch Überfischung, Meeresverschmutzung durch Chemikalien etc.

In Anbetracht der großen Schwierigkeiten bei der Erforschung und der Schätzung von Walbeständen, sowie der Tatsache,

 

-          dass viele Walarten und Walbestände optisch kaum zu unterscheiden sind, jedoch genetische oder biologische Unterschiede aufweisen, so dass Fangaktivitäten zu gravierenden Vollzugsproblemen und zur Ausbeutung von bestimmten Walbeständen,

-populationen oder -arten führen können,

 

-          dass es weiterhin Unklarheiten über die taxonomische Einteilung zahlreicher Walarten gibt,

 

-          dass eine humane Tötung von Walen auf Grund deren Größe, Physiognomie bzw. der äußeren Bedingungen oftmals nicht gegeben ist,

 

-dass Wale von Umweltfaktoren bedroht werden und somit einem zusätzlichen Druck durch kommerzielle Walfangaktivitäten nicht Stand halten können sowie

 

-           

 

-          Bbezug nehmend auf die Ergebnisse der bisherigen IWC-Konferenzen inkl. der verabschiedeten Resolutionen

 

stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, bei den Vertragsstaatenkonferenzen der Internationalen Walfangkonvention sowie im Rahmen anderer Gremien (z.B. Bonner Konvention, Washingtoner Artenschutzabkommen, EU, UN) folgende Position zu vertreten:

 

Beibehaltung des bestehenden Moratoriums für den kommerziellen Walfang und Ablehnung jeglicher Vorschläge, die zur Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs führen

 

Beendigung des so genannten "wissenschaftlichen Walfangs"

 

 

 

  1. Beibehaltung des bestehenden Moratoriums für den kommerziellen Walfang und Ablehnung jeglicher Vorschläge, die zur Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs führen

 

  1. Beendigung des so genannten „wissenschaftlichen Walfangs“

 

  1. 3. Einrichtung weiterer Schutzgebiete für Wale und Delfine und Stärkung regionaler Wal- und Delfinschutzinitiativen

 

  1. 4Strenge Regulierung des Subsistenzwalfangs
  2. indigener Völker

 

  1. 5. Durchsetzung eines besseren Schutzes aller Walarten, inklusive kleinerer Wale und Delfine, vor negativen Umwelteinflüssen

 

  1. 6. Beibehaltung der bisherigen transparenten Abstimmungsverfahren in der IWC.

 

 

 

Darüber hinaus werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht,

 

Ø      aktive bilaterale Gespräche im Rahmen außenpolitischer Aktivitäten im Sinne des Entschließungsantrages zu führen, auch weil ein Schwerpunkt während der österreichischen EU-Präsidentschaft das Thema "Biologische Vielfalt" sein wird,

 

Ø      nachdrücklich für die weitere Einschränkung und Beendigung des Handels mit lebenden Wal- und Delfin-Arten einzutreten,

 

Ø      sich aktiv bei die Meeresumwelt und -ressourcen betreffenden Konferenzen und Initiativen zu engagieren, um die negativen anthropogenen Einflüsse, wie z.B. durch Beifang und Lärm, auf Wale und Delfine zu reduzieren

 

Ø      sowie die österreichische Beteiligung und Fortsetzung der Arbeit im IWC-Wissenschaftsausschuss inkl. in der Arbeitsgruppe "Umwelteinflüsse auf Wal- und Delfinbestände" zu gewährleisten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.

 



[1] Österreich ist Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs vom 2.12.1946 (BGBI. Nr. 44/1995) und nimmt seit 1994 an den jährlich stattfindenden Konferenzen der Internationalen Walfangkommission (IWC) teil.