60/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 26.02.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen
und Genossinnen
betreffend ein Maßnahmenpaket für den österreichischen Film
Der österreichische Film hatte in den letzten
Jahren große Erfolge zu verzeichnen. Diese
Erfolge wären - darüber waren sich die Experten der
parlamentarischen Enquete zur Zukunft
des österreichischen Films einig - ohne Unterstützung der öffentlichen Hand
nicht möglich
gewesen. Erfolg braucht Finanzierung und ein Blick durch Europa zeigt, dass die
Filmindustrie nirgendwo ohne konsequente staatliche Filmforderung funktioniert.
In Österreich beträgt die gesamte Förderung des
Bundes für den Bereich Film, Kino, Video
gemessen an den Kulturausgaben des Bundes nur etwa 2%
(Angaben Kulturstatistik Austria).
Auch im internationalen Vergleich gesehen ist die staatliche Filmforderung in
Österreich
extrem niedrig.
Der ORF
ist - auch das hat die parlamentarische Enquete vom 3.7.2002 gezeigt - ein
unverzichtbarer Partner für die Filmwirtschaft. Die Rahmenbedingungen im
Bereich der
Auftragsproduktion wurden aber durch das neue ORF-Gesetz (Streichung der
Gebührenbefreiungsrefundierung,
Erwerbsbeschränkungen für ORF bei Werbeeinnahmen)
erschwert.
Der
Beitrag der einzelnen Länder zur Filmforderung variiert von der Höhe her
beträchtlich.
Eine Sonderrolle nimmt in diesem Zusammenhang der Filmfonds-Wien ein, der mit
einem
Jahresbudget von 8 Mio. Euro mittlerweile
höher dotiert ist als das Österreichische
Filminstitut.
Um den
Erfolgen des österreichischen Films und der österreichischen Filmwirtschaft
Rechnung zu tragen, wäre ein Maßnahmenpaket
wichtig, das neben einem stärkeren
Engagement des Bundes und der Schaffung von steuerlichen Anreizen für
Investitionen in
Filmproduktionen auch die Länder und den ORF als Partner miteinbezieht.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird ersucht, ein Maßnahmenpaket für den österreichischen Film
zu
beschließen, das folgende Eckpunkte
umfasst:
Verstärkte Förderung des
eigenproduzierten Films
• Anhebung des Budgets des
österreichischen Filminstituts auf ein im EU-Vergleich
entsprechendes
Niveau. Ausgangsbasis sollte ein Budget von 200 Mio. ATS /14,53 Mio.
Euro sein.
• Durchführen einer Rubbelaktion für den österreichischen Film, um zusätzliche
Finanzmittel zur Verfügung zu stellen (Modell der Rubbelaktion für den Denkmalschutz).
• Mittelfristig sollte die
Einführung einer zweckgebundenen Verwertungsabgabe auf
Kinokarten nach
französischem Beispiel („taxe speciale additionelle") überlegt werden;
Programmkinos sollten
von der Abgabe ausgenommen sein; die Einnahmen könnten für
die Filmförderung,
ev. auch für die Kinoforderung verwendet werden.
Verstärkte Einbeziehung der Länder
• Parallel zum stärkeren
finanziellen Engagement des Bundes soll mit den Ländern eine
politische
Vereinbarung über eine Erhöhung der Filmförderung getroffen werden. Künftig
soll ein Teil der
finanziellen Mittel, die aus der über die ORF-Gebühr eingehobenen
Landesabgabe zur
Verfügung stehen, für die Filmförderung verwendet werden
(Vereinbarung über
eine entsprechende Zweckwidmung in den jeweiligen
Landesgesetzen).
ORF-bezogene Maßnahmen
• Wiederherstellung der
Gebührenbefreiungsrefundierung; Zweckwidmung der Mittel für
spezifisch österreichische Fiction-Programme
sowie Dokumentationen.
• Aufhebung der Werbebeschränkungen, die im neuen ORF-Gesetz verankert wurden.
Im
Gegenzug sollte die österreichische Bundesregierung mit 3dem ORF eine Vereinbarung von 3
über folgende Punkte treffen:
• Sicherstellung des
ORF-Budgets in der Höhe von etwa 1 Milliarde ATS / 72,76 Mio. Euro
für fiktionale und dokumentarische
Auftragsproduktionen unabhängiger österreichischer
Produzenten mit angemessenen
Wachsrumsraten
• Erhöhung des Budgets des
Film/Fernseh-Abkommens auf 150 Mio. ATS/70,9 Mio. Euro
jährlich
(derzeit 60 Mio. ATS), mit dem der ORF die Förderung des österreichischen
Kinofilms
unterstützt.
• Jährliche Veröffentlichungen des
ORF über die Anzahl und Art der in Auftrag gegebenen
Produktionen, die
Auftragnehmer und das für den einzelnen Auftrag verwendete Budget
(als Teil eins jährlich erscheinenden Filmberichts).
Zusätzliche Maßnahmen
• Schaffung eines
Beteiligungsfonds im Bereich der Filmwirtschaft (angelehnt an das
Modell der Förderung
für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften); das Modell sollte
durch eine
Kapitalgarantie der FGG gegenüber den Anlegern abgestützt werden.
• Steuerliche Anreize für Investitionen in Filmproduktionen
z.B.
Wiedereinführung der Verlustausgleichsmöglichkeiten bei Filmproduktion und
Aufhebung der
Wartetastenregelung für das unkörperliche Wirtschaftsgut Film im
Einkommenssteuergesetz.
Jährlicher Filmwirtschaftsbericht
• Erstellung eines jährlichen
Filmwirtschaftsberichts durch den Bundeskanzler im
Zusammenwirken mit
dem Wirtschaftsminister: Der im Filmförderungsgesetz
vorgesehene jährliche
Evaluierungsbericht über die geförderten Filme soll auf alle
filmwirtschaftlich
relevanten Daten, die eine Marktanalyse ermöglichen, ausgeweitet
werden. In diesen
Bericht sollen auch die für die Filmwirtschaft relevanten Daten der
Fernsehveranstalter miteinbezogen werden. Der
Bericht soll dem Nationalrat zur
Behandlung zugeleitet
werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss
vorgeschlagen