60/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 26.02.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen

und Genossinnen

betreffend ein Maßnahmenpaket für den österreichischen Film

Der österreichische Film hatte in den letzten Jahren große Erfolge zu verzeichnen. Diese
Erfolge wären - darüber waren sich die Experten der parlamentarischen Enquete zur Zukunft
des österreichischen Films einig - ohne Unterstützung der öffentlichen Hand nicht möglich
gewesen. Erfolg braucht Finanzierung und ein Blick durch Europa zeigt, dass die
Filmindustrie nirgendwo ohne konsequente staatliche Filmforderung funktioniert.

In Österreich beträgt die gesamte Förderung des Bundes für den Bereich Film, Kino, Video
gemessen an den Kulturausgaben des Bundes nur etwa 2% (Angaben Kulturstatistik Austria).
Auch im internationalen Vergleich gesehen ist die staatliche Filmforderung in Österreich
extrem niedrig.

Der ORF ist - auch das hat die parlamentarische Enquete vom 3.7.2002 gezeigt - ein
unverzichtbarer Partner für die Filmwirtschaft. Die Rahmenbedingungen im Bereich der
Auftragsproduktion wurden aber durch das neue ORF-Gesetz (Streichung der
Gebührenbefreiungsrefundierung, Erwerbsbeschränkungen für ORF bei Werbeeinnahmen)
erschwert.

Der Beitrag der einzelnen Länder zur Filmforderung variiert von der Höhe her beträchtlich.
Eine Sonderrolle nimmt in diesem Zusammenhang der Filmfonds-Wien ein, der mit einem
Jahresbudget von 8 Mio. Euro mittlerweile höher dotiert ist als das Österreichische
Filminstitut.

Um den Erfolgen des österreichischen Films und der österreichischen Filmwirtschaft
Rechnung zu tragen, wäre ein Maßnahmenpaket wichtig, das neben einem stärkeren
Engagement des Bundes und der Schaffung von steuerlichen Anreizen für Investitionen in
Filmproduktionen auch die Länder und den ORF als Partner miteinbezieht.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, ein Maßnahmenpaket für den österreichischen Film zu
beschließen, das folgende Eckpunkte umfasst:

Verstärkte Förderung des eigenproduzierten Films

   Anhebung des Budgets des österreichischen Filminstituts auf ein im EU-Vergleich
    entsprechendes Niveau. Ausgangsbasis sollte ein Budget von 200 Mio.
ATS /14,53 Mio.
    Euro sein.

   Durchführen einer Rubbelaktion für den österreichischen Film, um zusätzliche

    Finanzmittel zur Verfügung zu stellen (Modell der Rubbelaktion für den Denkmalschutz).

   Mittelfristig sollte die Einführung einer zweckgebundenen Verwertungsabgabe auf
    Kinokarten nach französischem Beispiel („taxe speciale additionelle") überlegt werden;
    Programmkinos sollten von der Abgabe ausgenommen sein; die Einnahmen könnten für
    die Filmförderung, ev. auch für die Kinoforderung verwendet werden.

Verstärkte Einbeziehung der Länder

   Parallel zum stärkeren finanziellen Engagement des Bundes soll mit den Ländern eine
    politische Vereinbarung über eine Erhöhung der Filmförderung getroffen werden. Künftig
    soll ein Teil der finanziellen Mittel, die aus der über die ORF-Gebühr eingehobenen
    Landesabgabe zur Verfügung stehen, für die Filmförderung verwendet werden
    (Vereinbarung über eine entsprechende Zweckwidmung in den jeweiligen
    Landesgesetzen).

   

ORF-bezogene Maßnahmen

   Wiederherstellung der Gebührenbefreiungsrefundierung; Zweckwidmung der Mittel für
     spezifisch österreichische Fiction-Programme sowie Dokumentationen.

   Aufhebung der Werbebeschränkungen, die im neuen ORF-Gesetz verankert wurden.


Im Gegenzug sollte die österreichische Bundesregierung mit 3dem ORF eine Vereinbarung von 3
über folgende Punkte treffen:

    Sicherstellung des ORF-Budgets in der Höhe von etwa 1 Milliarde ATS / 72,76 Mio. Euro
     für fiktionale und dokumentarische Auftragsproduktionen unabhängiger österreichischer
    
Produzenten mit angemessenen Wachsrumsraten

    Erhöhung des Budgets des Film/Fernseh-Abkommens auf 150 Mio. ATS/70,9 Mio. Euro
    
jährlich (derzeit 60 Mio. ATS), mit dem der ORF die Förderung des österreichischen
     Kinofilms unterstützt.

   Jährliche Veröffentlichungen des ORF über die Anzahl und Art der in Auftrag gegebenen
    Produktionen, die Auftragnehmer und das für den einzelnen Auftrag verwendete Budget
   (als Teil eins jährlich erscheinenden Filmberichts).

Zusätzliche Maßnahmen

    Schaffung eines Beteiligungsfonds im Bereich der Filmwirtschaft (angelehnt an das
    Modell der Förderung für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften); das Modell sollte
    durch eine Kapitalgarantie der FGG gegenüber den Anlegern abgestützt werden.

    Steuerliche Anreize für Investitionen in Filmproduktionen

     z.B. Wiedereinführung der Verlustausgleichsmöglichkeiten bei Filmproduktion und
     Aufhebung der Wartetastenregelung für das unkörperliche Wirtschaftsgut Film im
     Einkommenssteuergesetz.

Jährlicher Filmwirtschaftsbericht

    Erstellung eines jährlichen Filmwirtschaftsberichts durch den Bundeskanzler im
    Zusammenwirken mit dem Wirtschaftsminister: Der im Filmförderungsgesetz
    vorgesehene jährliche Evaluierungsbericht über die geförderten Filme soll auf alle
    filmwirtschaftlich relevanten Daten, die eine Marktanalyse ermöglichen, ausgeweitet
    werden. In diesen Bericht sollen auch die für die Filmwirtschaft relevanten Daten der
    Fernsehveranstalter miteinbezogen werden. Der Bericht soll dem Nationalrat zur
    Behandlung zugeleitet werden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen