601/A XXII. GP

Eingebracht am 11.05.2005
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Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Böhmdorfer, Dr. Fekter

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden, geändert wird

 

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden, geändert wird

 

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

 

 

Das Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden, BGBl. I Nr. 71/2003, wird wie folgt geändert:

 

In § 2 wird das Datum „30. Juni 2005“ durch das Datum „30. Juni 2007“ ersetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss