625/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.05.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend gesetzliche Gleichstellung von Schulen in freier Trägerschaft mit konfessionellen Privatschulen

 

 

Schulen in freier Trägerschaft (Alternativschulen, Waldorfschulen, Montessorischulen) werden seit Jahren finanziell ausgehungert. Die Situation für diese Schulen ist in Österreich folge dessen im Unterschied zu vielen anderen europäischen Ländern prekär. Die Grünen fordern  seit Jahren, die Subventionen für Alternativschulen zu erhöhen und die Personalkosten wie bei konfessionellen Privatschulen abzudecken.

 

Die Zukunftskommission fordert in ihrem Abschlussbericht die Gleichstellung von Alternativschulen mit konfessionellen Privatschulen.

 

„Berücksichtigt man die Öffnungen in der Schulstruktur und in der inneren Schulorganisation, die von den vorgenannten klasse:zukunft-Schulen und der regionalen Organisationsautonomie angestrebt werden, dann verschwindet der Unterschied zwischen den meisten noch vereinzelt vorhandenen >Alternativschulen< (z.B. den Waldorfschulen) und den >Regelschulen< weitgehend.

 

Wenn sich die derzeitigen Alternativschulen denselben Grundregeln (...) anschließen, so ist kein prinzipieller Unterschied zu den innovativen >klasse:zukunft-Schulen<  zu sehen. Daher sollte auch die Stellung und vor allem die Finanzierung dieser Schulen (nicht nur, aber besonders im Personalbereich) künftig im selben Ausmaß  wie bei den normalen öffentlichen Privatschulen bzw. den >klasse:zukunft-Schulen< erfolgen und die Grenzen zwischen >innovativen< öffentlichen Schulen und innovativen >alternativen< Privatschulen weitgehend verschwinden.“ (68)

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird auf Empfehlung der Zukunftskommission aufgefordert alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen um Schulen in freier Trägerschaft mit konfessionellen Privatschulen gleichzustellen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß vorgeschlagen.