71/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 19.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Maier
und Genossinnen
an den Bundeskanzler
betreffend skandalöse personelle Unterausstattung des Büros der Datenschutzkommission und
damit auch des Büros des Datenschutzrates
Im Datenschutzbericht 2001 ist auch über die
Personalausstattung der Geschäftsstellen im
Bereich des Datenschutzes, die im Bundeskanzleramt eingerichtet sind, eine
ausführliche
Darstellung enthalten. Schon im Rahmen der letzten Budgetberatungen
haben SPÖ-
Abgeordnete eine personelle Aufstockung dieser Geschäftsstellen
verlangt, da die Arbeiten
nur durch massive Belastungen der Mitarbeiterinnen in diesen Geschäftsstellen
erledigt
werden konnten.
Die Situation hat sich seit damals weiter verschlechtert.
Dazu hat auch das Datenschutzgesetz
2000 beigetragen, in dessen Vorblatt ausgeführt wurde, dass dieses Gesetz einen
zusätzlichen
Bedarf von vier Planstellen auslöst. Diese vom Bundeskanzler selbst ausgelöste
Zusage im
Vorblatt der von ihm zu verantwortenden Regierungsvorlage wurde bis heute nicht
eingelöst.
Viel mehr kam es zu einem weiteren Stellenabbau.
In dem Bericht wird auch ausgeführt:
„So etwa steht der Datenschutzkommission nicht einmal
mehr ein Informatiker zur
Verfügung, was die Durchführung von Kontrollverfahren nach § 30 DSG
2000 zum Teil
erheblich erschwert."
„.... kann der Arbeitsanfall in der notwendigen Qualität
und Raschheit nicht bewältigt
werden."
„Eine ausreichend qualitätsvolle, im Sinne der
Entscheidungspflicht nach § 73 AVG
rechtzeitige und effiziente Erfüllung der vom Datenschutzgesetz 2000 vorgesehenen
Aufgaben ist aus den oben genannten Gründen mit dem derzeitigen Personalstand
nicht
gewährleistet."
„... durch den akuten
Personalmangel verursachte erzwungene Vernachlässigung eines der
wichtigsten Geschäftsfelder einer Unabhängigen Datenschutz-Kontrollinstanz,
nämlich die
Prüfung von Datenverarbeitungen von Amts wegen."
Im Bericht ist auch ein internationaler Vergleich
angegeben, der für Österreich beschämend
ist:
Land: |
Einwohner- |
Bedienstete im |
Anmerkungen: |
Österreich |
8 Mio. |
16 |
einschl. Register mit über 100.000 |
Belgien |
10,7 Mio. |
24 |
|
Dänemark |
5 Mio. |
26 |
|
Griechenland |
10,2 Mio. |
24 |
|
Finnland |
4 Mio. |
19 |
|
Irland |
3,75 Mio. |
7 |
wesentlich kleineres Register |
Portugal |
10 Mio. |
10 |
wesentlich kleineres Register |
Schweden |
9 Mio. |
39 |
|
Gleichzeitig legt die Bundesregierung ein
Bundesministeriengesetz vor, das zwei weitere
Staatssekretäre installiert. Diese völlig sachlich unbegründete Erweiterung der
Bundesregierung hat natürlich auch darüber hinausgehende Konsequenzen:
Den beiden
Staatssekretären wird jeweils ein Kabinett eingerichtet werden, was nach
Erfahrungen der
Regierung Schüssel I bedeutet, dass ca. 13 Akademiker in diesen Büros
untergebracht
werden. Für den Datenschutz jedoch, der der Kompetenz des Bundeskanzlers
unterliegt,
werden keine ausreichenden Personalressourcen zur Verfugung gestellt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Der Bundeskanzler wird aufgefordert, umgehend für eine
Aufstockung des Personals für die
Geschäftsstellen im Bundeskanzleramt, die mit Aufgaben des Datenschutzes
betraut sind, zu
sorgen, damit eine Aufgabenwahrnehmung in gesetzeskonformer Art und
Weise, aber auch in
hochwertiger Qualität möglich ist. Der Bundeskanzler soll sich dabei am
Personalstand
solcher Einrichtungen in vergleichbaren europäischen Staaten orientieren.
Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss