71/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 19.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier

und Genossinnen

an den Bundeskanzler

betreffend skandalöse personelle Unterausstattung des Büros der Datenschutzkommission und

damit auch des Büros des Datenschutzrates

Im Datenschutzbericht 2001 ist auch über die Personalausstattung der Geschäftsstellen im
Bereich des Datenschutzes, die im Bundeskanzleramt eingerichtet sind, eine ausführliche
Darstellung enthalten. Schon im Rahmen der letzten Budgetberatungen haben SPÖ-
Abgeordnete eine personelle Aufstockung dieser Geschäftsstellen verlangt, da die Arbeiten
nur durch massive Belastungen der Mitarbeiterinnen in diesen Geschäftsstellen erledigt
werden konnten.

Die Situation hat sich seit damals weiter verschlechtert. Dazu hat auch das Datenschutzgesetz
2000 beigetragen, in dessen Vorblatt ausgeführt wurde, dass dieses Gesetz einen zusätzlichen
Bedarf von vier Planstellen auslöst. Diese vom Bundeskanzler selbst ausgelöste Zusage im
Vorblatt der von ihm zu verantwortenden Regierungsvorlage wurde bis heute nicht eingelöst.
Viel mehr kam es zu einem weiteren Stellenabbau.

In dem Bericht wird auch ausgeführt:

„So etwa steht der Datenschutzkommission nicht einmal mehr ein Informatiker zur
Verfügung, was die Durchführung von Kontrollverfahren nach § 30 DSG 2000 zum Teil
erheblich erschwert."

„.... kann der Arbeitsanfall in der notwendigen Qualität und Raschheit nicht bewältigt
werden."

„Eine ausreichend qualitätsvolle, im Sinne der Entscheidungspflicht nach § 73 AVG
rechtzeitige und effiziente Erfüllung der vom Datenschutzgesetz 2000 vorgesehenen
Aufgaben ist aus den oben genannten Gründen mit dem derzeitigen Personalstand nicht
gewährleistet."


„... durch den akuten Personalmangel verursachte erzwungene Vernachlässigung eines der
wichtigsten Geschäftsfelder einer Unabhängigen Datenschutz-Kontrollinstanz, nämlich die
Prüfung von Datenverarbeitungen von Amts wegen."

Im Bericht ist auch ein internationaler Vergleich angegeben, der für Österreich beschämend
ist:

Land:

 

Einwohner-
zahl:

 

Bedienstete im
Geschäftsapparat:

 

Anmerkungen:

 

Österreich

 

8 Mio.

 

16

 

einschl. Register mit über 100.000
Eintragungen

 

Belgien

 

10,7 Mio.

 

24

 

 

 

Dänemark

 

5 Mio.

 

26

 

 

 

Griechenland

 

10,2 Mio.

 

24

 

 

 

Finnland

 

4 Mio.

 

19

 

 

 

Irland

 

3,75 Mio.

 

7

 

wesentlich kleineres Register
- nur etwa 3000 Eintragungen

 

Portugal

 

10 Mio.

 

10

 

wesentlich kleineres Register
- nur etwa 4000 Eintragungen

 

Schweden

 

9 Mio.

 

39

 

 

 

Gleichzeitig legt die Bundesregierung ein Bundesministeriengesetz vor, das zwei weitere
Staatssekretäre installiert. Diese völlig sachlich unbegründete Erweiterung der
Bundesregierung hat natürlich auch darüber hinausgehende Konsequenzen: Den beiden
Staatssekretären wird jeweils ein Kabinett eingerichtet werden, was nach Erfahrungen der
Regierung Schüssel I bedeutet, dass ca. 13 Akademiker in diesen Büros untergebracht
werden. Für den Datenschutz jedoch, der der Kompetenz des Bundeskanzlers unterliegt,
werden keine ausreichenden Personalressourcen zur Verfugung gestellt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag


 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Bundeskanzler wird aufgefordert, umgehend für eine Aufstockung des Personals für die
Geschäftsstellen im Bundeskanzleramt, die mit Aufgaben des Datenschutzes betraut sind, zu
sorgen, damit eine Aufgabenwahrnehmung in gesetzeskonformer Art und Weise, aber auch in
hochwertiger Qualität möglich ist. Der Bundeskanzler soll sich dabei am Personalstand
solcher Einrichtungen in vergleichbaren europäischen Staaten orientieren.

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss