763/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 21.12.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Maga. Terezija Stoisits, Heidemarie Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen

 

Diese Konvention dient der Verbesserung des rechtlichen Status von MigrantInnen mit ArbeitnehmerInnenstatus, Saison- und GelegenheitsarbeiterInnen sowie deren Familienangehörigen. Nach dem Beschluss der VN - Generalversammlung vom 18.12.1990 und ihrer Ratifizierung durch 20 Staaten trat die Konvention am 1.07.2003 in Kraft. Mit Stand 27.04.2005 wurde die Konvention von 29 Staaten ratifiziert.

Zuletzt hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit Resolution v. 03.03.2005 (A7RES/59/262) alle Mitgliedstaaten, die die Konvention noch nicht unterzeichnet haben aufgefordert, dies dringend zu erwägen, damit eine breitere Beteiligung der Mitgliedstaaten an der Konvention erreicht wird.

In seiner Stellungnahme vom 29.01. 2004 hat auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) die Ratifizierung empfohlen. Der  EWSA stützt sich dabei u.a. auf eine Stellungnahme des Europäischen Parlaments.

Die Konvention wurde bisher von keinem der Industriestaaten ratifiziert (55% aller WanderarbeitnehmerInnen leben in Nordamerika und Westeuropa). Das hängt im wesentlichen damit zusammen, dass sie auch Rechte festlegt, die sowohl für reguläre als auch für irreguläre Zuwanderung zu gelten haben. Die Konvention bezieht sich dabei auf grundlegende Rechte, die den Schutz bürgerlicher, wirtschaftlicher, sozialer und Arbeitsrechte zum Gegenstand hat. Eine Ratifizierung hätte Signal - und Vorbildwirkung für andere Industriestaaten. Sie wäre zudem Ausdruck einer realitätsnahen Migrationspolitik. 

Für die österreichische Rechtsordnung ergibt sich in mehreren Punkten Anpassungsbedarf:

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Nationalrat fordert die Bundesregierung auf, die Ratifikation der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen einzuleiten und dem Nationalrat eine diesbezügliche Regierungsvorlage zuzuleiten.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.