826/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 27.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, DDr. Niederwieser

und GenossInnen

betreffend "Inklusive Pädagogik an den Schulen“

Es gibt einen Unterschied zwischen Integration und Inklusion. Der gängige Begriff
„Integration“ bezieht sich stärker auf den gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht
behinderter Kinder und Jugendlicher, die entsprechend ihrem Entwicklungsstand in offenen
Unterrichtsformen individuell gefördert werden. Inklusion geht über die Definition „eine
Mehrheit integriert unter bestimmten Umständen eine Minderheit“ hinaus. Inklusion bedeutet
ein selbstverständliches Miteinander vor Ort und lässt Verschiedenheit im Gemeinsamen
bestehen.

Verschiedenheit wird als bereichernder Wert erlebt und ist Ausgangspunkt für jegliches
pädagogisches Handeln. Um Inklusion zu erreichen, müssen Integration flächendeckend
ausgebaut und bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das bedeutet, dass
Integration verstärkt werden muss, um dem großen Ziel „Inklusive Bildung“ näher zu
kommen. Voraussetzung dafür ist auch eine Bewußtseinsänderung aller am Schulsystem
beteiligten Menschen (SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern und MitarbeiterInnen der
Verwaltung), denn sensibel auf Verschiedenartigkeit zu reagieren und Unterschiedlichkeit als
Bereicherung und nicht als Hemmschuh anzusehen, erfordert persönliche und pädagogische
Stärke.

Eine moderne Schule darf Kinder nicht selektieren: alle Kinder, egal ob diese behindert, nicht
behindert, lernschwach, ohne deutsche Muttersprache, mit deutscher Muttersprache,
verhaltenssauffällig, schüchtern oder hoch begabt sind, haben das gleiche Recht auf eine
bestmögliche Ausbildung durch individuelle Förderung. Integration in den Schulen ist die
Voraussetzung, um den Kindern die optimalen Entfaltungs- und Lernmöglichkeiten
anzubieten. In Integrationsklassen erwerben alle SchülerInnen besondere soziale
Kompetenzen, die aufbauend sind für ein späteres gemeinsames und erfolgreiches
Miteinander. Beim integrativen Unterricht muss die Schule auf die Bedürfnisse und
Fähigkeiten der Kinder eingehen. Durch Verbesserungen im Schulsystem profitieren alle
SchülerInnen, egal ob behindert, nicht behindert, begabt oder nicht begabt. Durch die


Integration von Kindern mit Behinderungen, können diese sich in der Gesellschaft besser
positionieren und selbstständig bzw. selbstständiger werden. Auch nicht behinderte Kinder
erfahren einen enormen sozialen Nutzen für ihre spätere Aufgabe in der Gesellschaft.
Deswegen brauchen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen genauso viel Angebote für
das Lernen und ihre Ausbildung, wie Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen und zwar
in allen Schulstufen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, dem Nationalrat
Gesetzesentwürfe vorzulegen sowie Maßnahmen mit folgenden Zielsetzungen zu setzen:

         Gesetzliche Verankerung der Inklusiven Bildung

         Um Inklusion zu erreichen, muss Integration flächendeckend ausgebaut und bessere
Rahmenbedingungen geschaffen werden, wie:

         Gleiche Rahmenbedingungen für Integration in allen Bundesländern

         Gesetzliche Grundlagen und klare Rahmenbedingungen für Integration auch nach der
Pflichtschule, Integration darf nicht mit der 8. Schulstufe enden

         Kompetenzzentren zur Unterstützung der Integration, die z. B. Unterrichtsmaterial,
Schulbücher in Brailleschrift, GebärdendolmetscherInnen, Computer mit Sprachausgabe)
zur Verfügung stellen

         Mehr (rechtliche) Informationen und Aufklärung der Eltern über die Möglichkeiten der
Integration von Seiten der Schulbehörden

         Informationen durch Elternvereinigungen über „best practice“ Modelle

         Eltern von Kindern mit Behinderungen sollen die notwendigen Hilfsmittel für die
Teilnahme ihrer Kinder am Unterricht erhalten (Informationen, finanzielle
Unterstützungen)

         Während der LehrerInnenausbildung bereits persönlichen Kontakt zu Menschen mit
Behinderungen herstellen, um einen unbeschwerten Umgang zu ermöglichen

         Informationen über Behinderungen für LehrerInnen, Verwaltungskräfte, Eltern und
SchülerInnen

         Verbesserung der Arbeitsbedingungen für LehrerInnen um Inklusion umzusetzen


    In der LehrerInnenausbildung und -Weiterbildung aller Schularten muss darauf geachtet
werden, dass Inklusive Bildung einen Schwerpunkt darstellt, um diesen Schwerpunkt in
der Berufspraxis mit Leben zu erfüllen und umzusetzen.“

Zuweisungsvorschlag:                  Unterrichtsausschuss