1129/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.01.2004
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

GZ 040502/263-I/4/03

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien         

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1130/J, vom 25. November 2003, der Abgeordneten Pilz und Kollegen, betreffend Stiften gehen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 3. bis 7., 10. bis 12.:

Zu den Aufgaben der Finanzprokuratur im Zuge der Gründung von Stiftungen oder Fonds verweise ich auf das Bundes- und Stiftungsfondsgesetz und das Prokuraturgesetz.

 

Darüber hinaus halte ich fest, dass es zu keiner "Intervention" in der Finanzprokuratur gekommen ist.

 

Im übrigen verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres bzw. des Amtes der Wiener Landesregierung im Zusammenhang mit der Gründung von Stiftungen und Fonds. Daraus ergibt sich auch, dass das Bundesministerium für Finanzen weder in 1. noch in 2. Instanz für die Gründung von Stiftungen oder Fonds gemäß Bundesstiftungs- und Fondsgesetz zuständig ist.

 

Zu 2.:

Die Existenz bzw. der Inhalt eines Aktenvermerkes der Finanzprokuratur ist mir nicht bekannt.

 

Zu 8. und 9.:

Die dienstliche Tätigkeit von Dr. Simhandl umfasst die Funktion eines Ministersekretärs mit den speziellen Schwerpunkten der Betreuung des Ministerratsdienstes und der Legistik bzw. des Bürgerservice. Einen Mitarbeiter, der speziell für Stiftungen und Fonds zuständig ist, gibt es in meinem Büro nicht.

 

Zu 13. und 14.:

Davon abgesehen, dass die Frage 14. rein polemischer Natur ist und ich auf solche im Normalfall nicht antworte, verweise ich hinsichtlich der Frage nach den Vortragstätigkeiten auf meine umfangreichen Ausführungen bei der Beantwortung der dringlichen Anfrage der Abgeordneten Cap und Genossen vom 10. Juli 2003, Nr. 658/J, Fragen 27. bis 37. Ich habe dort ausdrücklich festgehalten, dass ich während meiner Amtszeit keinerlei Honorare oder Entgelte angenommen bzw. mir versprechen lassen habe.

 

Weiters habe ich bei der Beantwortung der schriftlichen Anfragen vom 24. September 2003, Nr. 846/J und 848/J, zu dieser Thematik ausführliche Darstellungen gegeben. An der Sachlage hat sich nichts geändert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.