1139/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. LUNACEK, Kolleginnen und Kollegen, haben am
25. November 2003 unter der Nr. 1129/J-NR/2003 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Kontrolle über die Verwendung der österreichischen
Beiträge zur Entwicklungszusammenarbeit der EU gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Federführung der österreichischen EZA-Interessen in der EU liegt beim BMaA; dabei
werden die zuständigen Ratsarbeitsgruppen EZA und AKP und diverse ad hoc
Arbeitsgruppen, sowie die direkten Verhandlungen mit der EK bzw. AIDCO und die
Vertretung Österreichs in den Verwaltungsausschüssen der EG Außenhilfeprogramme
sowie im EEF werden vom BMaA in Zusammenarbeit mit NGOs, der WKÖ und der
Kommunalkredit wahrgenommen.

Österreich hat in den letzten drei Jahren u.a. Folgendes erreicht:

            Wahrung   der   österreichischen   Einflussmöglichkeiten   in   den   EG-Außenhilfe-
Verwaltungsausschüssen (Komitologie) und EK-Delegationen (Dekonzentration)

      Kofinanzierungszusagen der EK für ÖEZA-Projekte


            Aufnahme einer verstärkten Zusammenarbeit der EK mit den VN (diverse
Ratsschlussfolgerungen; Unterzeichnung eines Finanzrahmenabkommens der EK
mit UNIDO im Oktober 2003)

           Einführung des „Productive Capacity Development Konzepts" und des
Regionalansatzes als Entwicklungsstrategien

            Anerkennung eines nachhaltigen Schutzes der natürlichen Ressourcen als
eigenständiges Ziel der EU Entwicklungspolitik

Zu Frage 2:

Österreich verfolgt die 1999 eingeleiteten Reformen zur Reorganisation und
Effizienzsteigerung der gemeinschaftlichen Außenhilfe mit besonderem Engagement und
tritt dabei für einen Vorrang des Gemeinschaftsansatzes ein. So hat Österreich auch die
2001 erfolgte Einrichtung einer für die operative Durchführung der Gemeinschaftlichen
Drittstaatenhilfe in sämtlichen Phasen des Projektzyklus verantwortlichen Stelle, des
„Amts für Zusammenarbeit - EuropeAid" gefördert. Seitdem sind die
Abwicklungsrückstände (RAL) bei der Umsetzung der operativen Maßnahmen signifikant
zurückgegangen.

Österreich hat bei der Aushandlung des Internen Abkommens zwischen den 15
Mitgliedstaaten und der EK zur Errichtung des 9. EEF eine prominente Rolle gespielt.
Genaue Unterlagen dazu wurden dem Nationalrat am 27.2.2001 als Regierungsvorlage
übermittelt. Österreich hat sich bei den Verhandlungen 1999/2000 erfolgreich dafür
eingesetzt, dass im Rahmen des 9. EEF und der Gemeinschaftshilfe stärker als bisher der
Schwerpunkt auf die Armutsbekämpfung gelegt wird und zugleich die Schlüsselkriterien
für die Bedürfnisse und Leistungen der Länder im Einklang mit dem Abkommen von
Cotonou entsprechend berücksichtigt werden. Im Einklang mit diesen Grundsätzen sieht
der 9. EEF für die AKP-Staaten daher eine neue Methode für die Zuweisung der Mittel vor.
Diese neue Methode ist bedarfs- und leistungsorientiert und ermöglicht eine besondere
Behandlung der am wenigsten entwickelten AKP-Staaten sowie die Berücksichtigung des
Ausmaßes der Gefährdung von Insel- oder Binnenstaaten. In der Praxis sind von der
Gesamtausstattung des 9. EEF 90 % der Mittel für die ärmsten Länder (LDC und andere
LIC) bestimmt.


Zugleich hat Österreich bei der 2002/2003 stattgefundenen Aushandlung der
Ratsverordnung über die Finanzregelung des 9. EEF erfolgreich durchsetzen können,
dass in der Programmverordnung die Voraussetzungen für rechtlich einwandfreie
Grundlagen für die Regelung von Kofinanzierungen von EZA-Programmen und -Projekten
durch Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission und gegebenenfalls auch die
Mandatierungen von EZA-Agenturen der Mitgliedstaaten geschaffen wurden.

Zu Frage 3:

Die ordnungsgemäße Verwendung der Beiträge Österreichs zu den Europäischen
Entwicklungsfonds im Hinblick auf Effizienz und Effektivität des Mitteleinsatzes wird durch
die österreichischen Vertretungsbehörden und Koordinationsbüros vor Ort im
Zusammenwirken mit dem österreichischen Delegierten im Verwaltungsausschuss des
EEF kontrolliert. Zusätzlich werden die vom Europäischen Rechungshof vorgelegten
regelmäßigen Berichte und Sonderberichte im BMaA einer ausführlichen Analyse
unterzogen und in den dafür zuständigen Gremien, so gegebenenfalls auch im Rat, zur
Sprache gebracht.

Zu den Fragen 4-7:

Die EK hat am 23.4.2003 in einer Mitteilung die Einrichtung eines Europäischen
Wasserfonds für die AKP-Länder in der Höhe von 1 Milliarde Euro aus Mitteln der
nichtgebundenen Reserve des 9. Europäischen Entwicklungsfonds vorgeschlagen. Der
Fonds soll eine Katalysatorrolle übernehmen (Initiativen fördern, Informationen
bereitstellen, als Clearing-Stelle wirken, Forschungs- und Verwaltungskapazitäten in den
AKP-Ländern aufbauen), sowie als Instrument fungieren, das Finanzierungslücken bei
nachhaltigen Projekten und Aktivitäten schließt.

Die von der EK vorgeschlagene Einrichtung eines eigenen EU-Wasserfonds für die AKP-
Länder wird von Österreich grundsätzlich begrüßt.

Auf Ratsebene hat der Vorschlag der EK jedoch bisher keine ausreichende Zustimmung
gefunden. Bei der Diskussion wurde deutlich, dass Großbritannien, die Niederlande,
Dänemark und Schweden den Details des EK-Vorschlags besonders skeptisch


gegenüberstehen. Österreich, Frankreich und Italien unterstützten die Initiative der EK.
Auch Belgien und Irland deuteten vorsichtig gewisse Sympathien für die EK-lnitiative an.

Zur Diskussion steht die von der EK vorgeschlagene, nicht länder-gebundene EEF-
Reserve, die nach den Vorstellungen der EK unter Umständen bereits vor dem Abschluss
der für 2004/2005 angesetzten Mid Term Review der EEF Performance flüssig gemacht
werden sollte. Mehrere Staaten lehnen dies ab und treten für eine Umwidmung von
Länderallokationen ein.

1999 war im Rahmen des Internen Finanzabkommens zur Errichtung des 9. EEF
vereinbart worden, 12,5 Milliarden Euro unmittelbar nach Inkrafttreten des Abkommens
von Cotonou und die verbleibende 1 Milliarde Euro erst nach einer im Jahre 2004
durchzuführenden Leistungsüberprüfung freizugeben (Artikel 2 des Internen Abkommens,
sowie Erklärung der Gemeinschaft zum Finanzprotokoll (Erklärung
XVIII)).

Der rechnerische österreichische Anteil am für den neuen Wasserfonds freizugebenden
Betrag würde auf Grundlage des für Österreich zugewiesenen Beitragsschlüssel für den 9.
EEF 26,5 Mio. Euro betragen.

Die Veröffentlichung einer neuen EK Mitteilung zu dieser Frage, welche den Anliegen
einiger Mitgliedstaaten vermehrt Rechnung tragen soll, wurde seitens der EK angekündigt.