1151/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2004
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BM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

Anfragebeantwortung

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

1030 Wien, Dampfschiffstraße 2

S91143/165-PMVD/2003                                                                                               23. Jänner 2004

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kogler, Freundinnen und Freunde haben am 1. Dezember 2003 unter der Nr. 1150/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Lagerhaltung oder Vernichtung von Altwaffen beim österreichischen Bundes­heer" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zunächst ist die in der Einleitung der vorliegenden Anfrage getroffene Aussage, die Bundesregierung habe das Kriegsmaterialgesetz umgangen, entschieden zurückzuweisen. Darüber hinaus darf ich die Anfragesteller darauf hinweisen, dass sich meine einleitenden Ausführungen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 857/J (850/AB) auf die sachlich und rechtlich unrichtige Behauptung bezogen haben, dass das österreichische Bundesheer ohne Ministerratsbeschluss und somit ohne gesetzeskonform zustande genommene Genehmigung Sturmgewehre verkauft habe. Dazu ist auszuführen, dass ein Verkauf von Eigentum der Republik Österreich – also auch von Waffen, die im österreichischen Bundesheer verwendet werden – damals wie heute grundsätzlich keines Beschlusses der Bundesregierung bedarf.

Im Einzelnen beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Ausgeschiedene, d.h. nicht mehr funktionstüchtige und nicht instandsetzbare, Waffen werden im österreichischen Bundesheer nicht gelagert, sondern vernichtet.

Zu 7 und 14:

Hiezu verweise ich auf meine diesbezüglichen Ausführungen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 857/J (850/AB).

Zu 8 bis 12:

Im Hinblick auf meine Antwort zu den Fragen 1 bis 6 erübrigt sich eine Beantwortung dieser Fragen.

Zu 13:

Unabhängig von den Ergebnissen des gegenwärtigen grundlegenden und umfassenden Reformprozesses des Bundesheeres ist nicht geplant, die danach allenfalls nicht mehr benötigten Handfeuer- und Leichtwaffen einer Veräußerung zuzuführen.

Zu 15:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Ich ersuche deshalb um Verständnis, wenn ich von einer Beantwortung Abstand nehme.