13/AB XXII. GP
Eingelangt am:
19.02.2003
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 15/J, vom
20. Dezember 2002, der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Kollegen,
betreffend Verkauf der bundeseigenen Wohnungen, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Im konkreten
Vergabeverfahren
waren aufgrund der Komplexität und
Schwierigkeit des Verfahrens 3 externe Experten für das
Bundesministerium
für Finanzen beratend tätig.
Es handelt sich dabei um eine auf
Vergabeverfahren
spezialisierte
Rechtsanwaltskanzlei, einen Universitätsprofessor für Vertragsrecht und
einen Universiätsprofessor für
Betriebswirtschaft.
Die bisher abgerechneten Honorarnoten belaufen sich für die
Rechtsanwaltskanzlei auf €
506.330,31
und
für
die
beiden
Universitätsprofessoren auf € 77.040,-- bzw.
€ 102.000,--.
Die in der Anfrage genannte Gesamtsumme
ist daher unzutreffend.
Zu 2.:
Die Beauftragung von Lehman Brothers
Bankhaus AG umfasst zwei
Teilbereiche, einerseits die sogenannte Planungsphase
mit Kosten von
€ 5 Mio. und andererseits die Umsetzungsphase mit
Maximalkosten
von € 5,23 Mio. Dieser Kostenaufwand ist mit der Komplexität des
Leistungsumfanges begründet, der die Aufbereitung und
Analyse sämtlicher
Unternehmensdaten der 5 Wohnbaugesellschaften mit
immerhin rund
61.000
Wohnungen umfasst. Weiters erfolgt die Bewertung des gesamten
Portfolio der Gesellschaften, darüberhinaus
werden eingehende Analysen in
betriebswirtschaftlicher und
rechtlicher Hinsicht, die auch für die
Unternehmungen selbst wichtige
Entscheidungsgrundlagen darstellen,
geliefert.
Zu 3.:
Die Planungsphase wird demnächst
beendet sein, wobei
3 Verwertungsvarianten, nämlich Asset Deal, Share Deal
sowie
strukturierter Verkauf, eingehend dargelegt werden.
Zu 4. bis 9.:
Ich ersuche die Abgeordneten um
Verständnis, dass ich diese aufgeworfenen
Fragen
derzeit noch nicht beantworten kann, da die Planungsphase noch
nicht abgeschlossen ist und erst danach eine Entscheidung hinsichtlich der
weiteren Vorgangsweise getroffen werden
kann.
Zu 10. und 11.:
Bei Gewährung von
Wohnbauförderungsmitteln sehen die
Wohnbauförderungsgesetze
der Länder zur Sicherung der Förderdarlehen
als auch des Förderungszweckes verschiedene Beschränkungen, wie auch
ein grundbücherlich angemerktes Veräußerungsverbot, vor. Im Falle eines
Asset Deals wäre daher die Zustimmung des
jeweiligen Landes erforderlich.
Da die Verwertungsform derzeit noch nicht feststeht, wurden bisher
noch
keine diesbezüglichen Gespräche mit den
Ländern aufgenommen.