1346/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.03.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1348/J-NR/2004 betreffend Konkurs des Safariparks
Gänserndorf, die die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen am
28. Januar 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1. und 2.:

Zum Safaripark Gänserndorf ist zunächst grundsätzlich festzuhalten, dass dem Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur keine Zuständigkeit für die Finanzierung und die Förderung
von Tiergarten oder Zoos - im speziellen Fall des Safariparks - zukommt.

Sofern jedoch geplant ist, im Safaripark Gänserndorf wissenschaftliche Arbeiten wie etwa
Forschungsprojekte der Verhaltensforschung im Zusammenhang mit der Betreuung der von den
Anfragestellern genannten Schimpansen durchzuführen, so wäre auf die Fördermöglichkeiten für
die wissenschaftliche Forschung in Österreich zu verweisen, so insbesondere auf den Fonds zur
Förderung der wissenschaftlichen Forschung.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur steht grundsätzlich gerne für die
detaillierte Beratung zur Verfügung, in welcher Form wissenschaftliche Fördermittel angesprochen
werden könnten.