1346/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.03.2004
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BM für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1348/J-NR/2004 betreffend Konkurs des Safariparks
Gänserndorf, die die Abgeordneten Mag.
Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen am
28. Januar 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. und 2.:
Zum Safaripark
Gänserndorf ist zunächst grundsätzlich festzuhalten, dass dem Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur keine Zuständigkeit für die Finanzierung
und die Förderung
von Tiergarten oder
Zoos - im speziellen Fall des Safariparks - zukommt.
Sofern jedoch geplant
ist, im Safaripark Gänserndorf wissenschaftliche Arbeiten wie etwa
Forschungsprojekte der Verhaltensforschung im Zusammenhang mit der Betreuung
der von den
Anfragestellern
genannten Schimpansen durchzuführen, so wäre auf die Fördermöglichkeiten für
die
wissenschaftliche Forschung in Österreich zu verweisen, so insbesondere auf den
Fonds zur
Förderung der
wissenschaftlichen Forschung.
Das Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur steht grundsätzlich gerne für die
detaillierte Beratung
zur Verfügung, in welcher Form wissenschaftliche Fördermittel angesprochen
werden könnten.