1360/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben am
28. Jänner 2004 unter der Nummer 1340/J-NR/2004 eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des
Ressorts für das Bundesland Salzburg an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten in der
XXI. und XII. Gesetzgebungsperiode gesetzt, die vor allem für das Bundesland Salzburg
wirksam sind?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Während das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten grundsätzlich
gesamtösterreichische Interessen zu vertreten hat, können gewisse außenpolitische Initiativen
und Leistungen meines Ressorts im besonderen Interesse aller oder stärker im Interesse
einzelner Bundesländer stehen. So habe ich am 6. Juni 2001 die Initiative der „Regionalen
Partnerschaft" ins Leben gerufen, die nicht nur Gesamtösterreich sondern auch allen
österreichischen Bundesländern und den an Österreich grenzenden im Mai d.J. der EU
beitretenden Nachbarstaaten zugute kommt.


Mein Ressort tritt im Rahmen der EU konsequent für die Verankerung von Anliegen der
Regionen und Länder und für die Einbindung der regionalen und kommunalen Ebene ein.
Auch die vom Außenministerium wahrgenommene, zusammenfassende Betreuung der
Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den
Gebietskörperschaften und den ihnen angrenzenden Staaten ist für die Bundesländer von
wesentlicher Relevanz: Für Salzburg bedeutet dies konkret, dass die weitere Intensivierung
der regionalen Zusammenarbeit mit Deutschland mit der Zielsetzung der Förderung von
gutnachbarschaftlichen Beziehungen und stabilem Wirtschaftswachstum auf beiden Seiten der
Grenze als politische Priorität wahrgenommen wird.

Salzburg betreibt wie auch andere österreichische Bundesländer eine aktive
Nachbarschaftspolitik, in deren Rahmen erst am 29. Jänner 2004 in München eine
„Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Bayern und dem
Bundesland Salzburg" verabschiedet wurde. Am 2.7.2001 wurde der „Vertrag zwischen der
Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen
Staatsgrenze im Grenzabschnitt
,Salzach' und in den Sektionen I und II des Grenzabschnittes
,Scheibelberg-Bodensee' sowie in Teilen des Grenzabschnitts ,Innwinkel' " unterzeichnet,
mit dem unter anderem an der Grenze zwischen Salzburg und Deutschland Arrondierungen
vorgenommen werden.

Auch fanden zahlreiche Veranstaltungen des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten in Salzburg statt. Besonders sind der „Dialog der Zivilisationen" am 28.
August 2001 hervorzuheben, an dem auch UN-Generalsekretär Kofi Annan teilnahm, das
Treffen der Innenminister der Regionalen Partnerschaft am 27. Juli 2001 und der Wirtschafts-
und Arbeitsminister 27./28. August 2001.

Im Jahre 2001 stellte ich gemeinsam mit der damaligen Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer
die Initiative der "Österreich-Plattform" als Dialogforum mit der österreichischen
Bevölkerung vor, ein Angebot, an alle ÖsterreicherInnen, sich laufend über den Fortschritt der
EU-Beitrittsverhandlungen zu informieren. Veranstaltungen der "Österreich-Plattform"
wurden u.a. in Salzburg abgehalten.


Hinsichtlich der Anwendung des Gemeinschaftsrechts in Österreich organisiert das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt-
Verfassungsdienst seit Jahren in regelmäßigen Abständen Paketsitzungen, und zwar v.a. in
den Bereichen Umweltrecht und freier Warenverkehr / öffentliches Auftragswesen. Zu den
Paketsitzungen laden Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten / Bundeskanzleramt
die für die dabei behandelten Fälle bzw. Sachmaterien zuständigen Vertreter der
Europäischen Kommission, schwerpunktmäßig die Generaldirektionen Binnenmarkt und /
oder Umwelt, auf der einen Seite, und Vertreter der zuständigen Bundesministerien /
Zentralstellen des Bundes und Ämter der Landesregierungen / Landesinstitutionen auf der
anderen Seite ein. Ziel der Paketsitzungen ist es, die Anwendung und Umsetzung des
Gemeinschaftsrechts in Österreich auf dem betroffenen Sachgebiet durch eine Aussprache zu
fördern und zu beschleunigen. Gegenstand des Informationsaustausches sind dabei sowohl
neue Beschwerdefälle bzw. bereits anhängige Vertragsverletzungsverfahren als auch die
Transformation der einschlägigen Rechtsakte der EU in das österreichische Recht, sowie
Informationspunkte über relevante Entwicklungen auf europäischer Ebene. Diese
Paketsitzungen haben einen bedeutenden Beitrag bei der praktischen Durchsetzung der
Gemeinschaftsgesetzgebung in Österreich und zu einer informellen Lösung zahlreicher Fälle
geleistet, in denen die Europäische Kommission von der Einleitung von
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich absehen konnte. Dabei wurden auch in die
Zuständigkeit des Landes Salzburg fallende Fälle behandelt, zuletzt bei der Paketsitzung
„Umwelt" am 10. November 2003, an der auch Vertreter des Amtes der Salzburger
Landesregierung teilnahmen.

Im Rahmen der Auslandskultur wurden vom Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten ab 29. Oktober 1999 für Förderungen und Aufwendungen für direkt dem
Bundesland Salzburg zurechenbare Projekte die folgenden Beträge eingesetzt:

X-XII/1999                ATS    227.189,70

2000                               ATS                        972.416,34

2001                                                                 ATS                        885.356,90

2002                                                       78.035,54

2003                                                                                         97.847,41


Auslandsreisen von RepräsentantInnen der österreichischen Bundesländer werden von den
österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland in direktem Kontakt oder im Wege des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten unterstützt.

Aufgrund der Fülle der Aktivitäten meines Ressorts können nur einzelne Beispiele
hervorgehoben werden. Viele Dienstleistungen und Tätigkeiten meines Ressorts, etwa
hinsichtlich der konsularischen Hilfeleistungen für in Not geratene Staatsbürger, der
protokollarischen Betreuung österreichischer Delegationen oder der finanziellen
Unterstützung von Einzelpersonen oder Vereinen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit oder der Auslandskulturpolitik, sind nicht länderspezifisch
ausgerichtet, werden aber häufig auf direktes Ersuchen, in Zusammenarbeit oder in
Abstimmung mit den Bundesländern, darunter auch Salzburg, erbracht.