163/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 144/J betreffend
Maßnahmen gegen die steigende Arbeitslosigkeit, welche die Abgeordneten Gabrie-
le Binder, Kolleginnen und Kollegen am 26. Februar 2003 an mich richteten, stelle
ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Das Arbeitsmarktservice hat natürlich auch nach dem 24.11.2002 seine arbeits-
marktpolitischen Aktivitäten entsprechend meinen arbeitsmarktpolitischen Zielvorga-
ben fortgeführt. Folgende ausgewählte Ergebnisse für den Zeitraum Dezember 2002
bis Feber 2003 sind dazu festzuhalten:

    Mit Unterstützung des Arbeitsmarktservice haben 111.983 arbeitslose Personen
(davon 47.792 Frauen) wiederum eine Arbeit aufgenommen und 1.392 lehrstel-
lensuchenden jungen Menschen (davon 708 Mädchen) wurde eine Lehrstelle
vermittelt.

    In Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung wurden 61.343 Arbeitslose und
lehrstellensuchende Personen neu einbezogen; davon
9 % in Maßnahmen der Beschäftigungsförderung,
73 % in Qualifizierungsmaßnahmen und

18 % in  Unterstützungsmaßnahmen (wie z.B. Frauenberatungseinrichtungen,
u.ä.).


    7.416 Beschäftigte wurden in das Programm der „Qualifizierung für Beschäftigte"
des Arbeitsmarktservice einbezogen.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Siehe Tabelle in der Anlage

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Eine exakte Evaluierung der Entlastungs- und Beschäftigungs(sicherungs)effekte der
Arbeitsmarktpolitik für das Jahr 2002 kann erst bei Vorliegen der endgültigen Förder-
und Leistungsbezieherdaten durchgeführt werden.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Im Bereich der Qualifizierungsmaßnahmen errechnet sich auf Basis vorläufiger Da-
ten für das Jahr 2002 ein Frauenanteil von 52% bei einem Fördervolumen von rund
199 Mio. €. Für den konkreten Zeitraum Dezember 2002 bis Februar 2003 betrug der
Frauanteil laut AMS bei der Qualifizierung von Beschäftigten rund 82%.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wurden Ende 2002 bereits Sofortmaß-
nahmen eingeleitet. Das AMS Österreich wurde angewiesen, die verfügbaren Mittel
aus der bestehenden Arbeitsmarktrücklage in Höhe von rund 106 Millionen € für ein
Sofortprogramm für 5.000 arbeitslose Jugendliche im Alter von 18 bis 25 Jahren bis
2004 in Form eines spezifischen Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogrammes
mit Zertifizierung einzusetzen.


Das bestehende Auffangnetz für Jugendliche wurde von 2.000 auf 3.350 Lehr-
gangsplätzen unter besonderer Berücksichtigung von behinderten Jugendlichen
ausgeweitet. Insgesamt sollen damit für Maßnahmen des Jugendausbildungssiche-
rungsgesetzes inklusive der Beteiligung der Bundesländer rund 32 Millionen € einge-
setzt werden.

Diese Maßnahmen werden derzeit intensiviert, im Zeitraum 24.11.2002 bis 7.3. 2003
wurden laut AMS Österreich insgesamt 19.008 jugendliche arbeitslose und lehrstel-
lensuchende Personen unter 25 Jahren (davon rund 9.000 Frauen) vom AMS neu in
Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik einbezogen.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Grundsätzlich finden die schon vor der Zeit der Regierungsverhandlungen begonne-
nen Sofortmaßnahmen v.a. für jugendliche und ältere Arbeitslose im Regierungspro-
gramm ihren Niederschlag.

Zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit werden allein im Jahr 2003 rd. 80 Mio. €
an zusätzlichen Mitteln für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik eingesetzt. Damit
sollen 5.000 Jugendliche zusätzlich im Jahresdurchschnitt eine qualifizierte Ausbil-
dung erhalten.

Auch die bestehenden Maßnahmen des Jugendausbildungssicherungsgesetzes
wurden von 2.000 auf 3.350 erfasste Lehrstellensuchende unter besonderer Berück-
sichtigung von behinderten Jugendlichen ausgeweitet.

In einer Offensive zur Qualifizierung im Bereich der Pflege- und Betreuungsberufe
werden rd. 2000 Personen ausgebildet, wobei besonders Bedacht auf Wiederein-
steigerinnen nach der Karenz bzw. nach längerer Unterbrechung der Erwerbstätig-
keit gelegt werden soll.

Für Arbeitnehmer ab einem Alter von 45 Jahren wird befristet ein erhöhtes Weiterbil-
dungsgeld zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen in der Dauer von 3 bis 12
Monaten gewährt.


Zusätzlich zur Befreiung von der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung (aus-
genommen letztes Lehrjahr) entfällt für Lehrlinge der Beitrag zur Unfallversicherung
und der Zuschlag gem. Insolvenzentgeltsicherungsgesetz, in den beiden ersten
Lehrjahren auch der Beitrag zur KV.

Für Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, gibt es eine Ausbildungs-Prämie von
1.000 EURO pro Lehrling und Jahr, die auf 2.000 EURO angehoben werden kann,
wenn die Ausbildung in einem Berufsfeld erfolgt, in dem erhöhte Nachfrage besteht.

Darüber hinaus haben meine Vorstellungen zur Erhöhung der Beschäftigung und
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes ihren
konkreten Niederschlag im Regierungsprogramm gefunden wie z.B. Lohnnebenkos-
ten-Senkung für ältere Arbeitnehmer, die modifizierte Fortführung des Altersteilzeit-
geldes, die beschleunigte Vermittlung des AMS innerhalb von 90 Tagen und den
Rechtsanspruch auf Qualifizierung für Jugendliche unter 25 Jahren und ältere Ar-
beitnehmer über 50.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Keine. Auf Basis von Einschätzungen des WIFO werden durch die Pensionsreform
rund 80.000 zusätzliche Arbeitskräfte in das Arbeitsmarktgeschehen eingebunden,
diese werden aufgrund der demographischen Entwicklung und des daraus resultie-
renden Arbeitskräftebedarfs bis zum Jahr 2009 keinen Anstieg der Arbeitslosigkeit
durch die Pensionssicherungsmaßnahmen nach sich ziehen.