1659/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.06.2004
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
10000/42-CS3/04
DVR 0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Wien, .
2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1714/J-NR/2004 betreffend Kapazitätsengpässe der Westbahn im Bereich St.
Pölten, die die Abgeordneten Heinzl und GenossInnen am 6. Mai 2004 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1, 3, 4 und 5:
Was tun Sie, um die bestehenden Kapazitätsbeschränkungen
auf der Westbahn zu beheben?
Ist die Aussage Ihres Staatssekretärs Kuckacka, dass die
Güterzugumfahrung St. Pölten erst in 10 bis 15 Jahren gebaut wird, mit Ihnen
abgestimmt? Ist diese Aussage auch in Ihrem Sinn?
Haben Sie nicht das Geld in ihrem Ressort zur Verfügung
oder nicht den Willen, die Güterzugumfahrung St. Pölten sofort fertigbauen zu
lassen?
Was haben Sie bzw. ihrer VorgängerInnen mit den
Finanzmitteln getan, die für den Bau der GZU St. Pölten vorgesehen waren?
Antwort:
Der Umbau der Gleisanlagen des Bahnhofes St. Pölten Hbf.
sowie die Güterzugumfahrung sind Bestandteile des viergleisigen Ausbaues der
Westbahn zwischen Wien und Linz. Als wesentlich für die Landeshauptstadt St.
Pölten und deren Bevölkerung und daher seitens der Stadtverwaltung
St. Pölten oftmals gefordert ist jedoch auch die
Attraktivierung des Bahnhofes St. Pölten selbst. Demzufolge soll das
Bahnhofsgebäude St. Pölten im Rahmen der Bahnhofsoffensive entsprechend
attraktiviert und kundenfreundlicher gestaltet werden, wobei
vorgesehen ist.
Die Fertigstellung dieser Maßnahmen ist für August 2007
geplant, wobei auch unmittelbare Abhängigkeiten zum Projekt „Umbau Bahnhof
St. Pölten Hauptbahnhof“ (z. B. Neubau der Bahnsteige, Gleisverlegung)
bestehen. Hiefür wurden die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, die eine
zügige aufeinander abgestimmte Realisierung der beiden Projekte sicherstellen,
wobei entsprechende Mittelumschichtungen zu Lasten der Güterzugumfahrung
vorgenommen wurden. Ein Nadelöhr im Bahnhofsbereich St. Pölten ist dadurch
nicht zu erwarten, da eine spätere Realisierung der Güterzugumfahrung extern
untersucht wurde und die vorgesehenen Maßnahmen, wie eine viergleisige Einfahrt
aus Richtung Pottenbrunn, der Umbau des Bf. St. Pölten Hbf. mit seitenrichtigen
Überholgleisen und die dreigleisige Einfahrt aus Richtung Prinzersdorf, eine
ausreichende Leistungsfähigkeit sicherstellen. Unter Zugrundelegung des
Prognosewertes für 2016 und Umsetzung der vorerwähnten Maßnahmen ist daher erst
eine spätere Realisierung der Güterzugumfahrung erforderlich, wobei die
Wiederaufnahme der Bautätigkeit rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt, d.h. ca. 6
Jahre vorher, erfolgen sollte.
Frage 2:
Was tun Sie, um die Kapazitätsbeschränkungen auf der
Südbahn zu beheben?
Antwort:
Zur Behebung der Kapazitätsengpässe auf der Südbahn werden
sowohl punktuelle als auch über einzelne Streckenteile reichende Ausbaumaßnahmen
gesetzt. Weiters ist in diesem Zusammenhang der 2-gleisige Ausbau der
Pottendorferlinie als Ergänzungsstrecke zwischen Wien und
Wiener Neustadt und die Bestandssanierung der
Semmeringstrecke anzuführen.
Fragen 6 und 7:
Glauben Sie, dass die nun geschaffene
Organisationsstruktur der ÖBB geeignet ist, umfangreiche langfristige
Bauvorhaben zu finanzieren?
Wenn ja, was begründet ihre Haltung? Sind bereits
risikogeprüfte Businesspläne für die Teilgesellschaften der ÖBB, die den Bau
finanzieren werden müssen, vorhanden?
Antwort:
Zur Organisationsstruktur der Österreichischen Bundesbahnen
und den daraus abzuleitenden
Zielen darf auf die Erläuterungen der Regierungsvorlage zum
Bundesbahnstrukturgesetz verwiesen werden:
"Die österreichische Bundesregierung sieht in ihrem
Regierungsprogramm für die 22. Gesetz-gebungsperiode eine Neuordnung der
Österreichischen Bundesbahnen mit den Zielen einer Reduktion des
Finanzierungsbedarfes der öffentlichen Hand durch Effizienzsteigerung sowie
einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der ÖBB vor.
Durch die geplanten Maßnahmen und die damit bewirkte
Effizienzsteigerung soll der Selbstfinanzierungsgrad sowohl des Verkehrs- als
auch des Schieneninfrastrukturbereiches nachhaltig erhöht werden. Die
Möglichkeiten zur Generierung von Finanzierungspotenzialen – angemessene
Infrastrukturbenutzungsentgelte, Regionalisierungen und
Public-Private-Partnership-Modelle, Querfinanzierung im Sinne des Weißbuches
etc. – sollen intensiver genutzt werden.
Als wesentliche Maßnahmen sieht das Regierungsprogramm die
Schaffung einer ÖBB Holding-Struktur (strategische Holding) mit
Tochtergesellschaften, die Integration der Schienen-infrastrukturfinanzierung
in die ÖBB sowie eine Änderung der Kostentragungspflicht des Bundes mit
Umstellung der Finanzierung auf eine mehrjährige Finanzierungsregelung mit dem
Bund für die Bereiche Infrastruktur-Betrieb und Infrastruktur-Investitionen
vor.
Durch die Neustrukturierung der Österreichischen
Bundesbahnen soll eine Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der
Unternehmensorgane der einzelnen Teilbereiche der Österreichischen
Bundesbahnen, eine Erhöhung der Transparenz in der Unternehmensführung und
-rechnung, mehr
Flexibilität in der Leistungserbringung sowohl im Absatz-
als auch im Infrastrukturbereich und eine Verbesserung der Kundennähe erreicht
werden. Die erforderliche weitere Senkung der Personalkosten wird durch die
Schaffung eines flexibleren Personalmanagements sowie durch arbeitsrechtliche
Begleitmaßnahmen wesentlich
unterstützt. Durch die ebenfalls vorgesehene Integration der
SCHIG-Finanzierung in die ÖBB-Infrastruktur werden die bisher sehr
komplizierten Finanzierungsströme entflochten und eine effiziente und
transparente Finanzierung der Schieneninfrastrukturinvestitionen
sichergestellt."
Auf Grund der bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung des
Bundesbahnstrukturgesetzes und der bereits vorliegenden Ergebnisse des
Umstrukturierungsprozesses gehe ich davon aus, dass den oben zitierten
Zielsetzungen bestmöglich entsprochen werden wird.
Frage 8:
Wie lange sind die Baugenehmigungen für die GZU St. Pölten
noch gültig?
Antwort:
Die Bauausführungsfristen sind folgendermaßen festgelegt:
Teilabschnitt 1 - Westabschnitt 14. Juli 2006
Teilabschnitt 2 - Abschnitt Mitte 25. Oktober 2006
Teilabschnitt 3 - Knoten Wagram 23. Oktober 2007
Diesbezüglich kann jedoch hingewiesen werden, dass die
Behörde gemäß Eisenbahngesetz die Bauausführungsfristen bei rechtzeitig
gestelltem Antrag verlängern kann.
Mit freundlichen Grüßen