2195/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.12.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

GZ 10.000/168-III/4a/04

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 13. Dezember 2004

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2209/J-NR/2004 betreffend Hausunterricht – Abmeldung von öffentlichen Schulen - Zahlen - Aufsicht & Kontrolle, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 14. Oktober 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1., 2., 7. und 9.:

Erst mit der vollständigen Umsetzung des Bildungsdokumentationsgesetzes und mit dem derzeit im Aufbau befindlichen Bildungsstandsregister wird es möglich sein, die Daten in der von der Abg. Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen gewünschten Detailliertheit zur Verfügung zu stellen.

 

Ad 3.:

Gemäß § 11 Schulpflichtgesetz (SchPflG) 1985, BGBl. Nr. 76/1985 idgF, besteht die Möglichkeit, die allgemeine Schulpflicht durch die Teilnahme an häuslichem Unterricht zu erfüllen. Eine besondere Ausbildung der Personen, welche diesen Unterricht durchführen, ist nicht gefordert.

 

Ad 4.:

Gemäß § 11 Abs. 4 SchPflG ist der zureichende Erfolg eines häuslichen Unterrichts jährlich vor Schulschluss durch eine Prüfung an einer in § 5 SchPflG genannten entsprechenden Schule nachzuweisen. Es handelt sich hierbei um eine Externistenprüfung im Sinne des § 42 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986 idgF, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Z 2 der Externistenprüfungsverordnung, BGBl. Nr. 362/1979 idgF.

 

 

 

Ad 5.:

Für den Nichtbesuch einer öffentlichen Schule gilt Folgendes: Gemäß § 11 SchPflG ist keine „Abmeldung“ erforderlich, vielmehr ist der Besuch eines häuslichen Unterrichts bzw. der Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht dem Bezirksschulrat jeweils vor Beginn des Schuljahres anzuzeigen. Voraussetzung ist also die Rechtzeitigkeit der diesbezüglichen Anzeige.

 

Ad 6.:

Ich halte es für wichtig, dass jedem Kind eine entsprechende Schulbildung ermöglicht wird. Dazu zählt etwa bei länger andauernder Krankheit auch der Haus- oder Privatunterricht. Was die Sicherstellung der Lernziele anlangt, siehe Antwort zu Frage 4.

 

Ad 8.:

In Österreich gibt es derzeit 658 Privatschulen.

 

Die Bundesministerin:

GEHRER eh.