2894/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.06.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: 11.001/71-I/A/3/2005

Wien, am 21. Juni 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2933/J der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Der Launch der Plattform erfolgte am 15. März 2005. Die Plattform vereinigt Vertreter der Lebensmittel­industrie, des Einzelhandels, der Gaststätten – und der Werbebranche, Verbraucher­verbände und nichtstaatliche Gesundheitsorganisationen. Die MS werden regelmäßig von der EK über die Fortschritte der Plattform informiert. Die drei zukünftigen Präsidentschaften und MS die national ähnliche Mechanismen etabliert haben, werden direkt an der Diskussion beteiligt.

Die Plattform ist erstmals zu Arbeiten am 25. Mai zusammentreten. Weitere Plenarsitzungen sind für Juli, September, Oktober und November geplant. Es wurden 3 Arbeitsgruppen eingerichtet: gesunder Lebensstil, Verbraucherinformation und -erziehung, sowie Überwachung. Österreich ist durch Prof. Kunze in der Plattform und der Arbeitsgruppe „Consumer Information and Education“ vertreten.

Ziel der Plattform ist es, als Katalysator für freiwillige Initiativen von Unternehmen, der Zivilgesellschaft und des öffentlichen Sektors in der Gemeinschaft zu wirken. Die Mitglieder haben sich verpflichtet zusammen­zuarbeiten und Erfahrungen auszutauschen.  Die Plattform soll helfen, eine umfassende Sichtweise des Problems zu entwickeln und einen Beitrag zur Festlegung der strategischen Ziele auf Gemeinschaftsebene leisten.

 

Fragen 3, 10 und 11:

Ernährung und Bewegung sind Schwerpunkte sowohl der von meinem Ressort initiierten ISCH-Kampagne als auch der Arbeit des Fonds Gesundes Österreich. Die Initiativen sind an alle Altersgruppen mit Schwerpunkt Jugend und Senioren gerichtet.

 

Frage 4:

Es sind je ca. 170.000 Euro budgetiert.

 

Frage 5:

Die unproportionale Zunahme beim Körpergewicht ist auf ein Missverhältnis zwischen der Aufnahme von Nahrungsenergie und dem  Bedarf an Energie zurückzuführen. Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass hinsichtlich der Nahrungsenergiezufuhr kaum ein Unterschied zwischen normalgewichtigen und übergewichtigen Kindern und Jugendlichen besteht, jedoch ein signifikanter Unterschied in Bezug auf körperliche Aktivitäten. Übergewichtige Kinder sitzen länger vor dem Fernsehgerät bzw. vor dem Computer und betreiben weniger Sport als normalgewichtige. Es haben sich in den letzten Jahrzehnten die Freizeitgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen weg von  körperlicher Betätigung hin zu mehr sitzenden Aktivitäten verlagert, wohingegen die Nahrungsenergiezufuhr mehr oder weniger gleich geblieben ist. Des weiteren werden viele Wege (etwa zur Schule oder zur Arbeitsstätte) nicht mehr zu Fuß oder mit dem Fahrrad , sondern motorisiert zurückgelegt.

 

Frage 6:

Mein Ressort versucht schon seit längerem, entsprechende Bewusstseinsbildung (etwa im Rahmen der ISCH-Bewegung und der Aktivitäten des FGÖ) zu betreiben. Studien zeigen, dass gerade übergewichtige Personen sehr genau Bescheid wissen über die Ursachen und Folgen des Übergewichtes und deshalb auch abnehmen möchten, es aber einfach nicht schaffen, ihre Essensgewohnheiten auf Dauer zu ändern und immer wieder über kurz oder lang den Versuchungen erliegen. Deshalb zielt auch meine „ISCH-Kampagne“ auf die Überwindung dieses „inneren Schweinehundes“.

 

Fragen 7 bis 9:

Die Lösung des Problems liegt in erster Linie bei jedem Individuum selbst. Es kann aber kein Zweifel daran bestehen, dass sich möglichst viele Lebensbereiche in diesen Prozess der Bewusstseinsbildung einbringen müssen. Dabei darf jedoch kein neuer ‚Papiertiger’ oder ein bloßer Diskutierklub entstehen. Man wird daher sehr genau prüfen müssen, welche Maßnahmen notwendig sind, um erfolgreich zu sein. Jedenfalls sollte vermieden werden, dass lediglich eine Duplizierung der europäischen Aktivitäten ohne unmittelbaren nationalen Mehrwert erfolgt.

 

Frage 12:

In den österreichischen Lehrplänen ist Konsumenten- bzw. Verbrauchererziehung bereits jetzt durch das fächerübergreifende Unterrichtsprinzip „Wirtschaftserziehung“, das sich u.a. auch mit Fragen, die für Konsument/innen von Bedeutung sind wie etwa gesunde und ausgewogenen Ernährung oder Kennzeichnung von Lebensmittel beschäftigt, verankert. Darüber hinaus können auch im Rahmen des Unterrichtsprinzips „Gesundheitserziehung“ gesundheitsrelevante Fragen angesprochen werden. Auch im Rahmen von schulischen Projekten können hier wichtige Impulse gesetzt werden.

 

Frage 13:

Was in den Zuständigkeitsbereich des BMBWK fällt, braucht diesem grundsätzlich nicht von meinem Ressort vorgeschlagen zu werden.

 

 

Fragen 14 und 15:

In meinem Ressort gibt es keine derartigen Richtlinien.

 

Frage 16:

Getränkeautomaten im Hause bieten auch zuckerarme Getränke an. Ein vollständiges Verbot von zuckerhaltigen Getränken ist nicht sinnvoll, da bekannt ist, dass diesbezügliche Restriktionen wenig wirksam sind und nur dazu führen, dass die Bedürfnisse eben anderweitig gestillt werden.

 

Frage 17:

Dazu kann ich auf die bereits existente Richtlinie für Buffetbetriebe, Lebensmittelverkaufstellen, Automaten und Kopiergeräte (Rundschreiben Nr. 53/1997) des BMBWK aufmerksam machen.

Darin findet sich  u.a. folgender Hinweis: ‚Im Warenkorb sollen nicht enthalten sein: stark zuckerhaltige Speisen und Getränke, Rauchwaren und alkoholische Getränke, Rohmilchprodukte.’

Außerdem ist in der angeführten Richtlinie bei der Aufstellung von Automaten auch die Mitwirkung des Schulgemeinschaftsausschusses und des Schularztes vorgesehen.

 

Fragen 18 und 19:

Grundsätzlich ist zu bemerken, dass natürlich auf die Nachfrage nach bestimmten Menüs Rücksicht zu nehmen ist. In der Betriebsküche des Bundesamtsgebäudes z. B. werden neben herkömmlichen Mahlzeiten auch fleischlose Speisen sowie ein Salatbuffet angeboten. Es sind dafür keine Budgetmittel vorgesehen.

 

Fragen 20 und 21:

Aus der Sicht meines Ressorts ist ausreichende Bewegung für unsere Kinder und Jugendlichen sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich ein wichtiges Anliegen. Neben den eigentlichen Turnstunden sollten auch andere Möglichkeiten zur Bekämpfung des Bewegungsdefizits, wie z.B. aktive Pausen, Kurzturnen oder Bewegung und Sport im Rahmen der Nachmittagsbetreuung verstärkt genützt werden. Diesbezüglich wäre insbesondere an die Schulen zu appellieren, im Rahmen der Schulautonomie den Turnstunden einen höheren Stellenwert beizumessen. 

 

Frage 22:

Auch bei ganztägigen Betreuungsformen wäre es besonders wichtig, eine tägliche Bewegungseinheit in den Schulalltag zu integrieren. Allerdings kann die Schule sicherlich nicht den gesamten Bewegungsbedarf der Kinder und Jugendlichen abdecken. Ausreichende Bewegungsmöglichkeiten für unsere Jugend ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch in die Eigenverantwortung der Schüler und Schülerinnen sowie der Eltern fällt. Auch die verstärkte Kooperation zwischen Schule und Sportvereinen ist eine wichtige Möglichkeit, das Bewegungsangebot im außerschulischen Bereich zu verbessern.

 

Fragen 23 und 24:

Derzeit besteht eine fakultativ obligatorische Nährwertkennzeichnung, die sich bislang bewährt hat. Eine Änderung der Nährwertkennzeichnungsrichtlinie ist auf Gemeinschaftsebene in Diskussion, wobei von Österreich eine verpflichtende Kennzeichnung für alle verpackten Lebensmittel dann als sinnvoll angesehen wird, wenn dies mit einer Vereinfachung der Bestimmungen im Sinne einer leichten Verständlichkeit und Vergleichbarkeit einhergeht.

 

Fragen 25 und 26:

In diesem Zusammenhang ist auf den Entwurf für eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel hinzuweisen. Dieser sieht u.a. vor, dass nur Lebensmittel, die festgelegten Nährwertprofilen entsprechen, nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben tragen dürfen; diese Nährwertprofile beziehen sich insbesondere auf den Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz bzw. Natrium im Lebensmittel.

 

Fragen 27 und 28:

Das UWG räumt der Behörde keinen Anspruch auf Unterlassung ein (vgl. § 14 UWG). Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

 

Frage 29:

Seitens des BMGF und des Fondes Gesundes Österreich sind zahlreiche Aktivitäten gestartet worden, die über einen gesunden Lebensstil informieren und dazu anhalten sollen, sich gesund zu ernähren. Ein Beispiel dafür ist die für kommenden Herbst geplante Kampagne „Es ist nie zu spät, den ersten Schritt zu tun“, die dem Thema Gesunde Ernährung gewidmet ist.

 

Fragen 30 und 31:

Die verpflichtende Angabe des Fettgehaltes bei Lebensmitteln des täglichen Bedarfs wird von ExpertInnen als nicht sinnvoll erachtet, da die Nährwertkennzeichnung der Information dient und kein geeignetes Instrument zur Erziehung des VerbraucherInnen hinsichtlich einer „gesunden“ Ernährung darstellt.

 

Fragen 32 und 33:

Einer der wesentlichen Punkte des Entwurfs für eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel ist, dass nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben nur dann verwendet werden dürfen, wenn sie wissenschaftlich abgesichert sind. Der Lebensmittelunternehmer – die Lebensmittelunternehmerin ist angehalten, die Verwendung der Angabe zu begründen. Ein generelles Verbot von Werbung an Kinder erscheint nicht zielführend. Eine entsprechende Information der Eltern über die Bedeutung einer gesunden Ernährung für Kinder wird jedoch als wesentliches Element zur Verbesserung der Ernährungssituation angesehen.

 

Frage 34:

Die Lebensmittelindustrie braucht in der freien Marktwirtschaft auch aus gesundheitlicher Sicht keine staatliche Entwicklungshilfe.

Fragen 35 bis 39:

Es wurden folgende Initiativen, Projekte, Einrichtungen und Organisationen unterstützt:

2000:

Projekt: „Gesunde Gemeinschaftsverpflegung im Betrieb“

Auftragnehmer: Mag. Verena Rainer

Betrag: ATS 31.800,--

 

Projekt: „Österreichisches Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen“

Auftragnehmer: Büro für Ausbildungs- und Beschäftigungsentwicklung GmbH

Betrag: ATS 501.553,22

 

Projekt: „GIVE - Servicestelle für Gesundheitsbildung“

Auftragnehmer: Österreichisches Jugendrotkreuz

Betrag: ATS 700.468,05

 

2001:

Projekt: „17. Internationaler Ernährungskongress“

Auftragnehmer: Institut für Ernährungswissenschaften

Betrag: ATS 100.000,--

 

Projekt: „Broschüre Rücken ohne Tücken“

Auftragnehmer: Fa. Ketterl, 3001 Mauerbach

Betrag: ATS 165.950,79

 

Projekt: „Österreichisches Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen“

Auftragnehmer: Büro für Ausbildungs- und Beschäftigungsentwicklung GmbH

Betrag: ATS 600.000,--

 

Projekt: „GIVE - Servicestelle für Gesundheitsbildung“

Auftragnehmer: Österreichisches Jugendrotkreuz

Betrag: ATS 991.130,04

 

2002:

Projekt: „Österreichisches Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen“

Auftragnehmer: Büro für Ausbildungs- und Beschäftigungsentwicklung GmbH

Betrag: € 38.893,20

 

Projekt: „GIVE - Servicestelle für Gesundheitsbildung“

Auftragnehmer: Österreichisches Jugendrotkreuz

Betrag: € 75.180,78

 

2003:

Projekt: „Österreichisches Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen“

Auftragnehmer: Büro für Ausbildungs- und Beschäftigungsentwicklung GmbH

Betrag: € 46.200,--

 

Projekt: „GIVE - Servicestelle für Gesundheitsbildung“

Auftragnehmer: Österreichisches Jugendrotkreuz

Betrag: € 78.333,36

 

Projekt: „Es ist nie zu spät, den ersten Schritt zu tun“

Auftragnehmer: Fonds Gesundes Österreich

Betrag: € 300.000,--

 

Medienkooperation mit der Kronen-Zeitung zu diversen Gesundheitsthemen.

Gesamtbetrag: € 300.587,49

 

 

 

Förderung für Projekt „SOS-Körper“

Förderungsnehmer: Verein SOS-Körper

Betrag: € 55.000,--

 

2004:

Projekt: „Österreichisches Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen“

Auftragnehmer: Büro für Ausbildungs- und Beschäftigungsentwicklung GmbH

Betrag: € 32.114,40

Projekt: „Österreichisches Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen“

Auftragnehmer: IFF

Betrag: € 14.085,60

 

Projekt: „GIVE - Servicestelle für Gesundheitsbildung“

Auftragnehmer: Österreichisches Jugendrotkreuz

Betrag: € 78.333,36

 

Projekt: „EU-Jahr der Erziehung durch Sport“

Auftragnehmer: Plattform unter Federführung des BMBWK

Betrag: € 50.000,--

 

Projekt: „Es ist nie zu spät, den ersten Schritt zu tun“

Auftragnehmer: Fonds Gesundes Österreich

Betrag: € 150.000,--

 

Medienkooperation mit der Kronen-Zeitung zu diversen Gesundheitsthemen.

Gesamtbetrag: € 222.657,40

 

Medienkooperation mit dem NEWS Verlag zum Thema Gesundheitsförderung. Gesamtbetrag: € 50.000,--

 

Förderung für Projekt „SOS-Körper“

Förderungsnehmer: Verein SOS-Körper

Betrag: € 35.000,--

 

Weiters wird mitgeteilt, dass der Fonds Gesundes Österreich mit nachfolgend genannten Beträgen gefördert wurde.

 

2000: ATS 56,920.629,27

2001: ATS 58,333.334,--

2002: € 8,450.000,--

2003: € 5,405.308,67

2004: € 7,250.000,--

Frage 40:

In den Jahren 2005 und 2006 ist nach meinem derzeitigen Wissensstand der Weiterbetrieb der „GIVE - Servicestelle für Gesundheitsbildung“ (jährlich

€ 100.000,--) und des „Österreichisches Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen“ (2005: € 30.800,--) vorgesehen.

Des weiteren ist eine Weiterführung des Vereines SOS-Körper möglich, sofern die Förderungsvoraussetzungen vorliegen.

 

Für den Fonds Gesundes Österreich sind Zahlungen in Höhe von maximal

€ 7,250 Mio. pro Jahr budgetiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin