3661/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.02.2006
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
An den
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
A-1017 Wien
Wien, am . Februar
2006
DVR: 0000051
GZ BMI-LR2220/0034-II/2/d/2006
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag Muttonen,
Genossinnen und Genossen haben am 21.12.2005 unter der Nummer 3741/J an mich
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheit und Tempo 160
– Versuch in Kärnten“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Meinungen, Ansichten oder
Einschätzungen sind keine Angelegenheiten der Vollziehung im Sinne des Art. 52
Abs. 1 B-VG.
Zu Frage 2:
Das Bundesministerium für Inneres wurde seitens des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den
Versuch Tempo 160 noch nicht befasst. Sobald eine Information vorliegt, wird
ein entsprechendes Konzept erarbeitet.
Zu Frage 3:
Nein.
Zu Frage 4:
Schon bisher mussten die Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes die Absicherung der Unfallstelle so vornehmen, dass auch
Lenkern, die allenfalls mit einer höheren als der erlaubten
Höchstgeschwindigkeit fuhren, ein rechtzeitiges Anhalten möglich war; dafür
stehen diesen Organen besonders ausgestattete Fahrzeuge bzw. sonstige
erforderliche Sachmittel zur
Verfügung.
Zu Frage 5:
Darüber wird im Bundesministerium für Inneres keine
Statistik geführt.
Zu Frage 6:
Meinungen, Ansichten oder
Einschätzungen sind keine Angelegenheiten der Vollziehung im Sinne des Art. 52
Abs. 1 B-VG.