3661/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.02.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

A-1017 Wien

 

Wien, am       . Februar 2006

DVR: 0000051

 

GZ BMI-LR2220/0034-II/2/d/2006

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag Muttonen, Genossinnen und Genossen haben am 21.12.2005 unter der Nummer 3741/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheit und Tempo 160 – Versuch in Kärnten“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Meinungen, Ansichten oder Einschätzungen sind keine Angelegenheiten der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG.

 

Zu Frage 2:

Das Bundesministerium für Inneres wurde seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Versuch Tempo 160 noch nicht befasst. Sobald eine Information vorliegt, wird ein entsprechendes Konzept erarbeitet.

 

Zu Frage 3:

Nein.

 

Zu Frage 4:

Schon bisher mussten die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Absicherung der Unfallstelle so vornehmen, dass auch Lenkern, die allenfalls mit einer höheren als der erlaubten Höchstgeschwindigkeit fuhren, ein rechtzeitiges Anhalten möglich war; dafür stehen diesen Organen besonders ausgestattete Fahrzeuge bzw. sonstige erforderliche Sachmittel  zur Verfügung.

 

Zu Frage 5:

Darüber wird im Bundesministerium für Inneres keine Statistik geführt.

 

Zu Frage 6:

Meinungen, Ansichten oder Einschätzungen sind keine Angelegenheiten der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG.