3880/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.04.2006
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BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL Parlament 1017 Wien |
Wien, am
6. April 2006
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0020-IK/1a/2006
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3922/J betreffend Stromversorgung, welche die Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen am 13. Februar 2006 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
Punkt 1 der Anfrage:
Im vollliberalisierten Elektrizitätsmarkt sind Entscheidungen über
Planung, Investi-tionen aber auch Stilllegung von Kraftwerken Angelegenheit der
Vorstände bzw. Geschäftsführer der diese Kraftwerke betreibenden Unternehmen.
Diese sind gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Aktien- bzw. GmbH-Gesetzes
den jeweiligen Aufsichtsgremien verantwortlich. In meiner Funktion als
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit habe ich weder Befugnis noch Handhabe,
in die unternehmerischen Entscheidungen der angesprochenen Unternehmen
einzugreifen.
Ich darf darauf hinweisen, dass gemäß § 20 Abs. 1 Energielenkungsgesetz
1982 idF BGBl. I Nr. 149/2001 die Energie-Control GmbH jährlich jeweils eine
mittelfristige und langfristige Prognose über die Versorgungssicherheit zu
veröffentlichen hat. Die aktuelle Versorgungssicherheitsprognose 2005, die
aktualisierte Kraftwerksdaten mit Stand Jänner 2006 enthält, kann über die
Homepage der Energie-Control GmbH (www.e-control.at) abgerufen werden.
Antwort zu
Punkt 2 der Anfrage:
Aufgrund einer aktuellen Erhebung der Union for the Coordination of
Transmission of Electricity (UCTE System Adequacy Forecast 2006-2015), die auf
der Homepage der UCTE unter (www.ucte.org) abrufbar ist, zählt Österreich zu
jenen EU-Mitgliedsländern, das - abgesehen von Transportengpässen - jedenfalls
über ausreichende Leistungsreserven bis zum Jahr 2015 verfügt.
Gemäß den der Energie-Control GmbH vorliegenden Daten hat sich die
Gesamtengpassleistung des österreichischen Kraftwerksparks in den Jahren 1995
bis 2004 von 17.440 auf 18.697 MW (+ 7,2 %) erhöht. Demgegenüber betrug
die Jahreshöchstlast im öffentlichen Netz im vergangenen Jahr 8.919,5 MW
(21.12.2005).
Antwort zu
den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz idF BGBl. I Nr.
44/2005 ist festgelegt, dass die Betreiber der Hoch- und Höchstspannungsnetze
einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb zu gewährleisten haben. Sowohl im
Rahmen der Netz- als auch in der Betriebsplanung und -führung sind die
Grundsätze der technischen und organisatorischen Regeln für Betreiber und
Benutzer von Netzen einzuhalten.
Derzeit treten vor allem im Übertragungsnetz der Verbund-Austrian Power
Grid (APG) Engpässe in den 220-kV-Nord-Süd-Übertragungsleitungen auf. Die von
der APG geplanten Projekte zur Lösung dieser Situation sind der
·
Bau der 380-kV-Steiermarkleitung „Kainachtal - Südburgenland“ mit der
Errichtung einer zusätzlichen 380/110 kV-Abstützung des Netzes der STEWEAG-STEG
im UW Oststeiermark und der
·
Bau der 380 kV-Salzburgleitung „Tauern - St. Peter“
Die Energie-Control GmbH führt gemäß Verordnung des Bundesministers für
Wirtschaft und Arbeit, mit der statistische Erhebungen für den Bereich der
Elektrizitätswirtschaft angeordnet werden, BGBl. II Nr. 486/2001, seit dem Jahr
2002 in Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern und dem Verband der
Elektrizitätsunternehmen Österreichs entsprechende Datenerhebungen durch,
welche auch jährlich veröffentlicht werden.
Die letztverfügbare Ausfalls- und Störungsstatistik 2004 wies dabei für
die österreichischen Verteilernetze eine durchschnittliche ungeplante
Unterbrechungsdauer für Endkunden von 30,33 min/a aus - fast die Hälfte davon
aufgrund von höherer Gewalt (wie z.B. Gewitter, Stürme und Schnee).
Bezieht man den Wert der Nichtverfügbarkeit (51,02 min/a geplant und
ungeplant) auf die Verfügbarkeit der Stromversorgung im Jahr
(Jahresstundenanzahl), so ergab sich eine Verfügbarkeit der Stromversorgung in
Österreich für das Jahr 2004 von 99,99 %. Wie der Vergleich mit anderen
europäischen Ländern bestätigt, zählt Österreich damit - wie schon in den Jahren
zuvor - zu den Ländern mit den geringsten Stromversorgungsunterbrechungen.
Damit ergibt sich, dass primär nicht Kraftwerkskapazitäten, sondern die
Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Übertragungsnetze essentiell für die
Vermeidung von Großstörungen ist.
Antwort zu
Punkt 5 der Anfrage:
Mit den Richtlinie 96/92/EG und 2003/54/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt,
umgesetzt im Elektrizitätswirtschaft- und -organisationsgesetz, wurde ein
liberalisierter Markt für elektrische Energie geschaffen. Der Bereich des
Netzes ist weiterhin ein Monopol, welches durch einen regulierten Netzzugang
Dritter einer strengen Kontrolle unterliegt. Der Wettbewerbsbereich Erzeugung,
Handel und Versorgung unterliegt den in einem Markt üblichen Regeln.
Jeder staatliche Eingriff, und auf einen solchen zielt die Frage nach
Geldern, welche die Bundesregierung zu investieren gedenkt, ab, käme
zwangsläufig in den Konflikt mit den Bestimmungen der Art. 86 und 87 des
Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV). Abgesehen von
dieser Problematik ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, im Bereich der
Energiewirtschaft unternehmerisch tätig zu werden. Vielmehr Aufgabe der
Bundesregierung und des Gesetzgebers ist es, die Rahmenbedingungen für einen
funktionierenden Markt im Energiebereich zu schaffen. Darüber hinaus darf nicht
vergessen werden, dass Stromausfälle nicht nur einen Schaden für die Wirtschaft
und die Haushalte darstellen: Auch für die Elektrizitätsunternehmen stellt jede
nicht verkaufte kWh elektrischer Energie in Summe einen beträchtlichen
Einnahmenausfall dar.
Antwort zu
Punkt 6 der Anfrage:
Die Bundesregierung als 51 % Aktionär der börsennotierten Verbundgesellschaft hat nicht die Absicht und auch gemäß AktG nicht das Recht, in einzelne Geschäftsführungsentscheidungen des Verbund-Vorstandes einzugreifen. Soweit es aktienrechtlich möglich ist, wird aber eine Geschäftspolitik, die verstärkt auf Neuinvestitionen und einen weiteren Ausbau der Erzeugungs- und Übertragungskapazitäten ausgerichtet ist, unterstützt. Beispielsweise ist geplant, mehr als die Hälfte des Bilanzgewinnes 2005 der Verbundgesellschaft nicht als Dividende auszuschütten, sondern für Investitionszwecke in der Gesellschaft zu belassen.