4/AB XXII. GP
Eingelangt am: 14.02.2003
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
zur Zahl 4/J-NR/2002
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Bankomatkartenmissbrauch -
gesetzwidrige Bankomatbedingungen" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Weder dem Bundesministerium für Justiz noch den einzelnen Staatsanwaltschaften
liegen Hinweise dafür vor, dass es kriminellen
Organisationen oder Einzeltätern in
Europa oder in Österreich gelungen sein könnte, das Berechnungsverfahren für
den
PIN-Code zu knacken.
Zu 2:
Die Beantwortung dieser Frage fällt in den
Zuständigkeitsbereich des Herrn Bun-
desministers für Inneres. Soweit mir bekannt ist, verfügen jedoch weder das
Bun-
desministerium für Inneres noch die einzelnen Sicherheitsdienststellen über
derarti-
ges Zahlenmaterial.
Zu 3 bis 6 und 9:
Weder im Bundesministerium für Justiz noch bei den Staatsanwaltschaften werden
spezifische Statistiken über Fälle von
Bankomatkartenmissbrauch geführt. Eine ei-
gene Erhebung der Zahl der diesbezüglichen Anzeigen, des jeweiligen Verfah-
rensausganges sowie von "Kennzahlen über die Schadenshöhe" ist mit
vertretbarem
Aufwand nicht möglich, weil dazu nahezu sämtliche Strafakten der Bezirks- und
Landesgerichte sowie Tagebücher der Staatsanwaltschaften aus mehreren Jahren,
die in Frage kommende Tatbestände zum
Gegenstand haben, einzeln eingesehen
werden müssten.
Auch für die Zukunft könnten solche Daten
aus der Verfahrensautomation Justiz
nicht gewonnen werden. Die Führung händischer Aufzeichnungen wäre mit einem
nicht vertretbaren Aufwand verbunden.
Zu 7:
Kennzahlen über die Schadenshöhe auf Grund von Bankomatkartenmissbrauch in
Österreich könnten der Firma Europay
Austria Zahlungsverkehrssysteme
Ges.m.b.H. bekannt sein.
Zu 8:
Vergleichszahlen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten liegen dem Bundesministerium
für Justiz nicht vor.
Zu 10:
In den aus Anlass dieser Anfrage eingeholten Berichten der staatsanwaltschaftlichen
Behörden meldeten lediglich die
Staatsanwaltschaften Graz und Klagenfurt ein häu-
figeres Vorkommen bzw. einen leichten Anstieg von Fällen des Bankomatkarten-
missbrauchs. Da sich die Berichterstattung jedoch nicht auf statistische Daten,
son-
dern lediglich auf die Erinnerung der einzelnen Referenten stützen konnte, ist
eine
nähere Quantifizierung hiezu nicht möglich.
Im Jahr 2002 häuften sich
Verbraucherbeschwerden im Zusammenhang mit Ban-
komatkartenmissbrauch. Eine häufige Variante des Bankomatkartenmissbrauches
bildet dabei das Ausspähen des Codes mit anschließender Erlangung der Banko-
matkarte durch Trickbetrüger.
Zu 11:
Ich habe im Herbst 2002 den Verein für
Konsumenteninformation beauftragt, in Be-
zug auf die „Kundenrichtlinien für die Benützung der Geldausgabeautomaten und
für
bargeldlose Zahlungen im Rahmen des Maestroservice" und die
„Kundenrichtlinien
für die Benützung der Bargeldautomaten der Bank Austria AG" eine
Verbandsklage
einzubringen. Die Bedingungen für die Bankomatkarten werden in dieser Form von
sämtlichen Kreditinstituten verwendet, weswegen das Ergebnis des Verfahrens für
alle Bankomatkartennutzer von Interesse
ist. Das Verfahren ist in I. Instanz anhän-
gig.
Zu 12 bis 14:
Die angesprochenen Fragen der Finanzmarktaufsicht fallen in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Finanzen.
Zu 15:
Aus Sicht der Konsumentenschutzsektion ist ein Großteil der Bankomatmiss-
brauchsfälle auf die Tätigkeit von
Trickbetrügern zurückzuführen. Der Einsatz einer
neuen Verschlüsselungssoftware könnte daher dem aktuellen Problem nicht entge-
genwirken.
Zu 16:
Neben der Herbeiführung neuer gesetzeskonformer Bedingungen durch die oben
erwähnte Verbandsklage wird das
Bundesministerium für Justiz auch verstärkt auf
Aufklärung der Bevölkerung setzen und Information und Beratung zum vorliegenden
Problemkreis anbieten.