4/AB XXII. GP

Eingelangt am: 14.02.2003

DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ

An den


Herrn Präsidenten des Nationalrates

zur Zahl 4/J-NR/2002

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Bankomatkartenmissbrauch -
gesetzwidrige Bankomatbedingungen" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Weder dem Bundesministerium für Justiz noch den einzelnen Staatsanwaltschaften

liegen Hinweise dafür vor, dass es kriminellen Organisationen oder Einzeltätern in
Europa oder in Österreich gelungen sein könnte, das Berechnungsverfahren für den
PIN-Code zu knacken.

Zu 2:

Die Beantwortung dieser Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Herrn Bun-
desministers für Inneres. Soweit mir bekannt ist, verfügen jedoch weder das Bun-
desministerium für Inneres noch die einzelnen Sicherheitsdienststellen über derarti-
ges Zahlenmaterial.

Zu 3 bis 6 und 9:

Weder im Bundesministerium für Justiz noch bei den Staatsanwaltschaften werden

spezifische Statistiken über Fälle von Bankomatkartenmissbrauch geführt. Eine ei-
gene Erhebung der Zahl der diesbezüglichen Anzeigen, des jeweiligen Verfah-
rensausganges sowie von "Kennzahlen über die Schadenshöhe" ist mit vertretbarem
Aufwand nicht möglich, weil dazu nahezu sämtliche Strafakten der Bezirks- und
Landesgerichte sowie Tagebücher der Staatsanwaltschaften aus mehreren Jahren,


die in Frage kommende Tatbestände zum Gegenstand haben, einzeln eingesehen
werden müssten.

Auch für die Zukunft könnten solche Daten aus der Verfahrensautomation Justiz
nicht gewonnen werden. Die Führung händischer Aufzeichnungen wäre mit einem
nicht vertretbaren Aufwand verbunden.

Zu 7:

Kennzahlen über die Schadenshöhe auf Grund von Bankomatkartenmissbrauch in

Österreich könnten der Firma Europay Austria Zahlungsverkehrssysteme
Ges.m.b.H. bekannt sein.

Zu 8:

Vergleichszahlen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten liegen dem Bundesministerium

für Justiz nicht vor.

Zu 10:

In den aus Anlass dieser Anfrage eingeholten Berichten der staatsanwaltschaftlichen

Behörden meldeten lediglich die Staatsanwaltschaften Graz und Klagenfurt ein häu-
figeres Vorkommen bzw. einen leichten Anstieg von Fällen des Bankomatkarten-
missbrauchs. Da sich die Berichterstattung jedoch nicht auf statistische Daten, son-
dern lediglich auf die Erinnerung der einzelnen Referenten stützen konnte, ist eine
nähere Quantifizierung hiezu nicht möglich.

Im Jahr 2002 häuften sich Verbraucherbeschwerden im Zusammenhang mit Ban-
komatkartenmissbrauch. Eine häufige Variante des Bankomatkartenmissbrauches
bildet dabei das Ausspähen des Codes mit anschließender Erlangung der Banko-
matkarte durch Trickbetrüger.

Zu 11:

Ich habe im Herbst 2002 den Verein für Konsumenteninformation beauftragt, in Be-
zug auf die „Kundenrichtlinien für die Benützung der Geldausgabeautomaten und für
bargeldlose Zahlungen im Rahmen des Maestroservice" und die „Kundenrichtlinien
für die Benützung der Bargeldautomaten der Bank Austria AG" eine Verbandsklage
einzubringen. Die Bedingungen für die Bankomatkarten werden in dieser Form von
sämtlichen Kreditinstituten verwendet, weswegen das Ergebnis des Verfahrens für


alle Bankomatkartennutzer von Interesse ist. Das Verfahren ist in I. Instanz anhän-
gig.

Zu 12 bis 14:

Die angesprochenen Fragen der Finanzmarktaufsicht fallen in die Zuständigkeit des

Bundesministeriums für Finanzen.

Zu 15:

Aus Sicht der Konsumentenschutzsektion ist ein Großteil der Bankomatmiss-

brauchsfälle auf die Tätigkeit von Trickbetrügern zurückzuführen. Der Einsatz einer
neuen Verschlüsselungssoftware könnte daher dem aktuellen Problem nicht entge-
genwirken.

Zu 16:

Neben der Herbeiführung neuer gesetzeskonformer Bedingungen durch die oben

erwähnte Verbandsklage wird das Bundesministerium für Justiz auch verstärkt auf
Aufklärung der Bevölkerung setzen und Information und Beratung zum vorliegenden
Problemkreis anbieten.