4656/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.11.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ BMF-310205/0093-I/4/2006

 

 

 

 

 

 

 „Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien

                                                                  

 

Erledigungstext:

 

Sehr geehrter Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4729/J vom 21. September 2006 der Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Versicherungsleistungen der Österreichischen Hagelver­sicherung VVaG im Ausland, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend darf ich zur Förderung der Hagelversicherungsprämien in Österreich Folgendes anmerken:

 

Der Bundeszuschuss zur Förderung der Hagelversicherungsprämien in Österreich wird aus dem Katastrophenfonds finanziert. Die Förderung der Hagelversicherungsprämien durch den Bund in dem im Hagelversicherungs-Förderungsgesetz festgelegten Ausmaß dient dem Zweck, den Landwirten den Abschluss einer Versicherung finanziell zu erleichtern und stellt damit einen Anreiz dar, die landwirtschaftlich genutzten Flächen versichern zu lassen. Im Gegenzug wird für Hagelschäden kein Ersatz aus dem Katastrophenfonds gewährt.

 

 

Zu 1., 2., 5., 6. und 8.:

Zu diesen Punkten darf ich auf die Stellungnahme der Österreichischen Hagelversicherung VVaG verweisen, die beiliegend übermittelt wird.

 

Zu 3. und 4.:

Gemäß § 1 Hagelversicherungs-Förderungsgesetz gewährt der Bund zu den Hagelversicherungsprämien für landwirtschaftliche Kulturen und zu den Frostversicherungsprämien für Weinkulturen und versicherbare Acker­kulturen eine Förderung im Ausmaß von 25 % der Versicherungsprämien unter der Voraussetzung, dass die Länder für das jeweilige Bundesland jeweils eine Förderung in gleicher Höhe wie der Bund leisten. Die Förderungs­maßnahme des Bundes erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes aus Mitteln des Katastrophenfonds. Die Zuweisung der Mittel aus dem Katastrophenfonds ist an den Nachweis der Leistung der Landes­mittel geknüpft.

 

Mit den Förderungen des Bundes und der Länder werden ausschließlich die Prämien österreichischer Versicherungsnehmer verbilligt. Eine Geschäfts­tätigkeit in anderen Ländern ist von der Finanzmarktaufsicht zu genehmigen.

 

Ergänzend wird auf die Stellungnahme der Österreichischen Hagelver­sicherung VVaG hingewiesen.

 

 

Zu 7.:

Durch die Tätigkeit der Österreichischen Hagelversicherung VVaG im Ausland fließen keinerlei österreichische Steuergelder ins Ausland. Eine Ausweitung der Tätigkeit der Österreichischen Hagelversicherung VVaG auf das Ausland erscheint aus wirtschaftlicher Sicht grundsätzlich begrüßens­wert, da sie für das Versicherungsunternehmen eine größere Risikostreuung zur Folge hat. Eine verbreiterte Risikostreuung führt regelmäßig letztendlich zu einer Verbilligung der Prämien, welche für den Bund und ebenso für die
Länder eine Einsparung bei den Fördermitteln für die Prämien bedeutet und somit – neben dem wirtschaftlichen Vorteil für die Versicherungsnehmer - ein Entlastungspotential für den Katastrophenfonds und in weiterer Folge für den Bundeshaushalt darstellt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen