63/AB XXII. GP

Eingelangt am: 21.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulli Sima, Kolleginnen und Kollegen haben am
23. Jänner 2003 an meinen Vorgänger eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 26/J, betreffend
Erreichung des Kyoto-Ziels gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1:

Nach der neuen Emissionsinventur des Umweltbundesamtes, welche die Zeitreihe 1990 bis
2001 umfasst, betrugen die Emissionen aller sechs „kyotorelevanten" Treibhausgase im
Basisjahr 78,32 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, im Jahr 2001 waren Emissionen von
85,88 Millionen Tonnen zu verzeichnen. Das Kyoto-Basisjahr für CO2, CH4 und N2O ist
1990, für die drei „Industriegase" (HFKW, PFKW und SF6) hingegen 1995. Die Aufteilung
der Emissionen auf die einzelnen Gase ist der Tabelle im Anhang zu entnehmen.

Zu den Fragen 2 und 3:

Bei der Interpretation der jährlichen Veränderung der Treibhausgasemissionen müssen
unbeeinflussbare externe Faktoren von Trendentwicklungen unterschieden werden. Die
externen Faktoren (Witterungseinflüsse, Energiepreise am Weltmarkt etc.) können relativ
starke Schwankungen der jährlichen Emissionen bewirken und dabei die Trendentwicklung
überlagern.


Nach einem kontinuierlichen leichten Rückgang der Treibhausgasemissionen zwischen 1996
und 2000 war 2001 ein deutlicher Anstieg zu registrieren, wenngleich die vom Umweltbun-
desamt für 2001 veröffentlichten Daten noch einer Revision im Zuge der Erstellung der In-
ventur für 2002 unterzogen werden. Drei wesentliche Ursachen sind für den Anstieg der
Emissionen verantwortlich:

a)  witterungsbedingt gestiegene Heizenergienachfrage,

b)  energiemarktbedingte Erhöhung des Einsatzes von Kohleprodukten für die Stromerzeu-
gung,

c)   starker Anstieg der Verkehrsemissionen.

Zu Frage 4:

Die Treibhausgasemissionen in Österreich weisen zwar nach Korrektur externer Einfluss-
faktoren einen leicht steigenden Trend auf. Zwischen 1990 und 2000 betrug der Anstieg
4,6%, also weniger als der außergewöhnliche Anstieg von 2000 auf 2001 und deutlich ent-
koppelt vom Wirtschaftswachstum.

Bei sektoraler Betrachtung lässt sich jedoch ein uneinheitlicher Trendverlauf zwischen 1990
und 2000 erkennen. Einem starken Zuwachs der Verkehrsemissionen stehen weitgehend
gleichbleibende Emissionstrends bei Raumwärme, Kraft- und Heizwerken bzw. sinkende
Emissionen in der Abfallwirtschaft und Landwirtschaft gegenüber.

Zu Frage 5:

Die Treibhausgasemissionen sind auch während der 1990er Jahre immer wieder gegenüber
dem Vorjahresniveau zurückgegangen (siehe Tabelle im Anhang). Eine zügige Umsetzung
der in der Klimastrategie enthaltenen Maßnahmen wird nach meiner Einschätzung in den
nächsten Jahren zu einer Trendumkehr führen.

Zu den Fragen 6 bis 8:

Es liegen keine Daten vor, wie hoch die Investitionen in der österreichischen Volkswirtschaft
für Klimaschutzmaßnahmen in den angegebenen Jahren waren. Auch öffentliche


Investitionen und Investitionsförderungen für diesen Zweck lassen sich nicht durch
Aufsummierung darstellen, da oftmals mehrere Investitions- oder Förderungszwecke verfolgt
werden (z.B. Bahninfrastruktur, Wohnbauförderung, Forschungs- und
Technologieförderung).

Konkrete Angaben aus meinem Zuständigkeitsbereich können nur für die Umweltförderung
im Inland sowie für die landwirtschaftliche Biomasseförderung gemacht werden. Die
Förderungszusagen des Bundes für klimarelevante Projekte (erneuerbare Energien,
Energieeffizienzmaßnahmen, Methanvermeidung in der Abfallwirtschaft etc.) beliefen sich
dabei 1999 auf 41 Millionen Euro, 2000 auf 31,7 Millionen Euro, 2001 auf 27,5 Millionen Euro
und 2002 auf 51,4 Millionen Euro. Die vergleichsweise hohen Förderungszusagen im Jahr
1999 erklären sich insbesondere durch die damals noch erfolgten Investitionsförderungen für
Ökostromanlagen (v.a. Wind), welche nunmehr fast ausschließlich durch die gesetzlichen
Einspeisetarife gefördert werden und damit aus der Umweltförderung herausfallen. Dadurch
kann nunmehr ein noch stärkerer Schwerpunkt auf Biomassenutzung für Heizzwecke gelegt
werden.

Das Förderungsvolumen für 2003 ist Gegenstand der derzeit laufenden
Budgetverhandlungen.

Zu Frage 9:

Entsprechend der Klimastrategie sind die Länder insbesondere für Klimaschutzförderungen,
welche durch die Wohnbauförderung abzudecken sind, zuständig. Zudem tragen die Länder
zur kofinanzierten agrarischen Biomasseförderung (im Rahmen des EU-Ziels „Entwicklung
des ländlichen Raums") sowie in zahlreichen Fällen auch zu den von der Umweltförderung
unterstützten Projekten bei.

Den Ländern stehen - von der Wohnbauförderung abgesehen - derzeit etwa 73 Millionen

Euro jährlich aus dem Aufkommen der Energieabgaben zur Verfügung, welche nach dem

Finanzausgleichsgesetz für „Energiespar- und  Umweltschutzmaßnahmen" zu verwenden

sind.

Betreffend den Finanzierungsanteil des Bundes wird auf die Ausführungen zu den Fragen 6

bis 8 verwiesen.


Zu Frage 10:

Bei konsequenter Umsetzung der Klimastrategie in allen Sektoren halte ich das Kyoto-Ziel
weiterhin für erreichbar.

Zu Frage 11:

Sollte sich nach Ablauf der Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 herausstellen, dass die
Österreich zugewiesenen Emissionsmengen überschritten wurden, so wird Österreich
verpflichtet sein, die nicht erfüllten Reduktionseinheiten mit einem Aufschlag von 30% durch
entsprechende Maßnahmen in der folgenden Verpflichtungsperiode nachzuholen. Zudem
wäre von der Vertragspartei ein Aktionsplan vorzulegen und ein Verkauf von
Emissionseinheiten unter dem internationalen Emissionshandel durch die säumige
Vertragspartei verboten.

Das Einhaltungsregime muss aber noch durch Beschluss der ersten
Vertragsstaatenkonferenz unter dem Kyoto-Protokoll bestätigt werden.

Da die Aufteilung des Kyoto-Ziels für die Europäische Gemeinschaft durch eine
rechtsverbindliche Entscheidung des Rates auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt wurde („burden
sharing"), ist im Falle der Nichteinhaltung auch ein Vertragsverletzungsverfahren auf
Anstrengung der Europäischen Kommission oder eines anderen Mitgliedstaats denkbar.


Zu Frage 12:

Die Klimastrategie sieht einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der
Emissionen aus dem Verkehrsbereich vor. Hinzuweisen ist insbesondere auf folgende
Maßnahmen:

Fahrleistungsabhängige Maut für LKW ,

Verbesserungen   im   Güterverkehr   durch   entsprechende   Impuls-   und   Investitions-
programme des BMVIT,

Investitionen in die Bahninfrastruktur und den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr
(Umsetzung des Generalverkehrsplans),

Maßnahmen im Bereich der Raumplanung der Länder und der Flächenwidmung der
Gemeinden,

Aufbau regionaler Mobilitätszentralen und Umsetzung betrieblicher Mobilitätskonzepte,
steuerpolitische    Maßnahmen    (z.B.    Anpassung    der    Mineralölsteuern,    stärkere
Differenzierung der Normverbrauchsabgabe),
Forcierung von Biotreibstoffen und alternativen Antriebskonzepten.

Aufgrund der Vielschichtigkeit der Ursachen für das Verkehrswachstum erfordert die
Umsetzung dieser Maßnahmen gemeinsame Anstrengungen insbesondere der
Bundesminister für Verkehr, Finanzen und Umwelt sowie der Länder und Gemeinden.

Zu Frage 13:

Die Treibhausgas-Emissionstrends der EU-Mitgliedstaaten für die Jahre 1990 bis 2001
werden erst im Herbst dieses Jahres von der Europäischen Kommission durch einen
Monitoringbericht veröffentlicht.

Zu Frage 14:

Die in meinem Zuständigkeitsbereich liegenden Schwerpunkte werden gegenwärtig auf die
Schaffung der gesetzlichen und organisatorischen Voraussetzungen für ein JI/CDM-
Programm sowie auf die Erstellung eines Allokationsplans für den Emissionshandel


zwischen Betrieben gelegt. Daneben wird gegenwärtig vom BMLFUW ein Aktionsprogramm
Klima geplant.

Auf Grundlage des neuen Ökostromgesetzes 2002 und der am 1.1.2003 in Kraft getretenen
Einspeiseverordnung sind nun mehr wesentlich verbesserte Bedingungen für die Errichtung
und den Betrieb von Ökostromanlagen gegeben. Darüber hinaus werden die
Investitionsförderungen für Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger
in verstärktem Maße fortgesetzt.

Auf Länderebene werden insbesondere die Wohnbauförderungsgesetze laufend in Richtung
einer verbesserten Förderung von thermisch-energetischen Sanierungen sowie des
Einsatzes erneuerbarer Energieträger angepasst.

Zu den Fragen 15 und 16:

Die Anhebung der finanziellen Mittel für den Klimaschutz im Jahr 2003 ist Gegenstand der
derzeit laufenden Budgetverhandlungen. Im Regierungsprogramm ist festgehalten, dass
entsprechend der Klimastrategie in den Jahren 2004 bis 2006 die Budgetmittel für den
Klimaschutz um je 30 Mio € aufgestockt werden (+90 Mio € im Jahr 2006).

Zu den Fragen 17 und 18:

Die projektbezogenen flexiblen Mechanismen Joint Implementation und Clean Development
Mechanism werden einen Beitrag zur kosteneffizienten Erfüllung des Kyoto-Ziels liefern
können; dieser Beitrag ist zum heutigen Zeitpunkt nicht konkret quantifizierbar, da
wesentliche Parameter wie beispielsweise die Anzahl von entsprechenden Projekten oder
die Marktpreisentwicklung für die Emissionszertifikate nicht bekannt sind.

Zum Zweck des Ankaufs von Emissionsreduktionseinheiten aus Projekten im Ausland wurde
vom BMLFUW ein JI/CDM-Programm ausgearbeitet, welche gemäß dem
Regierungsprogramm seine gesetzliche Grundlage in einer Novelle zum UFG haben soll. Es
wird auch ein Leitfaden für Unternehmen, welche Projekte zur Umsetzung bringen,
veröffentlicht werden.

Als Ankaufsvolumen sind bis zu 36 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen.


Zu Frage 19:

Maßnahmen zur Ökologisierung des Steuersystems sind - einher gehend mit der
Fortsetzung der Budgetkonsolidierung, der Senkung der Abgabenquote und der Senkung
der Lohnnebenquote - Bestandteil des Regierungsprogramms 2003- 2006. Dabei sollen die
Besteuerung der fossilen Treib- und Brennstoffe sowie die verkehrsbezogenen Steuern und
Abgaben im Lichte der europäischen Entwicklungen weiter entwickelt werden. Erneuerbare
Energieträger sollen begünstigt und die Erreichung des Kyoto-Ziels in allen Bereichen
optimal unterstützt werden.