63/AB XXII. GP
Eingelangt am: 21.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Ulli Sima, Kolleginnen und Kollegen haben am
23. Jänner 2003 an meinen Vorgänger eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 26/J,
betreffend
Erreichung des Kyoto-Ziels gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu
beantworten:
Zu Frage 1:
Nach der neuen
Emissionsinventur des Umweltbundesamtes, welche die Zeitreihe 1990 bis
2001 umfasst, betrugen die Emissionen aller sechs „kyotorelevanten"
Treibhausgase im
Basisjahr 78,32 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, im Jahr 2001 waren Emissionen
von
85,88 Millionen Tonnen zu verzeichnen. Das Kyoto-Basisjahr für CO2, CH4 und N2O
ist
1990, für die drei „Industriegase" (HFKW, PFKW und SF6) hingegen 1995. Die
Aufteilung
der Emissionen auf die einzelnen Gase ist der Tabelle im Anhang zu entnehmen.
Zu den Fragen
2 und 3:
Bei der Interpretation
der jährlichen Veränderung der Treibhausgasemissionen müssen
unbeeinflussbare externe Faktoren von Trendentwicklungen unterschieden werden.
Die
externen Faktoren (Witterungseinflüsse, Energiepreise am Weltmarkt etc.) können
relativ
starke Schwankungen der jährlichen Emissionen bewirken und dabei die
Trendentwicklung
überlagern.
Nach einem
kontinuierlichen leichten Rückgang der Treibhausgasemissionen zwischen 1996
und 2000 war 2001 ein deutlicher Anstieg zu registrieren, wenngleich die vom
Umweltbun-
desamt für 2001 veröffentlichten Daten noch einer Revision im Zuge der
Erstellung der In-
ventur für 2002 unterzogen werden. Drei wesentliche Ursachen sind für den
Anstieg der
Emissionen verantwortlich:
a)
witterungsbedingt gestiegene Heizenergienachfrage,
b) energiemarktbedingte Erhöhung des
Einsatzes von Kohleprodukten für die Stromerzeu-
gung,
c)
starker Anstieg der Verkehrsemissionen.
Zu Frage 4:
Die
Treibhausgasemissionen in Österreich weisen zwar nach Korrektur externer
Einfluss-
faktoren einen leicht steigenden Trend auf. Zwischen 1990 und 2000 betrug der
Anstieg
4,6%, also weniger als der außergewöhnliche Anstieg von 2000 auf 2001 und
deutlich ent-
koppelt vom Wirtschaftswachstum.
Bei sektoraler
Betrachtung lässt sich jedoch ein uneinheitlicher Trendverlauf zwischen 1990
und 2000 erkennen. Einem starken Zuwachs der Verkehrsemissionen stehen
weitgehend
gleichbleibende Emissionstrends bei Raumwärme, Kraft- und Heizwerken bzw.
sinkende
Emissionen in der Abfallwirtschaft und Landwirtschaft gegenüber.
Zu Frage 5:
Die
Treibhausgasemissionen sind auch während der 1990er Jahre immer wieder
gegenüber
dem Vorjahresniveau zurückgegangen (siehe Tabelle im Anhang). Eine zügige
Umsetzung
der in der Klimastrategie enthaltenen Maßnahmen wird nach meiner Einschätzung
in den
nächsten Jahren zu einer Trendumkehr führen.
Zu den Fragen
6 bis 8:
Es liegen keine Daten
vor, wie hoch die Investitionen in der österreichischen Volkswirtschaft
für Klimaschutzmaßnahmen in den angegebenen Jahren waren. Auch öffentliche
Investitionen und
Investitionsförderungen für diesen Zweck lassen sich nicht durch
Aufsummierung darstellen, da oftmals mehrere Investitions- oder
Förderungszwecke verfolgt
werden (z.B. Bahninfrastruktur, Wohnbauförderung, Forschungs- und
Technologieförderung).
Konkrete Angaben aus
meinem Zuständigkeitsbereich können nur für die Umweltförderung
im Inland sowie für die landwirtschaftliche Biomasseförderung gemacht werden.
Die
Förderungszusagen des Bundes für klimarelevante Projekte (erneuerbare Energien,
Energieeffizienzmaßnahmen, Methanvermeidung in der Abfallwirtschaft etc.)
beliefen sich
dabei 1999 auf 41 Millionen Euro, 2000 auf 31,7 Millionen Euro, 2001 auf 27,5
Millionen Euro
und 2002 auf 51,4 Millionen Euro. Die vergleichsweise hohen Förderungszusagen
im Jahr
1999 erklären sich insbesondere durch die damals noch erfolgten
Investitionsförderungen für
Ökostromanlagen (v.a. Wind), welche nunmehr fast ausschließlich durch die
gesetzlichen
Einspeisetarife gefördert werden und damit aus der Umweltförderung
herausfallen. Dadurch
kann nunmehr ein noch stärkerer Schwerpunkt auf Biomassenutzung für Heizzwecke
gelegt
werden.
Das Förderungsvolumen
für 2003 ist Gegenstand der derzeit laufenden
Budgetverhandlungen.
Zu Frage 9:
Entsprechend der
Klimastrategie sind die Länder insbesondere für Klimaschutzförderungen,
welche durch die Wohnbauförderung abzudecken sind, zuständig. Zudem tragen die
Länder
zur kofinanzierten agrarischen Biomasseförderung (im Rahmen des EU-Ziels
„Entwicklung
des ländlichen Raums") sowie in zahlreichen Fällen auch zu den von der
Umweltförderung
unterstützten Projekten bei.
Den Ländern stehen - von der Wohnbauförderung abgesehen -
derzeit etwa 73 Millionen
Euro jährlich aus dem Aufkommen der Energieabgaben zur
Verfügung, welche nach dem
Finanzausgleichsgesetz für „Energiespar- und Umweltschutzmaßnahmen" zu
verwenden
sind.
Betreffend den Finanzierungsanteil des Bundes wird auf die
Ausführungen zu den Fragen 6
bis 8 verwiesen.
Zu Frage 10:
Bei konsequenter
Umsetzung der Klimastrategie in allen Sektoren halte ich das Kyoto-Ziel
weiterhin für erreichbar.
Zu Frage 11:
Sollte sich nach Ablauf
der Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 herausstellen, dass die
Österreich zugewiesenen Emissionsmengen überschritten wurden, so wird
Österreich
verpflichtet sein, die nicht erfüllten Reduktionseinheiten mit einem Aufschlag
von 30% durch
entsprechende Maßnahmen in der folgenden Verpflichtungsperiode nachzuholen.
Zudem
wäre von der Vertragspartei ein Aktionsplan vorzulegen und ein Verkauf von
Emissionseinheiten unter dem internationalen Emissionshandel durch die säumige
Vertragspartei verboten.
Das Einhaltungsregime
muss aber noch durch Beschluss der ersten
Vertragsstaatenkonferenz unter dem Kyoto-Protokoll bestätigt werden.
Da die Aufteilung des
Kyoto-Ziels für die Europäische Gemeinschaft durch eine
rechtsverbindliche Entscheidung des Rates auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt
wurde („burden
sharing"), ist im Falle der Nichteinhaltung auch ein
Vertragsverletzungsverfahren auf
Anstrengung der Europäischen Kommission oder eines anderen Mitgliedstaats
denkbar.
Zu Frage 12:
Die Klimastrategie sieht
einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der
Emissionen aus dem Verkehrsbereich vor. Hinzuweisen ist insbesondere auf
folgende
Maßnahmen:
Fahrleistungsabhängige
Maut für LKW ,
Verbesserungen
im Güterverkehr durch entsprechende Impuls-
und Investitions-
programme des BMVIT,
Investitionen in die Bahninfrastruktur und den öffentlichen
Nah- und Regionalverkehr
(Umsetzung des Generalverkehrsplans),
Maßnahmen im Bereich der Raumplanung der Länder und der
Flächenwidmung der
Gemeinden,
Aufbau regionaler Mobilitätszentralen und Umsetzung
betrieblicher Mobilitätskonzepte,
steuerpolitische
Maßnahmen
(z.B.
Anpassung
der
Mineralölsteuern,
stärkere
Differenzierung der Normverbrauchsabgabe),
Forcierung von Biotreibstoffen und alternativen Antriebskonzepten.
Aufgrund der
Vielschichtigkeit der Ursachen für das Verkehrswachstum erfordert die
Umsetzung dieser Maßnahmen gemeinsame Anstrengungen insbesondere der
Bundesminister für Verkehr, Finanzen und Umwelt sowie der Länder und Gemeinden.
Zu Frage 13:
Die
Treibhausgas-Emissionstrends der EU-Mitgliedstaaten für die Jahre 1990 bis 2001
werden erst im Herbst dieses Jahres von der Europäischen Kommission durch einen
Monitoringbericht veröffentlicht.
Zu Frage 14:
Die in meinem
Zuständigkeitsbereich liegenden Schwerpunkte werden gegenwärtig auf die
Schaffung der gesetzlichen und organisatorischen Voraussetzungen für ein
JI/CDM-
Programm sowie auf die Erstellung eines Allokationsplans für den
Emissionshandel
zwischen Betrieben
gelegt. Daneben wird gegenwärtig vom BMLFUW ein Aktionsprogramm
Klima geplant.
Auf Grundlage des neuen
Ökostromgesetzes 2002 und der am 1.1.2003 in Kraft getretenen
Einspeiseverordnung sind nun mehr wesentlich verbesserte Bedingungen für die
Errichtung
und den Betrieb von Ökostromanlagen gegeben. Darüber hinaus werden die
Investitionsförderungen für Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer
Energieträger
in verstärktem Maße fortgesetzt.
Auf Länderebene werden
insbesondere die Wohnbauförderungsgesetze laufend in Richtung
einer verbesserten Förderung von thermisch-energetischen Sanierungen sowie des
Einsatzes erneuerbarer Energieträger angepasst.
Zu den Fragen
15 und 16:
Die Anhebung der
finanziellen Mittel für den Klimaschutz im Jahr 2003 ist Gegenstand der
derzeit laufenden Budgetverhandlungen. Im Regierungsprogramm ist festgehalten,
dass
entsprechend der Klimastrategie in den Jahren 2004 bis 2006 die Budgetmittel
für den
Klimaschutz um je 30 Mio € aufgestockt werden (+90 Mio € im Jahr 2006).
Zu den Fragen
17 und 18:
Die projektbezogenen
flexiblen Mechanismen Joint Implementation und Clean Development
Mechanism werden einen Beitrag zur kosteneffizienten Erfüllung des Kyoto-Ziels
liefern
können; dieser Beitrag ist zum heutigen Zeitpunkt nicht konkret quantifizierbar,
da
wesentliche Parameter wie beispielsweise die Anzahl von entsprechenden
Projekten oder
die Marktpreisentwicklung für die Emissionszertifikate nicht bekannt sind.
Zum Zweck des Ankaufs
von Emissionsreduktionseinheiten aus Projekten im Ausland wurde
vom BMLFUW ein JI/CDM-Programm ausgearbeitet, welche gemäß dem
Regierungsprogramm seine gesetzliche Grundlage in einer Novelle zum UFG haben
soll. Es
wird auch ein Leitfaden für Unternehmen, welche Projekte zur Umsetzung bringen,
veröffentlicht werden.
Als
Ankaufsvolumen sind bis zu 36 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen.
Zu Frage 19:
Maßnahmen zur
Ökologisierung des Steuersystems sind - einher gehend mit der
Fortsetzung der Budgetkonsolidierung, der Senkung der Abgabenquote und der Senkung
der Lohnnebenquote - Bestandteil des Regierungsprogramms 2003- 2006. Dabei
sollen die
Besteuerung der fossilen Treib- und Brennstoffe sowie die verkehrsbezogenen
Steuern und
Abgaben im Lichte der europäischen Entwicklungen weiter entwickelt werden. Erneuerbare
Energieträger sollen begünstigt und die Erreichung des Kyoto-Ziels in allen
Bereichen
optimal unterstützt werden.
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