65/AB XXII. GP
Eingelangt am: 21.03.2003
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möglich.
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 45/J-NR/2003 betreffend Landesschulinspektorenbe-
stellung, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen
am 23. Januar 2003 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Es ist festzuhalten,
dass es, entgegen den Ausführungen in der Anfrage, keine Landesschulinspekto-
ren für einzelne Gegenstände gibt, somit auch nicht für Deutsch und Geschichte.
Ad 1.und 2.:
Gemäß § 225 Abs. 3
des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG hat der Besetzung einer freien
Planstelle eines Schul- oder Fachinspektors ein Ausschreibungs- und
Bewerbungsverfahren voran-
zugehen. Bei den Landesschulräten werden diesbezüglich Richtlinien entsprechend
dem Verfahren
bei der Bewerbung um schulische Leitungsfunktionen erlassen,
beziehungsweise werden die Schul-
aufsichtsfunktionen in die entsprechenden Verordnungen einbezogen.
Die Richtlinie des
Landesschulrates für Niederösterreich für das Verfahren bei der Bewerbung um
schulische Leitungsfunktionen im bundeskompetenzlichen Bereich ist ein
Tätigkeits- und Persön-
lichkeitsprofil sowie ein operationalisiertes Anforderungsprofil (pädagogische
Führungskompetenz,
Managementfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Teamorientierung,
kommunikative Kompetenz oder
soziale Kompetenz) als Entscheidungshilfe für die Schulaufsichtsorgane
für den zu erstellenden
Dreiervorschlag.
Neben dem
operationalisierten Anforderungsprofil kann ergänzend dazu die fachspezifische
Aus-
bildung als Qualifikationskriterium herangezogen werden. Im Hinblick auf
das weite Tätigkeitsfeld
eines
Landesschulinspektors für allgemein bildende höhere Schulen ist allerdings die
klare Besser-
eignung eines Kandidaten im Anhörungsverfahren jedenfalls gewichtiger zu
beurteilen als die Er-
füllung der gewünschten Fächerkombination. Daher wurde in der
Ausschreibung festgehalten, dass
im Fall, dass mehrere Bewerber das Anforderungsprofil gleichwertig
erfüllen, Bewerber bzw Be-
werberinnen mit der Fächerkombination Deutsch und Geschichte der Vorzug
gegeben wird, d.h.
dass die Frage der Lehrbefähigung das letztrangige Kriterium darstellt,
das nur zum Tragen kommt,
wenn sich in allen anderen Bereichen keine Besserqualifikation eines
Kandidaten ergibt.
Ad 3.:
Die Akten liegen derzeit noch nicht vor, eine inhaltliche Aussage ist daher noch nicht möglich
Ad 4.
Nein, wie die
gleichzeitig erfolgte zweite Ausschreibung zeigt, bei welcher an Stelle der
Gegen-
standskombination von Deutsch und Geschichte die Gegenstände Englisch
und Französisch als
nachrangiges Reihungskriterium enthalten sind.
Ad 5.:
Die Nachbesetzung
einer Fachinspektoren-Planstelle erfolgte durch Betrauung eines im Dreiervor-
schlag des Kollegiums aufgenommenen Bewerbers. Ein Antrag auf
Ausschreibung der betreffenden
Planstelle seitens des Landesschulrates für Niederösterreich liegt derzeit
nicht vor.