65/AB XXII. GP

Eingelangt am: 21.03.2003
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 45/J-NR/2003 betreffend Landesschulinspektorenbe-
stellung, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 23. Januar 2003 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Es ist festzuhalten, dass es, entgegen den Ausführungen in der Anfrage, keine Landesschulinspekto-
ren für einzelne Gegenstände gibt, somit auch nicht für Deutsch und Geschichte.

Ad 1.und 2.:

Gemäß § 225 Abs. 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG hat der Besetzung einer freien
Planstelle eines Schul- oder Fachinspektors ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren voran-
zugehen. Bei den Landesschulräten werden diesbezüglich Richtlinien entsprechend dem Verfahren
bei der Bewerbung um schulische Leitungsfunktionen erlassen, beziehungsweise werden die Schul-
aufsichtsfunktionen in die entsprechenden Verordnungen einbezogen.

Die Richtlinie des Landesschulrates für Niederösterreich für das Verfahren bei der Bewerbung um
schulische Leitungsfunktionen im bundeskompetenzlichen Bereich ist ein Tätigkeits- und Persön-
lichkeitsprofil sowie ein operationalisiertes Anforderungsprofil (pädagogische Führungskompetenz,
Managementfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Teamorientierung, kommunikative Kompetenz oder
soziale Kompetenz) als Entscheidungshilfe für die Schulaufsichtsorgane für den zu erstellenden
Dreiervorschlag.

Neben dem operationalisierten Anforderungsprofil kann ergänzend dazu die fachspezifische Aus-
bildung als Qualifikationskriterium herangezogen werden. Im Hinblick auf das weite Tätigkeitsfeld


eines Landesschulinspektors für allgemein bildende höhere Schulen ist allerdings die klare Besser-
eignung eines Kandidaten im Anhörungsverfahren jedenfalls gewichtiger zu beurteilen als die Er-
füllung der gewünschten Fächerkombination. Daher wurde in der Ausschreibung festgehalten, dass
im Fall, dass mehrere Bewerber das Anforderungsprofil gleichwertig erfüllen, Bewerber bzw Be-
werberinnen mit der Fächerkombination Deutsch und Geschichte der Vorzug gegeben wird, d.h.
dass die Frage der Lehrbefähigung das letztrangige Kriterium darstellt, das nur zum Tragen kommt,
wenn sich in allen anderen Bereichen keine Besserqualifikation eines Kandidaten ergibt.

Ad 3.:

Die Akten liegen derzeit noch nicht vor, eine inhaltliche Aussage ist daher noch nicht möglich

Ad 4.

Nein, wie die gleichzeitig erfolgte zweite Ausschreibung zeigt, bei welcher an Stelle der Gegen-
standskombination von Deutsch und Geschichte die Gegenstände Englisch und Französisch als
nachrangiges Reihungskriterium enthalten sind.

Ad 5.:

Die Nachbesetzung einer Fachinspektoren-Planstelle erfolgte durch Betrauung eines im Dreiervor-
schlag des Kollegiums aufgenommenen Bewerbers. Ein Antrag auf Ausschreibung der betreffenden
Planstelle seitens des Landesschulrates für Niederösterreich liegt derzeit nicht vor.