593 der Beilagen XXII. GP
Beschluss des Nationalrates
Bundesgesetz, mit dem das
Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Buchhaltungsagenturgesetzes
Das Buchhaltungsagenturgesetz
(BHAG-G), BGBl. I Nr. 37/2004, wird wie folgt geändert:
1. Im § 17 Abs. 6 wird die Wortfolge „gemäß Abs. 5 Z 2“ geändert in „gemäß Abs. 5 Z 4“
2. § 25 Abs. 2 lautet:
„Der Geschäftsführer hat unverzüglich
die notwendigen Verhandlungen zum Abschluss eines Kollektivvertrages für ab dem
1. Mai 2004 in ein Arbeitsverhältnis zur Buchhaltungsagentur eintretende
Bedienstete, mit dem Ziel bis 30. Juni 2006 abzuschließen, zu führen. Der
Abschluss des Kollektivvertrages erfolgt nach Zustimmung durch den
Aufsichtsrat.“
3. § 31 lautet:
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai 2004 in Kraft.