Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 11. Mai 2005

den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, dessen
Art. 3 Abs.1 und Art. 8 Abs.1 und 2 verfassungsändernd sind, bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

 

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter Dr. Andreas Khol

         Schriftführerin                 Präsident