DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungs­maßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz - Bundes-LärmG) keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 06 23

 

 

Sissy Roth-Halvax           Mag. Georg Pehm

         Schriftführung Präsident des Bundesrates