DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz - Bundes-LärmG) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005
06 23
Sissy Roth-Halvax Mag.
Georg Pehm
Schriftführung Präsident des Bundesrates