Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 23. Oktober 2003

folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Erklärung wird genehmigt.

2.         Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG sind die arabischen, chinesischen, französischen, russischen und spanischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten kundzumachen.

Mag. Dr. Josef Trinkl              Dr. Andreas Khol

            Schriftführer                 Präsident