1022 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Familienausschusses
über den Antrag
641/A der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Ridi Steibl, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine einmalige Zuwendung für
Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der
Republik Österreich geschaffen wird
Die Abgeordneten
Mag. Herbert Haupt, Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen
Initiativantrag am 09. Juni 2005 im Nationalrat eingebracht und wie folgt
begründet:
„Die Leistungen
von Frauen beim Wiederaufbau der Republik Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg
sollen durch eine einmalige Zuwendung besonders gewürdigt werden. Die Zuwendung
sollen unter bestimmten Voraussetzungen jene Frauen erhalten, die vor dem
1. Jänner 1931 geboren sind, vor dem 1. Jänner 1951 mindestens ein
Kind in Österreich zur Welt gebracht oder ein vor diesem Zeitpunkt geborenes
Kind in Österreich erzogen haben und österreichische Staatsbürgerinnen sind.
Durch diese Geste soll eine besondere Anerkennung der Leistungen jener Frauen,
die in den ersten Nachkriegsjahren unter besonders schweren Bedingungen Kinder
erzogen und am Wiederaufbau der Republik mitgewirkt haben, erfolgen.
Zur Finanzierung
können Mittel aus dem Härteausgleichsfonds der Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz in der Pensionsversicherung und
dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gemäß § 22 BBG
herangezogen werden. Mittel aus dem Härteausgleichsfonds deshalb, weil aufgrund
der bisher vorliegenden Antragsstatistiken zu erwarten ist, dass diese nicht
zur Gänze ausgeschöpft werden.
Dem
Unterstützungsfonds wurden im Rahmen der Soforthilfe für die Opfer der
Hochwasserkatastrophe 2002 10 Mio. € für ergänzende
Unterstützungsmaßnahmen für behinderte Menschen zur Verfügung gestellt. Da von
diesen – auch aufgrund der Förderungen anderer Stellen – weniger als
2 Mio. € in Anspruch genommen wurden und mit keinen nennenswerten
Förderungsansuchen die Hochwasserschäden betreffend mehr zu rechnen ist, sollen
8 Mio. € für die Zuwendungen an Frauen als Anerkennung ihrer
besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich verfügbar gemacht
werden. Die Gewährung der sonstigen Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds für
Menschen mit Behinderung (Zuwendungen an behinderte Menschen in einer sozialen
Notlage, Zuwendungen für pflegende Angehörige, soziale Abfederung der
Besteuerung der Unfallrenten) ist davon nicht berührt und kann in unverändertem
Ausmaß weiterhin erfolgen.
Aus beiden Fonds
stehen insgesamt rund 15 Mio. € zur Verfügung. Auf Grund interner
Berechnungen und Schätzungen kann davon ausgegangen werden, dass rund
50 000 Frauen um eine Gewährung einer Zuwendung ansuchen können.
Die
verfassungsrechtliche Grundlage bilden die Art. 10 Abs. 1 Z 11
und 15, Art. 17 B-VG sowie Art. 1 des BGBl. Nr. 77/1957.“
Der
Familienausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am
23. Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im
Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin die Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl, Karl Öllinger, Anna Höllerer, Dietmar Keck, Ingrid Turkovic-Wendl, Sabine Mandak,
Mag.a Elisabeth Grossmann,
Marialuise Mittermüller, Kai Jan Krainer, sowie
die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Ursula Haubner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Marialuise Mittermüller und Ridi Steibl einen Abänderungsantrag betreffend den § 2 Abs. 1 eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Durch die vorgesehene Ergänzung sollen analog zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz Personen von der Gewährung dieser Zuwendung ausgeschlossen werden, deren Verhalten in Wort oder Tat mit den Gedanken und Zielen eines freien, demokratischen Österreich unvereinbar war.“
Zwei von der
Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl
eingebrachte Abänderungsanträge fanden nicht die Zustimmung der
Ausschussmehrheit.
Bei der Abstimmung
wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten
Abänderungsantrages der Abgeordneten Marialuise Mittermüller und Ridi Steibl mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis
seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag,
der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf
die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2005 06 23
Marialuise
Mittermüller Ridi Steibl
Berichterstatterin Obfrau