1034 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (983 der Beilagen): Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Der Bundesminister für Finanzen beantragt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie mit dem Bundesminister für Landesverteidigung hinsichtlich von Liegenschaften, die für Bundeszwecke entbehrlich sind, die Ermächtigung zur Veräußerung.

Mit dem Gesetz über die Gründung der Landwirtschaftlichen Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H. (BVWG-Gesetz), BGBl. Nr. 794/1996, wurde der Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H. ein Fruchtgenuss an den in der Anlage A des genannten Gesetzes enthaltenen Liegenschaften eingeräumt.

Seitens des Bundes werden diese Liegenschaften nicht benötigt, die Bewirtschaftung erfolgt seit 1996 durch die Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H.

Für die Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H., die zu 100% im Eigentum des Bundes steht, ist es wirtschaftlich sinnvoll diese Flächen im Eigentum zu bewirtschaften, da dadurch die Ertragsmöglichkeiten der Gesellschaft verbessert werden.

Die Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften Gesellschaft m.b.H. stellte daher das verbindliche Anbot an die Republik Österreich diese Grundstücke um einen Kaufpreis von 30 Mio.  anzukaufen. Dieser Kaufpreis entspricht den Ergebnissen einer Verkehrswertermittlung durch unabhängige Sachverständige des Bundesministeriums für Finanzen. Da der Verkauf auf Grundlage eines unabhängigen Gutachtens zu einem angemessenen Preis erfolgt, wird den haushaltsrechtlichen Vorschriften und auch den Empfehlungen der EU voll Rechnung getragen.

Im Falle der weiteren Verwertung der übertragenen Grundstücke wird ein Nachbesserungsanspruch vertraglich vereinbart.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Juni 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Gabriela Moser, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Werner Fasslabend, Mag. Werner Kogler und Mag. Johann Moser sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit

angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (983 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 06 29

Franz Glaser Dipl.-Ing. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann