1035 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht und Antrag

des Finanzausschusses

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer strategischen Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (SIVBEG-Errichtungsgesetz – SIVBEG-EG) erlassen sowie das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage 983 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen hat der Finanzausschuss am 29. Juni 2005 auf Antrag der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Dr. Günther Stummvoll und Josef Bucher mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer strategischen Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (SIVBEG-Errichtungsgesetz – SIVBEG-EG) erlassen sowie das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird, zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

Ausgehend von den Empfehlungen im Bericht der Bundesheerreformkommission 3.2.5 „Material- und Infrastruktur“ sowie der Zielsetzung „im Bereich von bis zu 40% der Gesamtanzahl aller Liegenschaften“ sowie dem Ministerratsvortrag vom 7. Juni 2005 sollen Standorte und Kasernen sowie Liegenschaften reduziert und somit Umschichtungspotential geschaffen werden.

Die Reduzierung der Liegenschaften ist sowohl auf den zukünftigen militärischen Bedarf als auch nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtet. Ziel ist es, aus Verkäufen Erlöse zur Unterstützung einer Anschubfinanzierung bis zum Jahr 2010 aufzubringen.

Nach der gängigen Praxis des Bundes sowie in Anlehnung an das Bundesforstegesetz, an das Bundesbeschaffungs GmbH Gesetz sowie dem Bundesimmobiliengesetz soll das Bundesministerium für Landesverteidigung zu diesem Zweck eine im wesentlichen aufgabenorientierte und von der Verwaltungshierarchie abgegrenzte Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zwecke der Verwertung der nicht mehr benötigten Liegenschaften der Heeresverwaltung im Namen und für Rechnung des Bundes gründen und errichten. Dies bedeutet, dass bis zur endgültigen Veräußerung das Liegenschaftseigentum beim Bund verbleibt.

Die Gesellschaft mit dem Namen „SIVBEG“ (strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung) soll nach privatwirtschaftlichen und marktorientierten Grundsätzen mit kurzen Entscheidungswegen und flexiblem, nach Bedarf ausgerichtetem Personaleinsatz, im Namen und Auftrag des Bundes innerhalb eines Zeitraumes von ca. acht Jahren die Verwertung durchführen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Beratung und Information an die betroffenen Gemeinden zu. Dies vor dem Hintergrund, dass durch geeignete Maßnahmen im Zuge der Raumordnung und der Bebauungspläne sowohl ein Mehrwert für die betroffene Kommune und Region entsteht als auch für den Bund der höchstmögliche Veräußerungserlös aufgebracht werden kann.

Das Stammkapital in der Höhe von € 35.000.- ist vom Bundesministerium für Landesverteidigung aufzubringen. Für die weitere Ausstattung der Gesellschaft mit Finanzmitteln im ersten Geschäftsjahr leistet das Bundesministerium für Landesverteidigung eine entsprechende erste Akontozahlung in der Höhe von bis zu maximal € 800.000.-. Die Bestellung der ersten Geschäftsführung obliegt dem Bundesminister für Landesverteidigung.

Hinsichtlich der Übertragung von Anteilen der Gesellschaft an Gesellschaften, die zu 100% im Eigentum des Bundes stehen, ist beabsichtigt, die Bundesimmobiliengesellschaft mbH mit einem Minderheitsanteil zu beteiligen. Der Minderheitsanteil ist zum anteiligen Nominale zu übertragen.

Die Ausrichtung der Verwertung und Veräußerung von Liegenschaften durch die Gesellschaft hat nach marktorientierten und wirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Empfehlung der europäischen Kommission als auch der sonstigen innerstaatlichen wie europäischen Regelungen und Normen zu erfolgen. Sonderregelungen sind nicht beabsichtigt.

Hinsichtlich der Veräußerungs- und Verwertungserlöse sowie deren Zuordnung im Wege der Einnahmenaufbringung des Bundes sollen diese zu 100% zur Unterstützung der Anschubfinanzierung der Reformmaßnahmen des BMLV dienen und dem Kapitel 40 zur Verfügung stehen.

Personalmaßnahmen im Zuge der Unternehmensgründung und Errichtung sind so ausgerichtet, dass im Wege von Karenzierungsregelungen für Bundesbedienstete das Auslangen gefunden werden kann. Besondere gesetzliche Maßnahmen sind dafür nicht erforderlich. Ziel ist es, mit einem schlanken und mit Expertenwissen am Immobilienmarkt ausgestatteten Personalapparat, der nach den kaufmännischen Bedürfnissen der Gesellschaft ausgerichtet ist, die erforderlichen Zielsetzungen zu erreichen. Im Einzelfall ist notwendiges Personal vom freien Markt aufzunehmen.

Darüber hinaus wird für den Bundesminister für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen eine gesetzliche Ermächtigung hinsichtlich der Veräußerung der für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschaften geschaffen werden.

Die hinkünftigen Einnahmen/Erlöse aus den Veräußerungen/Verwertungen sollen unter Berücksichtigung der Honorare der Gesellschaft sowie allfälliger im Zusammenhang stehender sonstiger Auslagen der Gesellschaft zu 100% dem Bundesministerium für Landesverteidigung zufließen.

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Gabriela Moser, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Werner Fasslabend, Mag. Werner Kogler und Mag. Johann Moser sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser das Wort.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005 06 29

Franz Glaser Dipl.-Kfm. Dr. Günther Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann