1044 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (975 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Bundesgesetz über Schulen zur Aus­bildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und forst­wirtschaftliche Berufsschulen, das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Fachschulen und das Bundesgesetz über die Berufsreife­prüfung geändert werden (Schulrechtspaket 2005)

und

über den Antrag 487/A(E) der Abgeordneten Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umbenennung des Unterrichtsgegenstandes „Leibesübungen“ in „Bewegung und Sport“

sowie

über den Antrag 469/A(E) der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualitätsoffensive für die Schulen

Regierungsvorlage 975 der Beilagen:

Das schulische Angebot im Bereich der Grundschule und der Sekundarstufe I ist den zeitlichen Gegebenheiten der Arbeitswelt nicht angepasst. Durch schulorganisationsrechtliche Vorkehrungen soll eine über den Unterricht hinausgehende schulische Betreuung sichergestellt werden, die den (beruflichen) Bedürfnissen der Erziehungsberechtigten in Österreich gerecht wird. Weiters soll die Schulzeit an die Arbeitszeiten angepasst werden. Daher sollen künftig „Schulen mit Tagesbetreuung“ jedenfalls ab einer Mindestzahl von 15 angemeldeten Schülern verpflichtend zu führen sein, wobei hinsichtlich der Organisationsform der Schule mit Tagesbetreuung auf das Wahlrecht der Eltern/Erziehungsberechtigten geachtet werden soll. Die Schule hat die Eltern/Erziehungsberechtigten über die Möglichkeiten der Tagesbetreuung zu informieren und im Anschluss daran den Bedarf zu erheben. Auf bestehende regionale Bildungsangebote ist Bedacht zu nehmen (Kooperation mit Sportorganisationen, Horten, Vereinen, ua.). Bis einschließlich zur Sekundarstufe I soll die 5-Tage-Woche eingeführt werden.

Das Wort „Leibesübungen“ soll durch die Wendung „Bewegung und Sport“ ersetzt werden, denn die Gegenstandsbezeichnung „Leibesübungen“ entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand gesellschaftlicher Ansprüche und pädagogischer Begriffsbildung; sie stellt einen fachdidaktisch veralteten Begriff dar. Die Umbenennung von „Leibesübungen“ in „Bewegung und Sport“ verfolgt das Ziel der Aktualisierung der Begriffe im Hinblick auf gesellschaftliche Ansprüche und pädagogische Gegebenheiten sowie der Setzung eines Zeichens der Wirkung dieses Unterrichtsgegenstandes auch über die Schule und die Schulzeit hinaus.

Die Berufsreifeprüfung trägt aktuellen gewerberechtlichen Gegebenheiten nicht Rechnung und wird (international) nur mit Vorbehalten anerkannt. Durch die Qualitätskriterien soll die internationale Akzeptanz der Berufsreifeprüfung sichergestellt werden. Zugleich sollen Verbesserungen im Zugang zur Berufsreifeprüfung und im Sinne der Regierungsoffensive „Lehre und Matura“ geschaffen werden. Dies wird erreicht durch die Öffnung des Zugangs für Inhaber von Meister- und Befähigungsprüfungen sowie Erhöhung der Flexibilität bei der Wahl des Fachbereiches. Weiters sollen Prüfungsstandards sowie eine Outputkontrolle eingerichtet werden.

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

1.      Das verpflichtende Angebot der Tagesbetreuung an allen Schulen bis einschließlich der 8. Schulstufe sowie die 5-Tage-Woche werden positive Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation von erziehungsverpflichteten Personen und damit auf den Wirtschaftsstandort Österreich insgesamt entfalten.

2.      Die angepasste Unterrichtsgegenstandsbezeichnung soll der Positionierung von Bewegung und Sport in der Österreichischen Wirtschaft (Tourismus) Rechnung tragen und damit positive Auswirkungen auch auf den Wirtschaftsstandort Österreich entfalten.

3.      Die Aufzeichnungen des Arbeitsmarktservice belegen einen starken Zusammenhang zwischen Ausbildungshöhe und Beschäftigungsquote – besser ausgebildete Menschen sind in geringerem Ausmaß von Arbeitslosigkeit betroffen. Eine größere Anzahl von Abschlüssen verbessert das Qualifikationsniveau der Beschäftigten und stellt der Wirtschaft Maturanten mit Berufserfahrung zur Verfügung. Gerade der Qualifikationsmix zwischen Praxis und Ausbildung auf höherem Niveau wird mehr und mehr nachgefragt. Qualitätskontrolle und Qualitätsentwicklung im Bereich einer bedarfs- und wirtschaftsorientierten Ausbildung bringt daher auf Sicht weniger Arbeitslose, steigert die Wettbewerbsfähigkeit und wirkt sich daher förderlich auf den Wirtschaftsstandort Österreich aus. Da ein großer Anteil der Absolventen nach Absolvierung der Berufsreifeprüfung eine akademische Ausbildung anschließt, erhöht sich zusätzlich die Akademikerquote – ein wichtiger Parameter der Wissensgesellschaft für die Standortqualität.

Finanzielle Auswirkungen:

1.      Im Vollausbau (ab 2007) fallen jeweils ca. 5 Mio. Euro an Kosten bzw. Ausgaben im Bundes- und im Pflichtschulbereich an, im Jahr 2006 ein Drittel davon. Die Kosten für die Lernzeiten werden vom Bund getragen. Im Übrigen siehe die Ausführungen in den Erläuterungen.

2.      Im Übrigen werden den Entwürfen entsprechende Bundesgesetze keine Kostenauswirkungen nach sich ziehen.

 

Antrag 487/A(E):

Die Abgeordneten Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 487/A(E) am 9. Dezember 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Bedeutung der Bewegung, der körperlichen Aktivitäten und des Sportes für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in körperlicher, emotionaler, und sozialer Hinsicht wird durch die Führung eines eigenen Pflichtgegenstandes in den Schulen Rechnung getragen. Der Sportunterricht ist heute das effizienteste und integrationsförderndste Mittel jedem Kind, ungeachtet seiner Möglichkeiten oder Behinderungen, Geschlecht, Alter, kultureller, ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit, sozialem Hintergrund, die Fähigkeiten, Einstellungen, Werte, Kenntnisse sowie das Verständnis zu vermitteln, das für eine lebensbegleitende Teilnahme an körperlichen Aktivitäten und am Sport erforderlich ist. Er ist die wichtige Voraussetzung für eine gesunde Entwicklung und er legt die Basis für eine gesunde Lebensweise im Erwachsenenlebens und dient damit der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung. Darüber hinaus fördert der Sportunterricht die soziale Entwicklung durch Vorbereitung der jungen Menschen auf den Umgang mit Wettbewerb, Sieg, Niederlage sowie für Kooperation und gegenseitiger Unterstützung und trägt wesentlich dazu bei das Selbstvertrauen und die Selbstachtung zu stärken. Der Sportunterricht vermittelt aber auch wichtige Kompetenzen und das Wissen für eine spätere berufliche Tätigkeit in den Bereichen Fitneß, Wellness, Erholung und Freizeit sowohl in Österreich als auch auf diesen international expandierenden Arbeitsmärkten.

Um diesen neuen Aspekten und Herausforderungen gerecht zu werden, verlangen Sportwissenschaftler, Sportpädagogen, Schüler - Eltern - und LehrerInnenvertreter eine Umbenennung des derzeitigen Unterrichtsgegenstandes ‚Leibesübungen’ in ‚Bewegung und Sport’. Damit sollte eine der Bevölkerung, vor allem über die Massenmedien vermittelte, vertraute Bezeichnung verwendet und ein Signal der Wirkung des Gegenstandes auch über die Schule und Schulzeit hinaus, gesetzt werden.“

 

Antrag 469/A(E):

Die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. November 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Wie auch in den vergangenen Jahren seit Antritt der schwarz-blauen Koalitionsregierung ist das Budget 2005 für die österreichischen Schulen kein Schwerpunkt, sondern ein Schwachpunkt!

Stundenkürzungen, überfüllte Klassen, ein reduziertes Unterrichtsangebot, weniger Förderstunden, keine ausreichenden Mittel für die Integration von SchülerInnen mit nichtdeutscher Muttersprache und sonderpädagogischem Förderbedarf, keine ausreichenden Plätze in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie weiterhin steigende Kosten (rd. 50 Mio. Euro pro Jahr), die Eltern für den privaten Nachhilfeunterricht ihrer Kinder zahlen müssen, kennzeichneten die Entwicklung der letzten Jahre. Der Budgetvoranschlag für 2005 bringt nur eine geringfügige Erhöhung von 1,18% gegenüber 2004. Die jährlich um 3,5 % steigenden Strukturkosten für die LehrerInnen sind bereits inkludiert. Es ist daher 2005 mit weiteren restriktiven Maßnahmen im Personalbereich zu rechnen. Im Vergleich zu den Gesamtausgaben des Bundes betragen die Ausgaben für den Schulbereich nur mehr 9,3 %, das ist der niedrigste Anteil seit Bestehen der VP-/FP-Regierung - 2000 waren es noch 9,5 %!

Damit ist eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Kinder und Jugendlichen nicht mehr gewährleistet. Die Zukunft unserer Jugend und der Wirtschaftsstandort Österreich ist damit extrem gefährdet!“

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage und die beiden Anträge 487/A(E) und 469/A(E) in seiner Sitzung am 29. Juni 2005 in Verhandlung genommen.

Gemäß § 40 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz wurde den Beratungen einstimmig KommRat Egon Blum, Regierungsbeauftragter für Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, als Auskunftsperson beigezogen.

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Sabine Mandak, Dr. Robert Rada, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Anna Franz, Dieter Brosz, Beate Schasching, Christian Faul, Mag. Kurt Gaßner, Mag. Dr. Alfred Brader, Wolfgang Großruck, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Christine Muttonen, Dr. Gertrude Brinek und der Experte KommRat Egon Blum sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer und der Ausschussobmann Abgeordneter Werner Amon, MBA das Wort.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Werner Amon, MBA und Mag. Dr. Magda Bleckmann einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Übergangsrecht für Akademien für Sozialarbeit:

Da seitens der Akademie für Sozialarbeit in Ried im Innkreis beabsichtigt ist, mit Beginn des Studienjahres 2005/06 einen Ausbildungsdurchgang neu zu beginnen, soll die Wirksamkeit der diesbezüglichen Änderungen in § 6 sowie des Außer-Kraft-Tretens des § 3 Abs. 5 Z 1 und des Abschnittes IV des Teiles B des II. Hauptstückes auf den Beginn des Studienjahres 2006/07 verlegt werden. Diese Maßnahme ist deshalb von besonderer Bedeutung, da die entsprechenden Verträge seitens des Trägers dieser privaten Akademie für Sozialarbeit mit (großteils) allen Studierenden bereits abgeschlossen wurden und sich somit bei Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarungen Schadenersatzpflichten ergeben könnten.

§ 132a enthält derzeit eine Übergangsbestimmung für die im Jahre 1998 aus dem Rechtsbestand eliminierten Lehrgänge, Kurse und Speziallehrgänge und bietet sich – in im Wesentlichen unveränderter Form – für die vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens (1.9.2006) begonnenen Studien an.

Zeitliche Vorverlegung Lehrplangrundlage für Schulen mit Tagesbetreuung:

Die Autonomieermächtigung des § 6 Abs. 4a sowie die Alternativstellung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten in § 8 lit. j werden gegenüber der Regierungsvorlage auf Beginn des Schuljahres 2005/06 vorverlegt.

Neufassung des § 8a Abs. 3 des Berufsreifeprüfungsgesetzes:

Die Neufassung des Abs. 3 des § 8a stellt eine Vereinfachung gegenüber der Fassung der Regierungsvorlage dar und erlaubt mehr Flexibilität in der Vollziehung.

Kompetenzrechtliche Grundlage:

Ein der Regierungsvorlage in der Fassung dieses Abänderungsantrages entsprechendes Bundesgesetz gründet sich kompetenzrechtlich auf Art. 14 Abs. 1 B-VG.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Für den Beschluss eines der Regierungsvorlage in der Fassung des Abänderunsantrages entsprechenden Bundesgesetzes im Nationalrat bedarf es keiner besonderen Beschlusserfordernisse gemäß Art. 14 B-VG.

 

Weiters brachten die Abgeordneten Mag. Dr. Magda Bleckmann und Werner Amon, MBA einen Entschließungsantrag betreffend Kosten der Berufsreifeprüfung mit folgender Begründung ein:

Der Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule sowie die Absolvierung der Reifeprüfung ist aus verschiedenen Gründen nicht jedem möglich. Um das Versäumte nachholen zu können, hat sich in den vergangenen Jahren die Berufsreifeprüfung als eine ausgezeichnet frequentierte und beliebte Bildungschance erwiesen. Mit der Berufsreifeprüfung steht dem Absolventen oder der Absolventin das Tor zur Universität, zur Fachhochschule, zu anderen weiterführenden Kollegs sowie im Bundesdienst die Einstufung in den gehobenen Dienst offen. Diese Durchlässigkeit des Bildungssystems eröffnet den Absolventen und Absolventinnen des dualen Systems (mit Lehrabschlussprüfung), von mindestens dreijährigen mittleren Schulen, von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege oder von Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst neue Berufschancen, neue Bildungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg. Im Gegensatz zu den Schülerinnen und Schülern, die eine durchgängige schulische Laufbahn bis zur Reifeprüfung aufweisen, müssen die Kandidaten und Kandidatinnen der Berufsreifeprüfung die nicht unbeträchtlichen Kosten dafür selbst bezahlen. Das bedeutet für viele eine große finanzielle Belastung und auch eine Ungerechtigkeit gegenüber jenen, die eine übliche Schullaufbahn bis zur Reifeprüfung durchlaufen.“

 

Ein von den Abgeordneten Werner Amon, MBA und Mag. Dr. Magda Bleckmann betreffend Überprüfung von Verhaltensvereinbarungen und Erziehunsmittel für Lehrer/innen eingebrachter Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

Wesentliche Voraussetzung für eine Ausweitung der Schulautonomie und die Übertragung weiterer regionaler Koordinationsaufgaben an die Schulen (wie etwa beim Angebot an Tagesbetreuung) ist gelebte Vereinbarungskultur unter den Schulpartnern an den Schulen. Daher wurde in den vergangenen Jahren gemeinsam mit allen Bildungspartnern bewusst ein neuer Weg von einer Anordnungskultur zu einer Vereinbarungskultur eingeschlagen. Durch mehr freie Entscheidungs- und Handlungsspielräume an den Schulen ergibt sich eine Zunahme der Verantwortung der Entscheidungsträger vor Ort. Eine aktive Schulpartnerschaft ist somit zu einem wichtigen Bestandteil und zu einem Qualitätsmerkmal der österreichischen Schulen geworden. Eine noch engere Zusammenarbeit aller Schulpartner ist aber auch wichtig, da der Schule immer mehr Erziehungsaufgaben (etwa Ausbau einer flächendeckenden Tagesbetreuung) übertragen werden.

Mit Verhaltensvereinbarungen können die Schulpartner gemeinsam Regeln für ein positives Miteinander festlegen. Dabei ist die Einbindung aller Schulpartner sicherzustellen. Gleichzeitig ist es notwendig, für die Lehrerinnen und Lehrer, die die Erziehungsaufgaben vor Ort übernehmen sollen, Erziehungsmittel zu vereinbaren, damit sie den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden können.“

Ferner brachten im Zuge der Beratungen die Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Dr. Magda Bleckmann, DDr. Erwin Niederwieser und Dieter Brosz einen Entschließungsantrag betreffend Umsetzung einer qualitativ hochwertigen Tagesbetreuung mit folgender Begründung ein:

Kinder und Jugendliche brauchen die beste Betreuung und Förderung. Eine Zukunftskommission wurde eingesetzt, die sich umfassend mit der qualitativen Verbesserung und Weiterentwicklung unseres Schulsystems beschäftigte. Nunmehr wird die Umsetzung der einzelnen Reformschritte intensiv diskutiert. Dazu gehört auch die Ausweitung der Tagesbetreuung. Die Veränderungen in der Arbeitswelt und in der Lebenssituation von Familien und erwerbstätigen Eltern erfordern hier Anpassungen im Schulsystem. Unter Wahrung der Wahlfreiheit der Eltern soll jedem/r Schüler/Schülerin eine bedarfsorientierte, flexible und qualitativ hochwertige Tagesbetreuung zugänglich sein. Die Finanzierung bedarf der Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Gemeinden und Eltern. Neben der Bereitstellung von finanziellen Mitteln ist auch die Unterstützung und das Engagement unserer Lehrerinnen und Lehrer gefordert.

Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Betreuung von Kindern mit Sonderpädagogischem Förderbedarf zu legen. Diesen Kindern muss die gesamte Angebotspalette der Nachmittagsbetreuung gleichermaßen offen stehen, um auch deren Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Sie brauchen dabei die Gewissheit, dass die qualitativ hochwertige Betreuung ihrer Kinder auch während der Nachmittagsbetreuung sicher gestellt ist. Und das unabhängig davon, ob das Kind eine Sonderschule oder integrativ eine Regelschule besucht. Diese integrative Tagesbetreuung kann die Integration der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und das selbstverständliche Miteinander von behinderten und nicht behinderten Menschen wesentlich unterstützen. Für die bestmögliche Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf braucht es ein breites Angebot an Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten. Wie im Rahmen des Vormittagsunterrichts, muss auch bei der Nachmittagsbetreuung auf die besondern Förderbedürfnisse dieser Schüler- und Schülerinnengruppe Rücksicht genommen werden können. Es ist wichtig, diesen Aspekt bereits bei der Planung mit zu bedenken. Unbürokratische Lösungen sind zu entwickeln, um individuell und rasch auf die jeweiligen Gegebenheiten reagieren zu können.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Werner Amon, MBA und Mag. Dr. Magda Bleckmann teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ein vom Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser eingebrachter Abänderungsantrag hinsichtlich der Artikel 1, 3 und 6 der Regierungsvorlage fand keine Ausschussmehrheit.

Der von den Abgeordneten Mag. Dr. Magda Bleckmann und Werner Amon, MBA eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Kosten der Berufsreifeprüfung wurde einstimmig angenommen.

Ferner wurde der von den Abgeordneten Werner Amon, MBA und Mag. Dr. Magda Bleckmann betreffend Überprüfung von Verhaltensvereinbarungen und Erziehunsmittel für Lehrer/innen eingebrachte Entschließungsantrag mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Weiters wurde der von den Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Dr. Magda Bleckmann, DDr. Erwin Niederwieser und Dieter Brosz eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Umsetzung einer qualitativ hochwertigen Tagesbetreuung einstimmig angenommen.

Des weiteren wurde ein vom Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Sonderfinanzierung zum Ausbau von ganztägigen Schulformen abgelehnt.

Damit gelten die Anträge 487/A(E) und 468/A(E) als miterledigt.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen;

2.      die angeschlossenen Entschließungen (Anlagen 1, 2 und 3) annehmen.

Wien, 2005 06 29

Mag. Dr. Alfred Brader    Werner Amon, MBA

       Berichterstatter                  Obmann