1138 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (1085 der Beilagen): Bundesgesetz zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern (Zoonosengesetz)

Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/99/EG zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern.

Durch das geplante Gesetz soll die Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern, die Überwachung diesbezüglicher Antibiotikaresistenzen, die epidemiologische Untersuchung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche und der Austausch von Informationen über Zoonosen und Zoonoseerreger geregelt werden. Insbesondere soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den für Futtermittel-, Veterinär-, Lebensmittel- und Humanbereich zuständigen Organen bzw. Behörden sichergestellt werden.

Dieses Gesetz soll der Ergänzung bestehender Materiengesetze dienen, mit dem Ziel eines besseren Zusammenwirkens aller betroffenen Behörden und Organe. Eine effiziente Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern sowie Antibiotikaresistenzen soll damit gewährleistet werden.

Nur durch enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden können lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche so eingehend epidemiologisch untersucht werden, dass der Krankheitserreger, das übertragende Lebensmittel sowie die bei der Lebensmittelherstellung und -bearbeitung für den Ausbruch verantwortlichen Umstände tatsächlich eruiert werden können.

Dafür notwendig ist auch der regelmäßige und effiziente Austausch von Informationen, damit nach Erfassung einschlägiger vergleichbarer Daten Gefahren erkannt, Expositionen bewertet und die von Zoonosen und Zoonoseerregern ausgehenden Risiken eingeschätzt werden können. Aufgrund der durchgeführten Risikobewertung soll es möglich werden, entsprechende Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdung der menschlichen Gesundheit zu treffen.

Weiters werden durch den Gesetzentwurf Kriterien für Referenzlaboratorien, die sich mit der Diagnostik von Zoonosen und Zoonoseerregern beschäftigen, festgelegt.

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Oktober 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Mag. Johann Maier und Dr. Kurt Grünewald sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Herbert Haupt gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1085 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2005-10-12

Mag. Herbert Haupt      Barbara Rosenkranz

       Berichterstatter                     Obfrau