1292 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den achtundzwanzigsten Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2004) (III-160 der Beilagen)
Im Kalenderjahr
2004 wurde die Volksanwaltschaft in 16.189 Fällen in Anspruch genommen. 10.745
Beschwerden betrafen den Bereich Verwaltung. Es wurde in 6.502 Fällen ein
Prüfungsverfahren eingeleitet. Bei den verbleibenden 4.243 Beschwerden waren
die behördlichen Verfahren noch nicht abgeschlossen oder es stand den
Beschwerdeführern ein Rechtsmittel noch offen. In 73 Fällen wurde ein
amtswegiges Prüfungsverfahren eingeleitet.
Insgesamt konnten
im Berichtsjahr 7.581 Prüfungsverfahren abgeschlossen werden, wobei in 21
besonders schwer wiegenden Fällen formelle Empfehlungen abgegeben wurden. In 6
weiteren Fällen wurde eine Missstandsfeststellung in Form eines
Kollegialbeschlusses getroffen. Dem Berichtsteil über die Ressorts ist ein
Grundrechtsteil beigefügt, der die Wahrnehmungen der Volksanwaltschaft auf dem
Gebiet der Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich ausgewählter
Grundrechtsmaterien enthält. Zentrales Anliegen der Volksanwaltschaft ist es in
diesem Zusammenhang, einen Beitrag zur Stärkung des Grundrechtsbewussteins der
Verwaltung zu leisten. Die Auswahl der behandelten Themen ergibt sich auf Grund
der im Berichtsjahr 2004 an die Volksanwaltschaft herangetragenen und von ihr
geprüften Beschwerden, über die nur nochmals ein spezieller
grundrechtsspezifischer Raster gelegt wurde. Erstmals sind auch Fälle aus dem
Bereich der Landesverwaltungen im Bericht enthalten, mit denen die
Volksanwaltschaft im Jahr 2004 konfrontiert wurde, um eine möglichst umfassende
Darstellung von Grundrechtsproblemen zu geben. Im Einzelnen enthält der
Grundrechtsteil Ausführungen zu den grundlegenden rechtsstaatlichen
Anforderungen der Bundesverfassung, zum Recht auf ein faires Verfahren, zum
Verbot erniedrigender Behandlung, zum Gleichheitssatz, zum Verbot des Zwangs
zur Selbstbezichtigung, zur Freiheit des Eigentums, zur Erwerbsfreiheit, zum
Datenschutz, zum Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, zum Recht
auf Bildung sowie zu den Grundrechten der Europäischen Union.
Weiters enthält
der vorliegende Bericht eine tabellarische Übersicht der legislativen
Anregungen der Volksanwaltschaft.
Der
Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht
der Volksanwaltschaft in
seiner Sitzung am 31. Jänner 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die
Abgeordneten Stefan Prähauser, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Ing. Josef Winkler,
Mag. Terezija Stoisits, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Peter Marizzi, Maria Grander, Dr.
Günther Kräuter sowie die Volksanwälte Mag. Ewald Stadler, Rosemarie Bauer und
Dr. Peter Kostelka.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den achtundzwanzigsten Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2004) (III-160 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2006 01 31
Karl Donabauer Dr. Peter Wittmann
Berichterstatter Obmann