1292 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den achtundzwanzigsten Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2004) (III-160 der Beilagen)

Im Kalenderjahr 2004 wurde die Volksanwaltschaft in 16.189 Fällen in Anspruch genommen. 10.745 Beschwerden betrafen den Bereich Verwaltung. Es wurde in 6.502 Fällen ein Prüfungsverfahren eingeleitet. Bei den verbleibenden 4.243 Beschwerden waren die behördlichen Verfahren noch nicht abgeschlossen oder es stand den Beschwerdeführern ein Rechtsmittel noch offen. In 73 Fällen wurde ein amtswegiges Prüfungsverfahren eingeleitet.

Insgesamt konnten im Berichtsjahr 7.581 Prüfungsverfahren abgeschlossen werden, wobei in 21 besonders schwer wiegenden Fällen formelle Empfehlungen abgegeben wurden. In 6 weiteren Fällen wurde eine Missstandsfeststellung in Form eines Kollegialbeschlusses getroffen. Dem Berichtsteil über die Ressorts ist ein Grundrechtsteil beigefügt, der die Wahrnehmungen der Volksanwaltschaft auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich ausgewählter Grundrechtsmaterien enthält. Zentrales Anliegen der Volksanwaltschaft ist es in diesem Zusammenhang, einen Beitrag zur Stärkung des Grundrechtsbewussteins der Verwaltung zu leisten. Die Auswahl der behandelten Themen ergibt sich auf Grund der im Berichtsjahr 2004 an die Volksanwaltschaft herangetragenen und von ihr geprüften Beschwerden, über die nur nochmals ein spezieller grundrechtsspezifischer Raster gelegt wurde. Erstmals sind auch Fälle aus dem Bereich der Landesverwaltungen im Bericht enthalten, mit denen die Volksanwaltschaft im Jahr 2004 konfrontiert wurde, um eine möglichst umfassende Darstellung von Grundrechtsproblemen zu geben. Im Einzelnen enthält der Grundrechtsteil Ausführungen zu den grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen der Bundesverfassung, zum Recht auf ein faires Verfahren, zum Verbot erniedrigender Behandlung, zum Gleichheitssatz, zum Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung, zur Freiheit des Eigentums, zur Erwerbsfreiheit, zum Datenschutz, zum Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, zum Recht auf Bildung sowie zu den Grundrechten der Europäischen Union.

Weiters enthält der vorliegende Bericht eine tabellarische Übersicht der legislativen Anregungen der Volksanwaltschaft.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht der Volksanwaltschaft in seiner Sitzung am 31. Jänner 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Stefan Prähauser, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Ing. Josef Winkler, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Peter Marizzi, Maria Grander, Dr. Günther Kräuter sowie die Volksanwälte Mag. Ewald Stadler, Rosemarie Bauer und Dr. Peter Kostelka.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den achtundzwanzigsten Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2004) (III-160 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2006 01 31

Karl Donabauer Dr. Peter Wittmann

       Berichterstatter                  Obmann