1304 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 181/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Gewährleistung einer gentechnikfreien Landwirtschaft und Saatgutproduktion in Österreich

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 8. Juli 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Bezug auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind bis jetzt nicht einschätzbar. Insbesondere die Folgen einer großflächigen Verwendung gentechnisch veränderten Saatguts in der Landwirtschaft sind mit heutigem Wissensstand in ihrer Komplexität nicht verlässlich vorhersehbar. Andererseits kann aus den praktischen Erfahrungen mit den bis jetzt auf den Markt gebrachten gentechnisch veränderten Sorten kein überzeugender Beweis bezüglich ihrer volks- und ernährungswirtschaftlichen Überlegenheit gewonnen werden.

Darüber hinaus zeigen sich die Konsumentinnen mehrheitlich skeptisch gegenüber Nahrungsmitteln, die aus gentechnisch veränderten Grundstoffen hergestellt sind.

Insbesondere um die Wahlfreiheit der Konsumentinnen auf lange Sicht sicherzustellen, und um biologisch wirtschaftenden Betrieben in Österreich nachhaltig die Möglichkeit zu sichern, richtlinienkonform zu produzieren, ist die Einrichtung von „Gentechnikfreien Zonen" zu planen.

Auch wurde am 2. Juli 2003 in zweiter Lesung vom Europaparlament im Rahmen der Richtlinie über gentechnisch veränderte Nahrungs- und Futtermittel beschlossen, die Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG dahingehend abzuändern, dass die EU- Mitgliedsstaaten angepasste Maßnahmen ergreifen können, um die gentechnische Verunreinigung anderer Produkte zu verhindern. („Member States may take appropriate measures to avoid the unintended presence of GMOs in other products.”)“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen vom 8. Juni 2004 und 14. Februar 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 8. Juni 2004 beteiligten sich nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber die Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer, Heinz Gradwohl und Klaus Wittauer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll und der Ausschussobmann Abgeordneter Fritz Grillitsch. In der Debatte am 14. Februar 2006 ergriffen die Abgeordneten Heinz Gradwohl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Ing. Hermann Schultes, Franz Eßl und Heidemarie Rest-Hinterseer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2006 02 14

Klaus Wittauer    Fritz Grillitsch

       Berichterstatter                  Obmann