1372 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Bürgerinitiative betreffend „Rettung des Augebiets zwischen Krems, Grafenwörth und Traismauer – Verhinderung der Donaubrücke bei Traismauer samt zugehöriger Trassenführung“ (13/BI)

Die gegenständliche Bürgerinitiative Nr. 13/BI wurde dem Nationalrat am 10. Februar 2004 zugeleitet.

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

„Die UnterzeichnerInnen bitten den Nationalrat um Unterstützung bei der Verhinderung einer
Donaubrücke Traismauer und fordern den Bundesminister für Verkehr auf, das Verfahren
nach §14 Bundesstraßengesetz, das die Trasse festlegt, zu stoppen.

Begründung:

Die Unterlagen, die gemäß der Verordnung in den Gemeinden aufliegen, sind aus dem Jahr 2000, wurden also vor dem Hochwasser 2002 erstellt. Seit dem ist die Trasse komplett umgeplant worden. Vor allem wurde die Trasse höhergelegt, und am Südufer wurden Vorlandbrücken vorgesehen. Auch sollen andere
Güterwegsquerungen sowie Wildwechsel errichtet werden. Zusammen ergibt das ein Projekt, das mit dem
Vorprojekt überhaupt nicht mehr übereinstimmt.

Durch die höhergelegte Straße wird es zu anderen Lärmemissionen kommen. Die
Hochwassersituation ist in dem Projekt nur gestreift (was nach dem Hochwasser 2002 ziemlich mutig ist) und die Daten stimmen daher überhaupt nicht mehr mit den Tatsachen und dem aktuellen Planungsstand
zusammen. Daher muss das Verfahren zur Errichtung eines Bundesstraßenplanungsgebietes eingestellt
werden, da die Unterlagen nicht mit der tatsächlichen Planung übereinstimmen.

Zusätzlich gibt es weitere Gründe, die gegen die geplante Donaubrücke samt zugehöriger Trassenführung
sprechen:

Mit den in Planung oder in Umsetzung befindlichen Straßenausbauten Richtung Tschechien, (Wagramtrasse, Nordautobahn, Route Hollabrunn,...) und der Donaubrücke als Herzstück, entsteht eine mautfreie LKW- taugliche Transitroute. Eine solche Transitroute quer durch Niederösterreich ist aber nicht im Interesse der Bewohner gelegen, da die Menschen hier von dieser Verkehrsbelastung keine Vorteile aber alle Nachteile abbekommen werden:

1.      Der Transitverkehr würde die Qualität der regionalen Verkehrsverbindungen nach Wien und St. Pölten, die für Krems von vitaler Bedeutung sind, beeinträchtigen (Straßenabnutzung, Stau durch LKW-Transporte internationaler Konzerne auf Kosten der heimischen Wirtschaft).

2.      Gleichzeitig würde eine solche Transitroute regionalen Ziel und Quellverkehr aus der Region abziehen, sowie die Wirtschaftsentwicklung vor Ort nicht nur auslaugen, sondern langfristig zerstören (Abwanderung der Betriebe in leicht - dank Transitroute! - erreichbare Billiglohnländer). Die jahrelange Aufbauarbeit in Image und Qualität von Tourismus und Weinwirtschaft wäre nicht nur ad absurdum geführt, sondern würde Betriebe in diesem Bereich langfristig die Lebensgrundlage entziehen.

3.      Zudem durchschneidet die Trasse Natura 2000-Gebiet, und stellt damit eine Beeinträchtigung für die
Biodiversität in unserer Region dar. Vogelhabitate (z.B. Seeadler), Lebensräume der Lurche, sowie der vom Aussterben bedrohten Sumpfschildkröte und Säugetiere (z.B. Fledermäuse), sowie Auswirkungen auf niedere Wasserlebensarten   wurde   weder   umfassend   untersucht,   noch   berücksichtigt.   Ein   Eingriff   in   ein Europaschutzgebiet ohne umfassende Untersuchung dieser Tierarten und der gesamten Auswirkungspalette auf die Lebensräume ist nach geltendem EU-Recht nicht möglich!

4.       Untersuchungen über die Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt der Region, die für mehr als 100.000 Personen das Trinkwasser sichert, wurden nicht vorgenommen. Genaue Untersuchungen darüber fehlen in den Unterlagen.   Neueste  Studien  belegen  die  erhöhte Gesundheitsgefährdung von Transit-Routenanrainern (Abgase, Lärm, etc.).

Das Interesse muss in der Verkehrsvermeidung liegen bzw. in gut ausgebauten, regionalen
Verkehrsverbindungen nach Wien und St. Pölten auf Schiene, nicht an Routen für den LKW-Transit Wir fordern Sie auf, das Bestmögliche zum Schutz unserer Gesundheit zu unternehmen und den Bau dieser Brücke zu verhindern!

 

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 10. Februar 2004 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Verkehrsausschuss zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

 

Der Verkehrsausschuss hat die erwähnte Bürgerinitiative Nr. 13/BI in seiner Sitzung am 23. März 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Ausschussobmann Kurt Eder die Abgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer, die Abgeordneten Petra Bayr, Anton Heinzl, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Dr. Gabriela Moser, Johann Kurzbauer, Christoph Kainz, Klaus Wittauer, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Heinz Gradwohl sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig die Kenntnisnahme der Bürgerinitiative Nr. 13/BI empfohlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2006 03 23

Christoph Kainz              Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann