1402 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über die Regierungsvorlage (1298 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die „Diplomatische Akademie Wien“ (DAK-Gesetz 1996) geändert wird.

Die Diplomatische Akademie (DA) hat sich in den letzten Jahren im – durch das im Bundesgesetz über die Diplomatische Akademie Wien – vorgegebenen Rahmen erfolgreich entwickelt. Die steigende Zahl der – vor allem auch ausländischen – Interessenten für die akademischen Programme, die von der DA angeboten werden, ist ein Beweis für die Attraktivität eines Studiums an der DA.

Die Änderung der europäischen und internationalen Universitätslandschaft, insbesondere durch den Bologna-Prozess, stellt die DA vor neue Herausforderungen. Die Einführung des Bakkalaureats (B.A.) und des darauf aufbauenden Master-Studiums in vielen Staaten zwingt die DA, ihre Stellung im europäischen Universitätssystem neu zu überdenken. Bisher wurde das Studienangebot der DA von den Studierenden als eine Ergänzung (Zusatzqualifikation) zu bereits absolvierten Universitätsstudien gesehen. Fragen der akademischen Anerkennung des M.A.I.S. -Programms durch potentielle Arbeitgeber stellten sich nicht, da bereits das Grundstudium als Nachweis einer (umfassenden) akademischen Ausbildung durch die Arbeitgeber gesehen wurde, das durch das Studium an der DA ergänzt und vertieft wurde.

Durch die Änderungen im Rahmen des Bologna-Prozesses zeigte sich jedoch in den letzten zwei Jahren, dass eine Reihe von Absolventen, die vor ihrer Aufnahme eine (drei- oder vierjährige) B.A. Ausbildung abgeschlossen hatten, Schwierigkeiten bei der Anerkennung des M.A.I.S. als eine akademische Ausbildung hatten. Sie wurden von Arbeitgebern oder Universitäten lediglich als B.A. Absolventen betrachtet und das Studium im Master-Programm der DA (zugleich Universitätslehrgang der Universität Wien gemäß § 56 UG 2002) nicht als eine Qualifikation angesehen, die einem „Master“-Studium vergleichbar ist.

Dieser Umstand führte bei den Studierenden an der DA zu Verunsicherungen über die Sinnhaftigkeit eines Studiums an der DA in Wien. Um sicherzustellen, dass die DA auch in Zukunft für Studierende, aber auch für Vortragende aus der ganzen Welt attraktiv bleibt, ist eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen notwendig.

Ziel einer Novellierung des Bundesgesetzes über die Diplomatische Akademie Wien ist es, die Studien an der DA in den Bologna-Prozess einzuordnen und damit Studierenden die Sicherheit zu geben, dass ihr Studium an der DA international anerkannt wird (Erlangung des Masters mit dem Nachweis von 120 ECTS-Punkten aufbauend auf einem Grundstudium von mindestens 180 ECTS).

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 06. April 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. h.c. Peter Schieder .

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Dr. Josef Cap, Herbert Scheibner und Mag. Ulrike Lunacek einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Hinsichtlich des § 1 DAK-Gesetz zielt der Antrag darauf ab, dem Namen „Diplomatische Akademie“ durch die Novellierung nicht nur eine englischsprachige, sondern auch eine französischsprachige Zusatzbezeichnung hinzuzufügen. Damit soll der Tradition der Diplomatischen Akademie und der Bedeutung des Französischen in den internationalen Beziehungen Rechnung getragen werden.

Im § 16 Abs. 1 Z 3 DAK-Gesetz soll durch die Hinzufügung der Worte „Eine Weiterbestellung ist möglich“ ausdrücklich vorgesehen werden, dass die Tätigkeit von Gastprofessoren über die maximal zweijährige Vertragsdauer hinaus durch eine Weiterbestellung verlängert werden kann.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Dr. Josef Cap, Herbert Scheibner und Mag. Ulrike Lunacek einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 04 06

              Wolfgang Großruck Dr. h.c. Peter Schieder

       Berichterstatter                  Obmann