1484 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 776/A(E) der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Maximilian Walch, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesellschaftliche Anerkennung der Tätigkeit von Freiwilligen im allgemeinen gesellschaftlichen Interesse

Die Abgeordneten Werner Amon, MBA, Maximilian Walch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Jänner 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Die Tätigkeit von Freiwilligen in Österreich im Rahmen der Bürgergesellschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Lebensqualität in Österreich. Feuerwehren, Rotes Kreuz, Bergrettung, Wasserrettung, etc. sind immer wieder in Katastrophenfällen oder im Bereich des Zivilschutzes umfassend unentgeltlich tätig.

Aus diesem Grund ist die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung von freiwilligen Helfern wichtig, obwohl es bisher in diesem Bereich kaum zu nennenswerten Problemen gekommen ist. Angesichts der großen Hochwasserkatastrophe im Jahr 2002 wurde im Nationalrat einen Entschließungsantrag eingebracht, der u.a. vorsah unter Einbeziehung der Sozialpartner und der Bundesländer zu prüfen, inwieweit Personen, die als freiwillige Helfer in Katastrophenfällen zum Einsatz gelangen, auch immaterielle oder materielle Weise, wie z. B.durch arbeitsrechtliche Maßnahmen und sozialrechtliche Absicherungen oder durch Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen und Infrastrukturmaßnahmen unterstützt werden können.

In der Folge wurde sodann unter dem Vorsitz von Sozialminister Mag. Haupt der ‚Österreichische Rat für Freiwilligenarbeit’ eingerichtet. Dieser Rat, welchem neben zahlreichen Freiwilligenorganisationen auch Vertreter der Sozialpartner und der Bundesländer angehören, hat im Oktober 2004 ein umfassendes Aktionsprogramm zur ‚Freiwilligenarbeit’ vorgelegt, das auch für die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung der Freiwilligen im Katastropheneinsatz Vorschläge enthielt.

Darauf aufbauend haben die Ausschüsse des Freiwilligenrates in ihrer Sitzung Anfang November 2005 Vorschläge zur Absicherung und Attraktivierung der Freiwilligenarbeit erarbeitet. Ein konkretes Ergebnis ist bereits der vorliegende Bericht ‚Nachweis zur Freiwilligenarbeit’ bzw. der ‚Freiwilligenpass’.

Dieser Entschließungsantrag wird unbeschadet der Tatsache, dass auch die Überschwemmungskatastrophen des letzten Sommers und andere Großeinsätze der letzten Monate gezeigt haben, dass der Freiwilligeneinsatz in Österreich hervorragend funktioniert - wofür allen Beteiligten Dank und Anerkennung auszusprechen ist - und keine bedeutenden Probleme arbeits- und sozialrechtlicher Natur in diesem Zusammenhang aufgetreten sind, gestellt.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. Mai 2006 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war die Abgeordnete Ridi Steibl. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Karl Dobnigg, Theresia Haidlmayr, Karl Donabauer, Ridi Steibl, Marialuise Mittermüller, Ulrike Königsberger-Ludwig, Gabriele Heinisch-Hosek, Dr. Werner Fasslabend, Dr. Richard Leutner, Anton Doppler, Dr. Reinhold Mitterlehner sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek, der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein  und die Ausschussobfrau Abgeordnete Heidrun Silhavy.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2006 05 16

Ridi Steibl   Heidrun Silhavy

    Berichterstatterin                     Obfrau