1528 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (1163 der Beilagen): Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen

Die bestehenden internationalen Rechtsinstrumente zur Bekämpfung des Terrorismus behandeln das Problem des Nuklearterrorismus nicht ausdrücklich. Mit der Ratifikation des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen trägt Österreich dazu bei, dass diese Lücke geschlossen wird. Inhaltlich geht es dabei um die Kriminalisierung von nuklearterroristischen Handlungen und die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung von Personen, die in den Anwendungsbereich des Übereinkommens fallende strafbare Handlungen gesetzt haben.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Staatsvertrag ist in deutscher, arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

Hinsichtlich der Kundmachung des Staatsvertrages hat die Bundesregierung dem Nationalrat vorgeschlagen, gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 19. Mai 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag. Walter Tancsits, Herbert Scheibner, Heinz Gradwohl sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Ebenso wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dass die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dadurch kundgemacht werden sollen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Walter Tancsits gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.      Der Abschluss des Staatsvertrages: Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen (1163 der Beilagen) wird genehmigt.

2.      Die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Wien, 2006 05 19

Mag. Walter Tancsits Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

       Berichterstatter                     Obfrau