155 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über die Regierungsvorlage (73 der Beilagen): Übereinkommen zwischen den an der multinationalen Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft für Operationen der Vereinten Nationen teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen samt Erklärung der Republik Argentinien

 

Da das alte System der ad hoc-Truppenbereitstellung der Vereinten Nationen den Anforderungen nicht mehr genügte, kamen Österreich, Kanada, Dänemark, Niederlande, Norwegen, Polen und Schweden auf Empfehlung des UN-Generalsekretärs im Dezember 1996 überein, eine Multinationale Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft für Operationen der Vereinten Nationen (Multinational Stand-by High Readiness Brigade for UN Operations – SHIRBRIG) zusammenzustellen. Dabei wurde auch die Einrichtung eines Planungselements vereinbart, das seinen ständigen Sitz in Dänemark hat und als ständiger Stab – Österreich ist durch einen Offizier vertreten – die Errichtung und Einsatzfähigkeit von SHIRBRIG vorbereitet. Der Status dieses Planungselements wurde zunächst in vorläufigen bilateralen Abkommen zwischen Dänemark und den an SHIRBRIG teilnehmenden Staaten geregelt. Im Dezember 2001 haben die Niederlande, Italien, Dänemark, Schweden, Rumänien und Norwegen ein multinationales Übereinkommen unterzeichnet, das den Status der Truppen und den Status der Bediensteten des Planungselements regelt und die bisherigen bilateralen Abkommen ersetzt.

Das Übereinkommen zwischen den an der Multinationalen Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft für Operationen der Vereinten Nationen (SHIRBRIG) teilnehmenden Staaten über den Status ihrer Streitkräfte hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren Anwendbarkeit im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Walter Murauer die Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Herbert Scheibner sowie die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Der Außenpolitische Ausschuss vertritt weiters einhellig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen zwischen den an der multinationalen Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft für Operationen der Vereinten Nationen teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen samt Erklärung der Republik Argentinien (73 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2003 07 01

Walter Murauer     Peter Schieder

       Berichterstatter                  Obmann