1569 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1564 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) geändert wird

Sogenannte „Geisterfahrer“ (Fahrzeuge, die auf der Autobahn eine Richtungsfahrbahn entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung befahren) stellen eine große Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Abgesehen von Durchsagen im Rundfunk oder Warnhinweisen in Textform auf Wechselverkehrszeichenanlagen bestand bisher keine Möglichkeit, die auf dem betroffenen Autobahnabschnitt fahrenden Fahrzeuglenker vor der drohenden Gefahr zu warnen. Diese beiden Methoden haben insbesondere den Nachteil, dass nicht deutsch sprechenden Fahrzeuglenkern unter Umständen diese wichtige Information entgeht. Mit dem zunehmenden Einsatz von Wechselverkehrszeichenanlagen bestehen aber die technischen Voraussetzungen, um diese Warnungen auch in Gestalt eines Verkehrszeichens – somit unabhängig von allfälligen Sprachkenntnissen und vom Rundfunkempfang – kundzumachen. Dieses Straßenverkehrszeichen wurde im Rahmen der Ausschreibung eines Wettbewerbs ermittelt und wäre nunmehr in der Straßenverkehrsordnung zu verankern.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. Juli 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Petra Bayr, Gerhard Reheis, Peter Marizzi, Heidemarie Rest-Hinterseer, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Anton Wattaul sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach, der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf  mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Klaus Wittauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1564 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2006 07 04

                                 Klaus Wittauer                                                                       Kurt Eder

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann