1608 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 499/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine österreichische Initiative für das Verbot von Streubomben und Streumunition.

Die Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Mag. Walter Posch , Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Dezember 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Streumunition wirkt sehr unpräzise, wird häufig in hohen Stückzahlen eingesetzt und verteilt sich nach der Ausbreitung auf ein großes Gebiet, was große Mengen explosiver Kampfmittelrückstände verursacht. Gerade Kinder fühlen sich durch die geringe Größe und die Farben dieser Waffen angezogen. Daraus folgt unabsehbares humanitäres Leid, Tote und Verletzungen. Zu den Staaten, die von Streumunition am meisten geschädigt wurden gehören einige der ärmsten der Welt wie Afghanistan, Kambodscha, Tschad, Eritrea, Äthiopien, Laos, Sudan und Vietnam. Außerdem wurde Streumunition im Falklands/Malwinen-Konflikt sowie in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Irak, Kuwait, Libanon, Russland (Tschetschenien), Saudi-Arabien sowie Serbien und Montenegro(einschließlich Kosovo) eingesetzt. In 78 Staaten lagern noch rund 400 Millionen Anti-Personenminen und Anti-Fahrzeug-Minen. 15000 bis 20000 Menschen fallen pro Jahr Minen zum Opfer. Streumunition wird nachweislich in über 15 EU-Mitgliedstaaten gelagert und in mindestens zehn EU-Mitgliedstaaten hergestellt. In den Kriegen in Afghanistan und im Irak haben die Koalitionstruppen große Mengen an Streumunition eingesetzt.

Das dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über bestimmte konventionelle Waffen (Waffenübereinkommen) beigefügte Protokoll V vom 28. November 2003 betrifft explosive Kampfmittelrückstände. Ebenso das 1997 geschlossene Übereinkommen von Ottawa über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Zerstörung. Der Begriff „explosive Kampfmittelrückstände" bezieht sich auf nicht explodierte Munition (explosive Munition, die scharf gemacht, mit Zündvorrichtung versehen, geladen oder in anderer Weise zur Verwendung vorbereitet und in einem bewaffneten Konflikt eingesetzt worden ist und die hätte explodieren sollen, aber nicht explodiert ist) und auf zurückgelassene explosive Munition. Anti-Personenminen sind Minen, die dazu bestimmt sind, durch die Gegenwart, Nähe oder Berührung einer Person zur Explosion gebracht zu werden. Sie sind durch das Übereinkommen von Ottawa verboten worden.

Es ist notwendig, das internationale humanitäre Recht in Bezug auf Streumunition zu stärken und neue Vereinbarungen durch die Gruppe der Regierungsexperten (GGE) im Rahmen des Waffenübereinkommens zu treffen, die die Verwendung von Streumunition und Anti-Fahrzeug-Minen einschränken. Der Begriff Streumunition bezieht sich auf Waffensysteme, die aus der Luft abgeworfen oder vom Boden abgeschossen werden. Streumunition hat eine hohe Blindgängerquote, da sie häufig nicht beim Aufprall explodiert und da sie noch lange nach Beendigung eines Konflikts eine Gefahr für die Bevölkerung bleibt, wobei viele Arten von Streumunition und Anti-Fahrzeug-Minen mit empfindlichen Zündvorrichtungen ausgestattet sind, die auf einen geringeren physischen Kontakt reagieren als Anti-Personenminen.“


 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 27. Jänner 2005, 3. Mai 2005, 10. November 2005 sowie 6. April 2006 in Verhandlung genommen und jeweils beschlossen, die Verhandlungen zu vertagen. An den Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Mag. Ulrike Lunacek, Walter Murauer, Herbert Scheibner, Mag. Walter Posch, Mag. Terezija Stoisits und Petra Bayr.

 

Im Zuge der Debatte im Rahmen der Ausschusssitzung am 6. April 2006 haben die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger und Herbert Scheibner einen Entschließungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die möglichst weitgehende internationale Ächtung von Streubomben und Streumunition ist, wie die intensiven Vorgespräche gezeigt haben, ein gemeinsames humanitäres Anliegen aller Parlamentsklubs. Österreich sollte hier wie auch schon bei den Anti-Personenminen ein internationales Signal setzen und eine Vorreiterrolle bei der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts einnehmen.

Blindgänger von Streubomben und Streumunition können ähnliche humanitäre Folgen für die Zivilbevölkerung haben wie Anti-Personenminen, wenn sie beispielsweise nach Ende der Kampfhandlungen explodieren.

Ziel ist daher, dass wenigstens weitestgehende Beschränkungen auf solche Streumunition angestrebt werden sollen, deren „Fehlfunktionen“, also für die Zivilbevölkerung besonders gefährliche Blingänger, durch technische Vorrrichtungen oder andere Maßnahmen auf rund 1% oder darunter reduziert sind.

Internationale Expertengespräche zur Vorbereitung eines weiteren CCW-Protokolls haben bereits begonnen und werden von Österreich unterstützt. Vor kurzem hat auch das belgische Parlament einen ähnlichen Beschluss gefasst.“

 

Nach der Wiederaufnahme der Verhandlungen in der Sitzung des Außenpolitischen Ausschusses am 5. Juli 2006 fand der Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Mag. Walter Posch, keine Mehrheit.

 

Der vorerwähnte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Herbert Scheibner betreffend österreichische Unterstützung für ein internationales humanitäres Abkommen gegen Streubomben und Streumunition wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.             diesen Bericht zur Kenntnis nehmen

2.             die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2006 07 05

                        Dr. Michael Spindelegger                                                  Dr. h.c. Peter Schieder

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann