1630 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Einspruch des Bundesrates (1621 der Beilagen) gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998 und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 – GRÄG 2006)

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. Juli 2006 gegen den vorstehenden Gesetzesbeschluss Einspruch erhoben.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Einspruch des Bundesrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2006 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Heidrun Silhavy, Theresia Haidlmayr, Markus Fauland und Dr. Erwin Rasinger.

Bei der Abstimmung beschloss der Gesundheitsausschuss auf Antrag des Abgeordneten Karl Donabauer mit Stimmenmehrheit, dem Hohen Haus die Fassung eines Beharrungsbeschlusses zu empfehlen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Karl Donabauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

„Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998 und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 – GRÄG 2006), wird gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG wiederholt.“

Wien, 2006 07 12

                                 Karl Donabauer                                                                Manfred Lackner

                                   Berichterstatter                                                                  Obfraustellvertreter