189 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 163/A der Abgeordneten Werner Miedl, Mag. Eduard Mainoni, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz - KflG) geändert wird

Die Abgeordneten Werner Miedl, Mag. Eduard Mainoni, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 18. Juni 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bei Umgründungen, wie Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen, Zusammenschlüssen, Realteilungen und Spaltungen von Unternehmen soll die verfahrensfreie Übertragung von Konzessionen auf Nachfolgeunternehmen ermöglicht werden.

Zu 1:

In § 27 Z 5 wurde ein weiterer Fall des Erlöschens der Berechtigung durch Übertragung der Konzession normiert.

Zu 2:

§ 28 Abs. 4 ermöglicht bei Umgründungen, wie Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen, Zusammenschlüssen, Realteilungen und Spaltungen die Übertragung der Konzession auf den Nachfolgeunternehmer. Dieser hat die subjektiven Konzessionsvoraussetzungen zu erfüllen. Die Bezeichnung „ursprüngliches“ Recht zur Ausübung der Konzession impliziert, dass die Konzession nur bei unverändertem Inhalt und Umfang übertragen werden kann.

Gemäß § 28 Abs. 5 ist die Übertragung der Konzession von der zuständigen Aufsichtsbehörde zu genehmigen, die gleichzeitig das Erlöschen der Konzession (§ 27 Z 5) des bisherigen Konzessionsinhabers festzustellen hat.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 3. Juli 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni die Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Werner Miedl sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 07 03

Mag. Eduard Mainoni        Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann