409 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung
über die Regierungsvorlage (386 der
Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land
Niederösterreich über den Ausbau des Universitätszentrums für Weiterbildung
(Donau-Universität Krems) samt Anlage
Sowohl die Ausweitung des
Leistungsangebotes der Donau-Universität Krems und die Errichtung eines
Neubaues durch das Land Niederösterreich als auch die im neuen
DUK-Gesetz 2004 vorgesehene Finanzierungsform des Bundes durch
Leistungsvereinbarungen erfordern eine Neuregelung der Erhalterverpflichtungen
gemäß Art. V der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und
Land Niederösterreich, BGBl. Nr. 501/1994.
Die in der Regierungsvorlage enthaltene
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG beinhaltet einerseits die Ausweitung der
Landesverpflichtung und schafft andererseits neue Verpflichtungen des Landes
Niederösterreich in Form der Übernahme der Kosten für Anschaffungen und
Nachschaffungen der Ausstattung eines zum Ausbau der Universität für
Weiterbildung Krems vorgesehenen Neubaues. Die Erhaltungsverpflichtungen des
Bundes werden an die im DUK-Gesetz 2004 vorgesehene Finanzierungsform durch
Leistungsvereinbarungen angepasst.
Der Ausschuss für Wissenschaft und
Forschung hat die gegenständliche Vereinbarung in
seiner Sitzung am 20. Februar 2004 in Verhandlung genommen. In der Debatte
ergriff im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des
Abgeordneten Dipl.-Ing. Günther Hütl, der
Abgeordnete
DDr. Erwin Niederwieser das Wort.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig
beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses der Vereinbarung
zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der
Ausschuss für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen: Der Abschluss der Vereinbarung
gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über den
Ausbau des Universitätszentrums für Weiterbildung (Donau-Universität Krems)
samt Anlage (386 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2004 02 20
Dipl.-Ing.
Günther Hütl Mag. Dr. Magda Bleckmann
Berichterstatter Obfrau