484 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 347/A(E) der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freistellung für Väter anlässlich der Geburt eines Kindes (Vaterschutzmonat)

Die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. Februar 2004 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Immer mehr Väter wollen eine aktive Rolle im Leben ihrer Kinder einnehmen. Bislang gestaltet sich das Wahrnehmen der Vaterrolle immer noch schwierig. Um Väter in diesen Wünschen zu unterstützen, müssen die dafür benötigten Rahmenbedingungen bereitgestellt werden. Väter erhalten durch die Anwesenheit in den ersten Lebenstagen ihres Kindes eine wichtige Chance in ihre Vaterrolle hineinzuwachsen. Die aktive Teilnahme der Väter am Entwicklungsprozess des Säuglings hat positive Auswirkungen auf die Entfaltung des Kindes und bedeutet ebenso eine notwendige Entlastung für die Mütter.

Die ersten Wochen nach der Geburt eines Kindes stellen einen grundlegenden Umbruch im Leben der Familien dar. Vor allem bei bisher kinderlosen Paaren bedeutet die neue Situation eine große Herausforderung für die Eltern. Bis dato liegt es vorwiegend an den Müttern die neuen Aufgaben zu bewältigen. In vormals gleichberechtigten Partnerschaften setzt so eine traditionelle Arbeitsteilung ein.

Aus diesen Gründen bietet die Etablierung eines Vaterschutzmonates jenen Vätern Rechtsschutz, die sich in den ersten Lebenswochen auf das Kind konzentrieren wollen. Die derzeit kollektivvertraglich geregelte Dienstfreistellung von ein bis zwei Tagen reicht in diesem Sinne nicht aus. Der Vaterschutzmonat sieht eine Freistellung der Väter für einen Monat vor. Somit können Mütter in dieser Lebensphase unterstützt und die erste Zeit des Familienlebens gemeinsam mit dem Partner bewältigen werden.

Der Rechtsanspruch auf einen Vaterschutzmonat zur Gewährleistung familienfreundlicher Personalpolitik zahlt sich auch für Unternehmen aus. Sie erhalten zufriedene, motivierte und leistungsorientierte Mitarbeiter, die in der Familie ihre soziale, intuitive und kommunikative Qualifikation erweitern. Zudem wird durch die vermehrte Teilnahme der Väter an Familienarbeit der Wiedereinstieg der Frauen ins Berufsleben erleichtert und ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet.“

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 18. März und am 18. Mai 2004 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Franz Riepl.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Anna Höllerer, Mag. Andrea Kuntzl, Sabine Mandak, Dr. Reinhold Mitterlehner, Barbara Riener, Gabriele Binder, Christine Marek, Sigisbert Dolinschek, Heidrun Silhavy, Kai Jan Krainer, Barbara Rosenkranz sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein, die Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter August Wöginger gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2004 05 18

                   August Wöginger      Ridi Steibl

       Berichterstatter                     Obfrau