500 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht und Antrag

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem ein Bundesverfassungsgesetz über die Weisungsfreiheit der Organe der Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie ein Bundesverfassungsgesetz über die Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten geschaffen wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (307 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz – GlBG) erlassen und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben (Gleichbehandlungsgesetz) geändert werden, hat der Gleichbehandlungsausschuss am 19. Mai 2004 auf Antrag der Abgeordneten Ridi Steibl und Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der die Weisungsfreiheit der Organe der Gleichbehandlungsanwaltschaft und von Rechtsschutzbeauftragten zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Das Bundesverfassungsgesetz, mit dem ein Bundesverfassungsgesetz über die Weisungsfreiheit der Organe der Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie ein Bundesverfassungsgesetz über die Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten geschaffen wird, steht im inhaltlichen Zusammenhang mit der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz - GlBG) erlassen und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben (Gleichbehandlungsgesetz) geändert werden (307 d. B.), da die Organe der Gleichbehandlungsanwaltschaft wie auch die Rechtsschutzbeauftragten verfassungsgesetzlich weisungsfrei gestellt werden sollen.“

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2004-05-19

Dr. Gertrude Brinek          Mag. Barbara Prammer

    Berichterstatterin                     Obfrau