Entschließung
Die österreichische
Regierung und insbesondere die Ministerin für auswärtige Angelegenheiten werden
ersucht, ihr Engagement zur Lösung des Konflikts und zur humanitären Hilfe
weiter zu führen und zu verstärken und sich in ihren bilateralen Kontakten, im
Rahmen der EU und der Vereinten Nationen sowie bei der sudanesischen Regierung
nachdrücklich dafür einzusetzen, dass
– Kampfhandlungen
sowie Übergriffe auf die Zivilbevölkerung sofort gestoppt werden, dass also,
wie in der Sicherheitsrats-Resolution vom 11. Juni gefordert, das Ndjamena
Ceasefire Agreement vom 8. April eingehalten wird;
– alle
Parteien des Ndjamena Ceasefire Agreements, wie ebenfalls in der
Sicherheitsrats-Resolution vom 11. Juni gefordert, eine politische Vereinbarung
abschließen;
– Hilfsorganisationen
und internationalen Organisationen nicht nur ohne Verzögerungen der Zutritt zum
Konfliktgebiet gewährt wird sondern diese seitens der sudanesischen Regierung
mit allen Kräften unterstützt werden;
– internationale
Menschenrechts-BeobachterInnen für einen längeren Zeitraum entsandt werden, um
die Menschenrechtsverletzungen in Darfour zu untersuchen und die Situation der
Menschenrechte zu verbessern sowie um effektive
Menschenrechtsschutz-Mechanismen aufzubauen;
– jene
Personen, die sich des Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht
haben, vor Gericht gestellt werden;
– alle
Milizen, insbesondere Janjaweed, tatsächlich entwaffnet werden, um
sicherzustellen, dass Menschenrechtsverletzungen gegen Zivilisten in Hinkunft
Einhalt geboten wird;
– die
Bemühungen für eine Friedensmission der Vereinten Nationen, die auch Darfour umfasst, unterstützt werden;
– alles
unternommen wird, um eine Ausweitung des Konfliktes in die Nachbarländer des
Sudan (insbesondere Tschad) zu verhindern und eine rasche und wirksame Hilfe
für die Flüchtlinge vor Ort zu gewährleisten
– eine
sichere Rückkehr der Flüchtlinge garantiert wird.
Die österreichische Regierung und
insbesondere die Ministerin für auswärtige Angelegenheiten wird weiters
ersucht,
– sich
innerhalb der EU für ein in personeller und finanzieller Hinsicht
kontinuierlich erweitertes EU-Engagement (im Sinne der Rats-Schlussfolgerungen
vom 17. und 18. Juni) einzusetzen,
– die
Vereinten Nationen und den vom
Generalsekretär eingesetzten Sondergesandten Jan Pronk, die in der
Region befindlichen Strukturen und insbesondere auch den von der UNO
einzusetzenden Resident Coordinator/Humanitarian Coordinator zu unterstützen,
– die Initiativen von anderen EU-Mitgliedstaaten, wie insbesondere die der niederländischen Regierung im Rahmen der EU-Troika, zur Erleichterung der Gespräche zwischen den verschiedenen Konfliktparteien im Sudan zu unterstützen und auf eine gemeinsame Strategie der internationalen Gemeinschaft hinzuwirken.