656 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über die Regierungsvorlage (619 der
Beilagen): Bundesgesetz, mit
dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das
Bezügegesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. Juni 2003, G
300/02, die Bestimmungen über die Berechnungsweise der Witwen(Witwer)pension
nach § 264 Abs. 2 bis 5 ASVG, § 145 Abs. 2 bis 5 GSVG und
§ 136 Abs. 2 bis 5 BSVG wegen Verstoßes gegen den
Gleichheitsgrundsatz als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung trat mit
1. Juli 2004 in Kraft (vgl. die Kundmachung BGBl. I Nr. 45/2003).
Mit dem 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004,
BGBl. I Nr. 78/2004, wurden die ab 1. Juli 2004 wirksamen
Neuregelungen über die Witwen(Witwer)pension in der gesetzlichen
Sozialversicherung kundgemacht.
Der vorliegende Entwurf setzt diese Reform rückwirkend ab 1. Juli 2004
in gleicher Weise für die Berechnung des Witwen(Witwer)versorgungsbezuges nach
BundesbeamtInnen, LandeslehrerInnen, ÖBB-Bediensteten und PolitikerInnen um.
Weiters werden die Regelungen systematisch neu gefasst und
geschlechtsneutral formuliert.
In der weitaus überwiegenden Mehrzahl aller Fälle wird die Neuregelung
keine Auswirkungen auf den Prozentsatz des Witwen(r)versorgungsgenusses haben.
Nur in Ausnahmefällen wird die
Neuregelung ab 2005 eine Erhöhung oder Verminderung des Witwen(Witwer)versorgungsbezuges
gegenüber der bisherigen Rechtslage
bewirken, wenn nämlich die Berechnungsgrundlage des überlebenden Ehegatten bzw.
der überlebenden Ehegattin in Relation zu derjenigen der verstorbenen Ehegattin
bzw. des verstorbenen Ehegatten niedriger oder höher wird als nach geltendem
Recht.
Insgesamt bleibt die Neuregelung budgetneutral. Die zusätzlichen
Einkommenserhebungen werden zusätzliche Personalressourcen im Ausmaß von einer
halben Planstelle A2/v2 in Anspruch nehmen.
Der Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Oktober 2004 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Mag. Walter Posch, Dr. Eva Glawischnig, Herbert Scheibner, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Otto Pendl und der Ausschussobmann Dr. Peter Wittmann sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak.
Bei der Abstimmung
wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (619 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 10 19
Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler Dr. Peter Wittman
Berichterstatter Obmann